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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2015
GESCHÄFTSBERICHT 2015
Die Konjunktur in CEE sollte sich weiter erholen. Gleichzeitig wirken
sich in Russland die Rohölabhängigkeit sowie die westlichen Sank-
tionen auf die Wirtschaftsleistung aus; die Wachstumsaussichten
für 2016 liegen in Kombination mit einer restriktiven Finanzpolitik
nahe Null.
Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden für Ban-
ken herausfordernd bleiben und sich in Kosten- und Ertragsdruck
auswirken. Auch auf regulatorischer Seite sind derzeit keine Entlas-
tungen zu erwarten. Aus diesem Grund befindet sich die Banken-
branche im Umbruch, die auch in Österreich für manche Verunsi-
cherung bei Bankkunden sorgt. In diesem Umfeld gewinnen Stabili-
tät und die regionale Verwurzelung von Banken Bedeutung, die für
Raiffeisen schon bisher wesentliche Erfolgsprinzipien waren.
Auf Basis einer vorausschauenden Geschäftspolitik können wir den
wirtschaftlichen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen best-
möglich entsprechen. Unsere enge Beziehung zu unseren Kunden
sowie unsere Werte wie Sicherheit, Nähe und Vertrauen stehen
dabei an oberster Stelle. Die Beratung, Hilfestellung und gemein-
same Lösungsfindung für die finanziellen Bedürfnisse unserer
Kunden bleiben im Fokus unserer Tätigkeit. Als starke Regional-
und Verbundbank werden wir für Kunden, Eigentümer und die
Gesellschaft auch in bewegten Zeiten ein verlässlicher Partner sein.
Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 ist per 20.7.2015 in
Kraft getreten. Die daraus resultierenden Änderungen sind auf
Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.
Für die RLB Steiermark relevante Inhalte finden sich vor allem in
den Neuregelungen hinsichtlich latenter Steuern wieder.
Im Bereich der latenten Steuern wird das ergebnisorientierte (ti-
ming) Konzept durch das international übliche bilanzorientierte
(temporary) Konzept ersetzt. Es sind alle temporären Unterschiede
zwischen Steuer- und Unternehmensbilanz unabhängig von ihrer
Entstehung anzusetzen, auch quasi-permanente Differenzen.
Steuerliche Verlustvorträge können angesetzt werden, wenn in
Zukunft ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfü-
gung stehen wird oder ausreichend passive latente Steuern vor-
handen sind.
Das nun anzuwendende Wertaufholungsgebot im Bereich der
Kundenforderungen und Wertpapiere hat für den Jahresabschluss
der RLB Steiermark keine Auswirkungen, da dies – entsprechend
der Änderungen aus dem Rechnungslegungsänderungsgesetz
2014 – bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde.
II.2. Wesentliche Risiken
und Ungewissheiten
Das Risikomanagement der Raiffeisen Landesbank Steiermark AG
folgt den Zielen und Anforderungen der RLB Steiermark Risikostra-
tegie, die auf Basis des jährlichen Budgetierungs- und Planungs-
prozesses aktualisiert wird. Die RLB Steiermark verfolgt mit ihrer
Risikopolitik das Ziel, alle relevanten Risiken, die sich aus dem
Bankgeschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erken-
nen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen
und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken sollen dabei permanent und
vollständig erfasst werden. Um Risiken effektiv erkennen, einstufen
und steuern zu können, verfügt die Bank, integriert und stark einge-
bunden in den Konzern der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG,
über ein umfassendes Risikomanagement und -controlling.
Im RLB Steiermark Konzern sind die erforderlichen organisatori-
schen Vorkehrungen getroffen, um den Anforderungen eines mo-
dernen Risikomanagements zu entsprechen. Es gibt eine klare
Trennung zwischen Markt und Risikobeurteilung, -messung und
-kontrolle. Die Marktfolgeaufgaben werden aus Gründen der Si-
cherheit und Vermeidung von Interessenkonflikten von unterschied-
lichen Organisationseinheiten wahrgenommen.
Gemäß den Bestimmungen des § 39a BWG sowie der Kreditinstitu-
te-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) haben Banken über
wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zu-
sammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quan-
titativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankge-
schäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu
ermitteln. Darauf aufbauend haben sie Kapital in erforderlichem
Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP (Internal
Capital Adequacy Assessment Process) zusammengefasst und in
der RLB Steiermark im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung
dargestellt und berichtet.
Die RLB Steiermark hat im Geschäftsjahr 2015 erstmals einen
Bankensanierungsplan für den RLB Stmk Verbund eGen und das
Landes-IPS Stmk erstellt. Das Erfordernis hierfür steht in Verbin-
dung für den Reformbedarf des Krisenmanagements von Banken
resultierend aus der 2008/09 ausgelösten Finanz- und Wirtschafts-
krise. Diese hat die Notwendigkeit einer stärkeren Formalisierung
sämtlicher Prozesse und Maßnahmen durch den Aufbau eines
strukturierten Krisenmanagements aufgezeigt, um damit die ge-
samtwirtschaftlichen Konsequenzen auf die Finanzmärkte zu dämp-
fen. Das Financial Stability Board (FSB) hat von den G-20 den
Auftrag erhalten, ein konsistentes internationales Regelwerk zur
Sanierungs- und Abwicklungsplanung aufzusetzen und dessen
Implementierung zu überwachen. In weiterer Folge etablierte die
Europäische Union eine europaweite Bankenunion, die eine Ban-
king Recovery and Resolution Directive (BRRD) miteinschließt und
mit 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Anknüpfend an diese Richtlinie