066
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
Institutionelles Sicherungssystem
Im Zuge der regulatorischen Änderungen durch Basel III ergab sich für dezentrale Bankengruppen das Erfordernis, institutsbezogene
Sicherungssysteme (IPS – Institutional Protection Schemes) zu schaffen. Ein IPS ist eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsverein-
barung, die die teilnehmenden Institute dezentraler Bankengruppen absichert. Damit wird das solidarische Zusammenstehen geregelt.
Gemäß Art. 49 CRR müssen Kreditinstitute bei der Ermittlung ihrer Eigenmittel grundsätzlich deren Positionen in Eigenmittelinstrumenten
anderer Kreditinstitute in Abzug bringen, sofern nicht eine Befreiung aufgrund von Art. 49 Abs. 3 CRR durch gebildete IPS besteht. Die
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist Mitglied im Landes-IPS, dem auch alle Raiffeisenbanken in der Steiermark angehören, sowie im
Bundes-IPS, dem neben der Raiffeisen Zentralbank Österreich (RZB) bzw. mit Rechtswirksamkeit der Fusion im März 2017 auch die RBI
sowie die österreichischen Raiffeisenlandesbanken, die Raiffeisen Wohnbaubank, die Raiffeisen Bausparkasse sowie die Raiffeisen-
Holding Niederösterreich-Wien und Posojilnica Bank eGen angehören.
Gemäß Art. 113 Abs. 7 CRR dürfen Kreditinstitute mit Genehmigung der zuständigen Behörden, Risikopositionen – mit Ausnahme von
Risikopositionen, die Posten des harten Kernkapitals, zusätzlichen Kernkapitals oder Ergänzungskapitals gemäß CRR bilden – gegenüber
Gegenparteien, mit denen sie ein IPS abgeschlossen haben, mit einem Risikogewicht von 0 % bewerten.
Die Finanzmarktaufsicht hat beiden IPS, an denen die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG teilnimmt, die Zustimmung erteilt.
22. Art und Betrag wesentlicher Kreditrisiken gem. § 51 Abs. 14 BWG
In TEUR
2016
2015
Nicht ausgenützte Kreditrahmen bis 1 Jahr
643.134
618.561
Nicht ausgenützte Kreditrahmen über 1 Jahr
292.754
280.720