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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2014

GESCHÄFTSBERICHT 2014

Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Ineffektivität

aufgelöst. Derivat und Grundgeschäft werden dann einzeln nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen so bilanziert, als ob es nie eine

Bewertungseinheit gegeben hätte. Dies gilt auch, wenn die Sicherungsbeziehung durch Ablauf, Veräußerung oder Tilgung beendet wird.

Im Geschäftsjahr 2014 kam es zu keiner vorzeitigen Auflösung von Sicherungsinstrumenten bei bestehenden Hedge-Beziehungen. Im

Vorjahr resultierten aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps Aufwendungen i.H.v. 24 TEUR, welche in der GuV-Position 13/14 ausge-

wiesen wurden. Grund für die gesetzten Maßnahmen war der gänzliche oder teilweise Wegfall des Grundgeschäfts. Die Vorgehensweise

entspricht der festgelegten Sicherungsstrategie.

Makro-Hedging

Im Rahmen des Zinsrisikomanagements werden Derivate des Bankbuchs zum Makro-Hedging im Sinne des FMA-Rundschreibens vom

Dezember 2012 eingesetzt. Seit Ende November 2013 werden in zwei definierten Teilbeständen des Bankbuchs Einzelrisikopositionen in

einzelnen Laufzeitbändern zu einer Gesamtrisikoposition zusammengefasst und mit entsprechenden Sicherungsgeschäften, die sogenann-

ten „funktionalen Einheiten“ zugeordnet sind, abgesichert. Die Teilbestände „Bankbuch Aktiv“ bzw. „Bankbuch Passiv“ beinhalten sämtliche

zinssensitiven Positionen auf der Aktiv- bzw. Passivseite der Bilanz. Aus diesen Teilbeständen sind Grundgeschäfte und Derivate, die in

einer Mikro-Hedge-Beziehung stehen, herausgelöst. Die qualitative Eignung der derivativen Finanzinstrumente zur Erreichung des Siche-

rungszwecks wird regelmäßig anhand prospektiver Effektivitätsmessungen im Rahmen der Reverse Cumulative Methode nachgewiesen.

Gegenläufige Ertragseffekte oder Wertsteigerungen aus den abgesicherten Grundgeschäften des Bankbuchs werden bei der Beurteilung

eines Rückstellungsbedarfs pro funktionaler Einheit berücksichtigt. Die Gesamtsensitivität der Makro-Hedging-Derivate beträgt zum Be-

richtsstichtag -61 TEUR. Hievon entfallen +404 TEUR auf den Teilbestand „Bankbuch Aktiv“ und -465 TEUR auf den Teilbestand „Bankbuch

Passiv“ (Vorjahr: -135 TEUR; hievon +318 TEUR „Bankbuch Aktiv“ und -453 TEUR „Bankbuch Passiv“). Ein Rückstellungsbedarf für die

Derivate der funktionalen Einheiten war nicht gegeben.

Das Volumen der zum Makro-Hedging eingesetzten Derivate hat zum Berichtsstichtag 2.457,3 MEUR (Vorjahr: 2.406,7 MEUR) betragen.

Für die funktionale Einheit „Bankbuch Aktiv“ bestanden per 31.12.2014 positive Barwerte (Clean Price) i.H.v. 0,0 MEUR (Vorjahr: 5,8 MEUR)

und negative Barwerte (Clean Price) i.H.v. 56,7 MEUR (Vorjahr: 16,4 MEUR). Die funktionale Einheit „Bankbuch Passiv“ hat positive Barwer-

te mit 93,1 MEUR (Vorjahr: 71,4 MEUR) und negative Barwerte (Clean Price) mit 0,0 MEUR (Vorjahr: 0,6 MEUR) aufgewiesen. Die Bewer-

tungseffekte für die funktionale Einheit „Bankbuch Aktiv“ haben im Berichtsjahr -46,1 MEUR (Vorjahr: +6,5 MEUR), jene für die funktionale

Einheit „Bankbuch Passiv“ +22,2 MEUR (Vorjahr: -8,9 MEUR) betragen.

Credit Value Adjustment

Die Ermittlung des Credit Value Adjustment (CVA) bzw. Debt Value Adjustment (DVA) erfolgt unter Berücksichtigung der Risikoprämie (Cre-

dit Spread) des Marktpartners bzw. jener der RLB Steiermark. Grundsätzlich wird das gesamte Derivateportfolio eines Marktpartners be-

trachtet. Ist die Summe der risikolosen Barwerte positiv, so liegt eine Forderung vor, weshalb die Bewertung unter Berücksichtigung des

Credit Spreads des Marktpartners erfolgt. Ist die Summe der risikolosen Barwerte hingegen negativ, so handelt es sich um eine Verbind-

lichkeit, weshalb die eigenen Bonitätsspreads für die Bewertung herangezogen werden. Das CVA/DVA wird auf das unbesicherte Exposure

gerechnet. Die RLB Steiermark hat zur Ermittlung des CVA/DVA sowohl die Methode des Zinskurvenshifts als auch die CVA-

Berechnungsmethode über CDS-Spreads in Verwendung.

Unter Berücksichtigung des FMA-Rundschreibens zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpas-

sungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG vom Dezember 2012, Rz 58, wurde aus Gründen der Vorsicht das eigene Ausfallrisiko (DVA, Debt

Value Adjustment) bei Derivaten des Bankbuchs generell nicht berücksichtigt.

Aus der Berücksichtigung des CVA und DVA für Derivate des Handelsbuchs wird in der GuV-Position 6. ein saldierter Wert von -2.358 TEUR

(Vorjahr: -373 TEUR) ausgewiesen. Für Derivate des Bankbuchs werden in der GuV-Position 11. Aufwendungen i.H.v. 1.352 TEUR (Vorjahr:

51 TEUR) ausgewiesen.

Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Marktwerte von Derivaten des Bankbuchs und Handelsbuchs sind solche vor Bereinigung

um das Kontrahentenrisiko.