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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017
GESCHÄFTSBERICHT 2017
Adressrisiko
Das Adressrisiko beinhaltet das Kreditrisiko im engeren Sinn, das
Konzentrationsrisiko bei Fremdwährungskrediten, das Kontrahen-
tenrisiko aus Wertpapieren, das Länderrisiko und das Beteiligungs-
risiko. In weiterer Folge werden die wesentlichsten Risikoarten
erläutert.
Kreditrisiko
Wir verstehen als Kreditrisiko das Risiko, das in der Gefahr eines
teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich vereinbarter Zah-
lungen bei Kreditgeschäften besteht. Das kann in der Bonität des
Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspart-
ners im Länderrisiko begründet sein. Innerhalb des Kreditrisikos
werden zwei Ausprägungen von Risiko unterschieden: Der Expec-
ted Loss (EL) und der Unexpected Loss (UL). Der EL wird durch
den Ansatz einer adäquaten Prämie (Standardrisikokosten) kom-
pensiert, während der UL durch das ökonomische Kapital gedeckt
werden muss. Der Expected Loss fließt im Rahmen der Risikotrag-
fähigkeitsanalyse über die Position „excess/shortfall“ (Expected
Loss vs. Stand Risikovorsorgen) in der Risikodeckungsmasse ein.
Der Unexpected Loss wird im Kreditrisiko berücksichtigt. Die Mes-
sung, genauso wie das gesamte risikorelevante Reporting, erfolgt in
der Organisationseinheit Gesamtbank- und Adressrisikocontrolling.
Das Kreditrisiko wird sowohl auf Einzelkreditbasis der Kunden als
auch auf Portfoliobasis beobachtet und analysiert. Diese Analyse
lässt ein Abschätzen des Ausmaßes des Risikos und gegebenen-
falls die Erarbeitung notwendiger Maßnahmen zur Risikoreduktion
zu. Für die Steuerung des Kreditrisikos sind u. a. Limite auf Portfo-
lioebene, Kreditnehmerebene und Produktebene festgelegt. Das
Kreditrisiko stellt neben dem Beteiligungsrisiko bei Weitem die
wichtigste Risikokategorie für die RLB Steiermark dar.
Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass
die Kreditvergabe ausschließlich nach dem Know-your-Customer-
Prinzip erfolgt, d.h., Kredite werden erst nach eingehender Perso-
nen- und Bonitätsprüfung und nach dem Vier-Augen-Prinzip (Markt
und Marktfolge) vergeben. Für die Beurteilung der Bonität und
Werthaltigkeit von Sicherheiten verwendet die RLB Steiermark das
im Raiffeisensektor eingesetzte Rating- und Sicherheitenbewer-
tungsmodell. Die bankinternen Ratingmodelle unterliegen einer
regelmäßigen, jährlichen quantitativen und qualitativen Validierung,
bei der das betreffende Ratingmodell daraufhin geprüft wird, ob es
die zu messenden Risiken treffsicher abbildet. Das interne Rating-
modell umfasst 13 Stufen, wobei jeder Ratingstufe eine Ausfalls-
wahrscheinlichkeit zugeordnet ist.
Ratingstufen
Internes
Ratingmodell
Erklärung
0,5
Risikolos
1
Ausgezeichnete Bonität
1,5
Sehr gute Bonität
2
Gute Bonität
2,5
Durchschnittliche Bonität
3
Akzeptable Bonität
3,5
Schwache Bonität
4
Sehr schwache Bonität
4,5
Ausfallsgefährdet
5
Ausfall (90 Tage überfällig)
5,1
Ausfall (Restrukturierung,
Zinsfreistellung, sonstige)
5,2
Ausfall (Insolvenz)
NR
Nicht geratet
Rund 94 % (Vj: 92 %) des Kundenportfolios (EAD-Exposure) entfal-
len auf die Ratingstufen 0,5 bis 3,0.
Das Berichtswesen zum Kreditrisiko auf Portfolioebene basiert auf
dem Kundenrating; Sicherheiten werden risikomindernd angesetzt.
Das Reporting umfasst u.a. auch die Betrachtung der größten
wesentlichen Einzelrisiken.
Kreditentscheidungen bedürfen ab einer definierten Grenze der
Zustimmung von Markt und Marktfolge (Kreditrisikomanagement).
Für den Fall voneinander abweichender Voten zwischen den einzel-
nen Kompetenzträgen ist ein standardisiertes Eskalationsverfahren
eingerichtet.
Im Frühwarnsystem für das Kundenkreditgeschäft sind je nach
Ausprägung des Risikogehalts insgesamt vier Betreuungsstufen
definiert, welche eine optimale Zusammenarbeit von Markt und
Marktfolge gewährleisten. Der Vorstand wird zeitnah durch ein
entsprechendes Reporting informiert.
Für ausgefallene Kredite (Non-performing Loans, NPL) werden die
aufsichtsrechtlichen Bestimmungen angewandt. Ein Ausfall ist
demnach gegeben, wenn der Kunde in ein Insolvenz- oder ähnli-
ches Verfahren involviert ist, mindestens 90 Tage mit einer wesentli-
chen Forderung der Bank im Verzug ist oder die Forderungen an
den Kunden als nicht vollständig einbringlich zu beurteilen sind.