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063

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2015

GESCHÄFTSBERICHT 2015

Die Konjunktur in CEE sollte sich weiter erholen. Gleichzeitig wirken

sich in Russland die Rohölabhängigkeit sowie die westlichen Sank-

tionen auf die Wirtschaftsleistung aus; die Wachstumsaussichten

für 2016 liegen in Kombination mit einer restriktiven Finanzpolitik

nahe Null.

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen werden für Ban-

ken herausfordernd bleiben und sich in Kosten- und Ertragsdruck

auswirken. Auch auf regulatorischer Seite sind derzeit keine Entlas-

tungen zu erwarten. Aus diesem Grund befindet sich die Banken-

branche im Umbruch, die auch in Österreich für manche Verunsi-

cherung bei Bankkunden sorgt. In diesem Umfeld gewinnen Stabili-

tät und die regionale Verwurzelung von Banken Bedeutung, die für

Raiffeisen schon bisher wesentliche Erfolgsprinzipien waren.

Auf Basis einer vorausschauenden Geschäftspolitik können wir den

wirtschaftlichen und den gesetzlichen Rahmenbedingungen best-

möglich entsprechen. Unsere enge Beziehung zu unseren Kunden

sowie unsere Werte wie Sicherheit, Nähe und Vertrauen stehen

dabei an oberster Stelle. Die Beratung, Hilfestellung und gemein-

same Lösungsfindung für die finanziellen Bedürfnisse unserer

Kunden bleiben im Fokus unserer Tätigkeit. Als starke Regional-

und Verbundbank werden wir für Kunden, Eigentümer und die

Gesellschaft auch in bewegten Zeiten ein verlässlicher Partner sein.

Das Rechnungslegungsänderungsgesetz 2014 ist per 20.7.2015 in

Kraft getreten. Die daraus resultierenden Änderungen sind auf

Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.2015 beginnen.

Für die RLB Steiermark relevante Inhalte finden sich vor allem in

den Neuregelungen hinsichtlich latenter Steuern wieder.

Im Bereich der latenten Steuern wird das ergebnisorientierte (ti-

ming) Konzept durch das international übliche bilanzorientierte

(temporary) Konzept ersetzt. Es sind alle temporären Unterschiede

zwischen Steuer- und Unternehmensbilanz unabhängig von ihrer

Entstehung anzusetzen, auch quasi-permanente Differenzen.

Steuerliche Verlustvorträge können angesetzt werden, wenn in

Zukunft ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfü-

gung stehen wird oder ausreichend passive latente Steuern vor-

handen sind.

Das nun anzuwendende Wertaufholungsgebot im Bereich der

Kundenforderungen und Wertpapiere hat für den Jahresabschluss

der RLB Steiermark keine Auswirkungen, da dies – entsprechend

der Änderungen aus dem Rechnungslegungsänderungsgesetz

2014 – bereits in der Vergangenheit praktiziert wurde.

II.2. Wesentliche Risiken

und Ungewissheiten

Das Risikomanagement der Raiffeisen Landesbank Steiermark AG

folgt den Zielen und Anforderungen der RLB Steiermark Risikostra-

tegie, die auf Basis des jährlichen Budgetierungs- und Planungs-

prozesses aktualisiert wird. Die RLB Steiermark verfolgt mit ihrer

Risikopolitik das Ziel, alle relevanten Risiken, die sich aus dem

Bankgeschäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erken-

nen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen

und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken sollen dabei permanent und

vollständig erfasst werden. Um Risiken effektiv erkennen, einstufen

und steuern zu können, verfügt die Bank, integriert und stark einge-

bunden in den Konzern der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG,

über ein umfassendes Risikomanagement und -controlling.

Im RLB Steiermark Konzern sind die erforderlichen organisatori-

schen Vorkehrungen getroffen, um den Anforderungen eines mo-

dernen Risikomanagements zu entsprechen. Es gibt eine klare

Trennung zwischen Markt und Risikobeurteilung, -messung und

-kontrolle. Die Marktfolgeaufgaben werden aus Gründen der Si-

cherheit und Vermeidung von Interessenkonflikten von unterschied-

lichen Organisationseinheiten wahrgenommen.

Gemäß den Bestimmungen des § 39a BWG sowie der Kreditinstitu-

te-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) haben Banken über

wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zu-

sammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quan-

titativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankge-

schäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu

ermitteln. Darauf aufbauend haben sie Kapital in erforderlichem

Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP (Internal

Capital Adequacy Assessment Process) zusammengefasst und in

der RLB Steiermark im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung

dargestellt und berichtet.

Die RLB Steiermark hat im Geschäftsjahr 2015 erstmals einen

Bankensanierungsplan für den RLB Stmk Verbund eGen und das

Landes-IPS Stmk erstellt. Das Erfordernis hierfür steht in Verbin-

dung für den Reformbedarf des Krisenmanagements von Banken

resultierend aus der 2008/09 ausgelösten Finanz- und Wirtschafts-

krise. Diese hat die Notwendigkeit einer stärkeren Formalisierung

sämtlicher Prozesse und Maßnahmen durch den Aufbau eines

strukturierten Krisenmanagements aufgezeigt, um damit die ge-

samtwirtschaftlichen Konsequenzen auf die Finanzmärkte zu dämp-

fen. Das Financial Stability Board (FSB) hat von den G-20 den

Auftrag erhalten, ein konsistentes internationales Regelwerk zur

Sanierungs- und Abwicklungsplanung aufzusetzen und dessen

Implementierung zu überwachen. In weiterer Folge etablierte die

Europäische Union eine europaweite Bankenunion, die eine Ban-

king Recovery and Resolution Directive (BRRD) miteinschließt und

mit 01.01.2015 in Kraft getreten ist. Anknüpfend an diese Richtlinie