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065

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

GESCHÄFTSBERICHT 2016

Zusätzlich zur Mindesteigenmittelquote gemäß CRR kann die Aufsicht im Rahmen ihrer Beurteilung höhere Kapitalanforderungen

vorschreiben. Mit Bescheid vom 17. Jänner 2017 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der RLB Steiermark aufgetragen,

jederzeit eine SREP-Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 2 lit. c CRR in Höhe von 11,3 % auf Basis der konsolidierten Lage der

RLB-Stmk Verbund eGen einzuhalten.

Hinsichtlich der Aufstellung über die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z. 17 BWG wird auf den IFRS-Konzernabschluss

der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG verwiesen.

20. Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva in fremder Währung gem. § 64 Abs. 1 Z. 2 BWG

In TEUR

2016

2015

Gesamtbetrag der Aktiva in fremder Währung

516.241

764.966

Gesamtbetrag der Passiva in fremder Währung

60.124

79.839

21. Art und Betrag wesentlicher Eventualverbindlichkeiten gem. § 51 Abs. 13 BWG

Eventualverbindlichkeiten in TEUR

2016

2015

Haftsummenzuschlag als Mitglied bei Genossenschaften

743

743

Bürgschaften und Garantien gegenüber Nichtbanken

227.426

217.608

Kundengarantiegemeinschaft

Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist Vereinsmitglied der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark.

Die Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung dahingehend, dass sie solidarisch gemäß der Satzung die zeit-

gerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds garantieren. Die individuelle Tragfähigkeit

eines Vereinsmitglieds bestimmt sich laut Satzung nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Be-

stimmungen des BWG und der CRR.

Der Haftungsverpflichtung wurde durch Einstellen eines Merkpostens von einem Euro unter der Bilanz entsprochen, da es nicht möglich ist,

die potentielle Haftung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG aus dem Haftungsverbund betraglich festzulegen. Im gleichen Umfang

sind mit diesem Haftungsverbund alle Kundeneinlagen und Eigenemissionen der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG geschützt. Dieser

Schutz geht über die gesetzliche Haftung gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz hinaus.

Die Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark ist ihrerseits Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantie-

gemeinschaft Österreich, deren Mitglieder die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, die Raiffeisen Bank International AG und andere Raif-

feisen-Landeskundengarantiegemeinschaften sind. Der Vereinszweck entspricht dem der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-

Geldorganisation Steiermark, bezogen auf die Raiffeisen Zentralbank Österreich AG, die Raiffeisen Bank International AG und die Mitglieder

der beigetretenen Raiffeisen-Landeskundengarantiegemeinschaften.