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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2016
23. Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten gem. § 238 Abs. 1 Z. 1 UGB i.V.m.
§ 64 Abs. 1 Z. 3 BWG
In der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG werden Derivate vorwiegend zur Absicherung (Hedging) von Zins- und Wechselkursrisiken von
Grundgeschäften der Aktiv- und Passivseite eingesetzt. Neben Hedges, die zur Absicherung des Risikos einer Änderung des beizulegen-
den Zeitwerts (Fair Value) eines bilanzierten Vermögenswerts oder einer bilanzierten Verbindlichkeit eingesetzt werden, kommen in der
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG auch Cash Flow Hedges zur Absicherung zukünftiger Zahlungsströme zur Anwendung.
Zur Absicherung des Zinsrisikos von Grundgeschäften der Aktiv- und Passivseite kommen neben Zinsswaps auch Zinsoptionen (Caps,
Floors) und andere derivative Finanzinstrumente (z.B. Forward Rate Agreements) zum Einsatz. Währungsrisiken werden vor allem mittels
Cross Currency Swaps und Devisenswaps abgesichert. Darüber hinaus können allfällige, in den Grundgeschäften eingebettete Derivate
(z.B. Optionalitäten) mittels gegenläufiger Geschäfte abgesichert werden. In Einzelfällen kommen zur Absicherung von Adressenausfalls-
risiken auch Kreditderivate zum Einsatz.
Die Absicherung dieser Risiken erfolgt einerseits über Mikro-Hedges, andererseits gelangt in der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG seit
November 2013 auch Makro-Hedging zur Zinsbuchsteuerung i.S. des FMA-Rundschreibens zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteue-
rungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG vom Dezember 2012 zum Einsatz.
Mikro-Hedging
Die in der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG angewendeten Methoden für den prospektiven Effektivitätstest sind die Critical-Term-
Match-Methode sowie die Sensitivitätsanalyse (Basis Point Value). Bei Mikro-Hedges erfolgt zunächst eine Überprüfung, ob ein Critical
Term Match (CTM) vorliegt. Sind im Falle einer Mikro-Hedge-Beziehung alle Parameter des Grundgeschäfts und des Sicherungsgeschäfts,
die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig, so ist dies ein Indikator für eine vollständig
effektive Sicherungsbeziehung (vereinfachte Bestimmung der Effektivität). Gemäß den in der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG festge-
legten Kriterien müssen zur Erfüllung eines Critical Term Match die Parameter Nominalwert, Währung und Fälligkeit bzw. Zinsbindung über-
einstimmen.
Ist eine vereinfachte Bestimmung der Effektivität nicht möglich, erfolgt eine Effektivitätsmessung mittels Sensitivitätsanalyse. Für die pros-
pektive Messung wird ein Parallelshift der Swapkurve um 100 Basispunkte durchgeführt und die barwertige Veränderung von Grundge-
schäft zu derivativem Sicherungsinstrument gemessen. Der Barwertberechnung wird die Zero-Coupon-Kurve zugrunde gelegt, welche aus
Swapsätzen kalibriert wird.
In der Folge wird zu jedem Bilanzstichtag ermittelt, ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig oder weitgehend effektiv war (retro-
spektiver Effektivitätstest). Der retrospektive Nachweis der Effektivität der Sicherungsbeziehung erfolgt durch laufende Überprüfung der
CTM-Kriterien bzw. anhand eines Vergleichs der Änderungen der Fair Values von Grundgeschäft und Sicherungsinstrument (Dollar Offset-
Methode). Insbesondere werden bei dieser Methode die Fair Value-Änderungen von gesicherten Grundgeschäften zur Fair Value-Änderung
der Sicherungsinstrumente in Verhältnis zueinander gesetzt. Zum Nachweis der Effektivität der zur Absicherung von zukünftigen Zahlungs-
strömen eingesetzten Cash Flow Hedges wird die „Hypothetical Derivative Method“ als spezielle Dollar-Offset-Methode eingesetzt. Da bei
dieser Methode das Ergebnis der Effektivitätsmessung sehr sensitiv reagieren kann, wurden in der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG
eine absolute und eine relative Toleranzgrenze festgelegt. Ergibt sich die Effektivität aus einem der beiden Toleranzwerte (also entweder
absolut oder relativ), wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung vermutet. Für den Fall, dass beide Toleranzgrenzen überschritten werden,
wird zur Ermittlung der zulässigen Schwankungsbreite das Verhältnis der Fair Value-Änderung von Grundgeschäft(en) zur Fair Value-
Änderung von Sicherungsgeschäft(en) zueinander gesetzt. Liegt das Ergebnis der Effektivitätsmessung zwischen 80 % und 125 %, gilt
die Sicherungsbeziehung als effektiv, jedoch wird für den ineffektiven Anteil eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet.
Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Ineffektivität
aufgelöst. Derivat und Grundgeschäft werden dann einzeln nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen so bilanziert, als ob es nie eine
Bewertungseinheit gegeben hätte. Dies gilt auch, wenn die Sicherungsbeziehung durch Ablauf, Veräußerung oder Tilgung beendet wird.
Aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps zwecks Anpassung bestehender Sicherungsbeziehungen ergeben sich Erträge i.H.v. 88 TEUR
(Vorjahr: Aufwendungen i.H.v. 13.124 TEUR) welche – saldiert mit den entsprechenden Aufwendungen aus den Grundgeschäften – in der
GuV-Position 1. „Zinsen und ähnliche Erträge“ ausgewiesen werden. Grund für die gesetzten Maßnahmen war der gänzliche oder teilweise
Entfall des Grundgeschäfts. Diese Vorgangsweise entspricht der für die Bank festgelegten Sicherungsstrategie.