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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017
GESCHÄFTSBERICHT 2017
1. Rechtlicher Hintergrund
Gemäß §
243a Abs. 2 i. V. m. § 189a Z.1. lit. a UGB sind im Lagebe-
richt von Gesellschaften, deren Aktien oder andere von ihnen aus-
gegebene Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt im
Sinn des §
1 Abs. 2 BörseG zugelassen sind, die wichtigsten
Merkmale des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems im
Hinblick auf den (Konzern-) Rechnungslegungsprozess zu be-
schreiben.
2. Gegenstand des Berichts
Unter dem „Internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der
Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten
Prozesse verstanden, durch die
die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit
(hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten
durch Schäden und Malversationen),
die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und
die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzli-
chen Vorschriften
überwacht und kontrolliert werden.
Das Interne Kontrollsystem umfasst die Grundsätze, Verfahren und
Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit
der Rechnungslegung, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der
Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeb-
lichen rechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch das interne Revi-
sionssystem, soweit es sich auf die Rechnungslegung bezieht.
Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu
dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten
sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen
der Unternehmensziele durch Risiken, die schlagend werden, be-
einträchtigt wird.
Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungsle-
gungsprozess bezieht sich als Teil des Internen Kontrollsystems wie
letzteres auf Kontroll- und Überwachungsprozesse der Rechnungs-
legung, insbesondere bei bilanziellen Positionen, die Risikoabsiche-
rungen des Unternehmens erfassen.
IV.BERICHTERSTATTUNG
ÜBER WESENTLICHE
MERKMALE DES INTERNEN
KONTROLL- UND RISIKO-
MANAGEMENTSYSTEMS
IM HINBLICK AUF DEN
RECHNUNGSLEGUNGS-
PROZESS