065
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2016
Zusätzlich zur Mindesteigenmittelquote gemäß CRR kann die Aufsicht im Rahmen ihrer Beurteilung höhere Kapitalanforderungen
vorschreiben. Mit Bescheid vom 17. Jänner 2017 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der RLB Steiermark aufgetragen,
jederzeit eine SREP-Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 2 lit. c CRR in Höhe von 11,3 % auf Basis der konsolidierten Lage der
RLB-Stmk Verbund eGen einzuhalten.
Hinsichtlich der Aufstellung über die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z. 17 BWG wird auf den IFRS-Konzernabschluss
der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG verwiesen.
20. Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva in fremder Währung gem. § 64 Abs. 1 Z. 2 BWG
In TEUR
2016
2015
Gesamtbetrag der Aktiva in fremder Währung
516.241
764.966
Gesamtbetrag der Passiva in fremder Währung
60.124
79.839
21. Art und Betrag wesentlicher Eventualverbindlichkeiten gem. § 51 Abs. 13 BWG
Eventualverbindlichkeiten in TEUR
2016
2015
Haftsummenzuschlag als Mitglied bei Genossenschaften
743
743
Bürgschaften und Garantien gegenüber Nichtbanken
227.426
217.608
Kundengarantiegemeinschaft
Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist Vereinsmitglied der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark.
Die Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung dahingehend, dass sie solidarisch gemäß der Satzung die zeit-
gerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds garantieren. Die individuelle Tragfähigkeit
eines Vereinsmitglieds bestimmt sich laut Satzung nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Be-
stimmungen des BWG und der CRR.
Der Haftungsverpflichtung wurde durch Einstellen eines Merkpostens von einem Euro unter der Bilanz entsprochen, da es nicht möglich ist,
die potentielle Haftung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG aus dem Haftungsverbund betraglich festzulegen. Im gleichen Umfang
sind mit diesem Haftungsverbund alle Kundeneinlagen und Eigenemissionen der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG geschützt. Dieser
Schutz geht über die gesetzliche Haftung gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz hinaus.
Die Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark ist ihrerseits Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantie-
gemeinschaft Österreich, deren Mitglieder die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, die Raiffeisen Bank International AG und andere Raif-
feisen-Landeskundengarantiegemeinschaften sind. Der Vereinszweck entspricht dem der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-
Geldorganisation Steiermark, bezogen auf die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, die Raiffeisen Bank International AG und die Mitglieder
der beigetretenen Raiffeisen-Landeskundengarantiegemeinschaften.