Außerdem unterstützt der Konzern den internationalen Kampf ge-
gen Geldwäscherei und wendet strengste Vorsichts- und Abwehr-
maßnahmen an.
VII.3. Marktmissbrauch
Insiderhandel umfasst die unlautere Verwendung nicht veröffentlich-
ter preisrelevanter Informationen, um sich selbst oder Dritten einen
Vorteil im Handel mit Wertpapieren zu verschaffen. Insiderhandel
hat unmittelbare strafrechtliche und disziplinarrechtliche Konse-
quenzen.
Der Missbrauch der Stellung als professioneller Marktteilnehmer
beeinträchtigt das Vertrauen in einen funktionierenden Kapitalmarkt
und zieht schwerwiegende Konsequenzen, sowohl für den RLB
Konzern als auch für die involvierten Mitarbeiter nach sich. Das
Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um Marktanteile. Wir treffen
keine unzulässigen Absprachen und halten uns an die Regeln des
fairen Wettbewerbs und an die international üblichen Marktverhal-
tensregeln (MiFID).
Der RLB Konzern verpflichtet sich dazu, im Rahmen seiner Offenle-
gungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffent-
lichkeit in seinen Kommunikationsmitteln rechtzeitig vollständige,
faire, präzise und verständliche Daten zu liefern. Unsere finanzielle
Offenlegung entspricht den jeweils aktuellen Branchennormen.
VII.4. Menschenrechte
Der Konzern finanziert weder indirekt noch direkt Geschäfte, Projek-
te oder Parteien, wenn dabei Zwangsarbeit (einschließlich Schuld-
knechtschaft) oder Kinderarbeit eingesetzt wird, oder gegen
• die Europäische Menschenrechtskonvention,
• die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen des jeweili-
gen Landes,
• die anwendbaren Regelungen internationaler Organisationen
und insbesondere der entsprechenden UNO-Konventionen
oder
• die Rechte der lokalen Bevölkerung oder der Urvölker verstoßen
wird.
Um ein klares Zeichen zu setzen, hat sich die RLB Steiermark auch
entschieden, dem United Global Compact beizutreten. In den Prinzi-
pien des UN Global Compact, zu welchen sich die Raiffeisen-Landes-
bank Steiermark bekennt, spiegeln sich die Menschenrechte wider. Es
ist unser Ziel, die Achtung der Menschenrechte zu unterstützen.
Faire Arbeitsbedingungen haben nicht nur in unserem eigenen Unter-
nehmen höchste Priorität, sondern wir möchten diese auch in unserem
unternehmerischen Umfeld fördern. Die Achtung der Menschenrechte
durch unsere Lieferanten ist für uns entscheidend. Aus diesem Grund
plant die Raiffeisen-Landesbank Steiermark, eine Vertragsklausel, die
schriftlich alle Lieferanten zur Achtung der Menschenrechte verpflich-
tet, in ihre Verträge aufzunehmen. Ziel ist es, langfristig eine entspre-
chende Vertragsklausel in alle Beschaffungsverträge zu inkludieren.
VII.5. Umwelt
Geschäfte bzw. Projekte, welche nachhaltig die Umwelt gefährden
(zum Beispiel: Vernichtung des Regenwaldes oder Verschmutzung
der Umwelt und der Gewässer), werden weder finanziert noch
werden Beteiligungen eingegangen. Außerdem ist bei der Finanzie-
rungs- und Projektprüfung zu bedenken, dass bei der Mittelverwen-
dung durch das finanzierte Unternehmen die jeweils verbindlichen
• lokalen Umweltschutzvorschriften,
• die EU-Umweltschutzvorschriften und
• die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt
eingehalten werden.
Atomkraft
Der RLB Konzern beteiligt sich nicht am Bau von und Geschäften
mit Atomkraftanlagen bzw. deren Betreibern. Die jüngsten Erfahrun-
gen zeigen, dass das mit Atomkraftanlagen verbundene Risiko für
die Umwelt und den Menschen derzeit nicht handhabbar ist.
Waffen
Der RLB Konzern beteiligt sich nicht an Geschäften mit Waffen
und anderen militärischen Gütern sowie Repressionsmaterialen in
Ländern, in denen es militärische Konflikte oder politische Unruhen
gibt oder solche zu erwarten sind. Der RLB Konzern beteiligt sich
nicht an Firmen, die Militärgüter und Waffen produzieren. Finan-
zierungen und andere Geschäfte mit militärischen Firmen werden
streng begrenzt.
Glückspiel
Geschäfte mit Unternehmen der Glückspielindustrie sind nur mög-
lich, wenn sichergestellt ist, dass nicht gegen die geltenden rechtli-
chen Rahmenbedingungen verstoßen wird. Besonders zu beachten
sind hierbei die Anwendbarkeit ausländischer Regelungen bzw. die
Prüfung ausländischer Lizenzen.
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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017
NICHTFINANZIELLER BERICHT 2017