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Außerdem unterstützt der Konzern den internationalen Kampf ge-

gen Geldwäscherei und wendet strengste Vorsichts- und Abwehr-

maßnahmen an.

VII.3. Marktmissbrauch

Insiderhandel umfasst die unlautere Verwendung nicht veröffentlich-

ter preisrelevanter Informationen, um sich selbst oder Dritten einen

Vorteil im Handel mit Wertpapieren zu verschaffen. Insiderhandel

hat unmittelbare strafrechtliche und disziplinarrechtliche Konse-

quenzen.

Der Missbrauch der Stellung als professioneller Marktteilnehmer

beeinträchtigt das Vertrauen in einen funktionierenden Kapitalmarkt

und zieht schwerwiegende Konsequenzen, sowohl für den RLB

Konzern als auch für die involvierten Mitarbeiter nach sich. Das

Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um Marktanteile. Wir treffen

keine unzulässigen Absprachen und halten uns an die Regeln des

fairen Wettbewerbs und an die international üblichen Marktverhal-

tensregeln (MiFID).

Der RLB Konzern verpflichtet sich dazu, im Rahmen seiner Offenle-

gungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffent-

lichkeit in seinen Kommunikationsmitteln rechtzeitig vollständige,

faire, präzise und verständliche Daten zu liefern. Unsere finanzielle

Offenlegung entspricht den jeweils aktuellen Branchennormen.

VII.4. Menschenrechte

Der Konzern finanziert weder indirekt noch direkt Geschäfte, Projek-

te oder Parteien, wenn dabei Zwangsarbeit (einschließlich Schuld-

knechtschaft) oder Kinderarbeit eingesetzt wird, oder gegen

• die Europäische Menschenrechtskonvention,

• die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen des jeweili-

gen Landes,

• die anwendbaren Regelungen internationaler Organisationen

und insbesondere der entsprechenden UNO-Konventionen

oder

• die Rechte der lokalen Bevölkerung oder der Urvölker verstoßen

wird.

Um ein klares Zeichen zu setzen, hat sich die RLB Steiermark auch

entschieden, dem United Global Compact beizutreten. In den Prinzi-

pien des UN Global Compact, zu welchen sich die Raiffeisen-Landes-

bank Steiermark bekennt, spiegeln sich die Menschenrechte wider. Es

ist unser Ziel, die Achtung der Menschenrechte zu unterstützen.

Faire Arbeitsbedingungen haben nicht nur in unserem eigenen Unter-

nehmen höchste Priorität, sondern wir möchten diese auch in unserem

unternehmerischen Umfeld fördern. Die Achtung der Menschenrechte

durch unsere Lieferanten ist für uns entscheidend. Aus diesem Grund

plant die Raiffeisen-Landesbank Steiermark, eine Vertragsklausel, die

schriftlich alle Lieferanten zur Achtung der Menschenrechte verpflich-

tet, in ihre Verträge aufzunehmen. Ziel ist es, langfristig eine entspre-

chende Vertragsklausel in alle Beschaffungsverträge zu inkludieren.

VII.5. Umwelt

Geschäfte bzw. Projekte, welche nachhaltig die Umwelt gefährden

(zum Beispiel: Vernichtung des Regenwaldes oder Verschmutzung

der Umwelt und der Gewässer), werden weder finanziert noch

werden Beteiligungen eingegangen. Außerdem ist bei der Finanzie-

rungs- und Projektprüfung zu bedenken, dass bei der Mittelverwen-

dung durch das finanzierte Unternehmen die jeweils verbindlichen

• lokalen Umweltschutzvorschriften,

• die EU-Umweltschutzvorschriften und

• die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt

eingehalten werden.

Atomkraft

Der RLB Konzern beteiligt sich nicht am Bau von und Geschäften

mit Atomkraftanlagen bzw. deren Betreibern. Die jüngsten Erfahrun-

gen zeigen, dass das mit Atomkraftanlagen verbundene Risiko für

die Umwelt und den Menschen derzeit nicht handhabbar ist.

Waffen

Der RLB Konzern beteiligt sich nicht an Geschäften mit Waffen

und anderen militärischen Gütern sowie Repressionsmaterialen in

Ländern, in denen es militärische Konflikte oder politische Unruhen

gibt oder solche zu erwarten sind. Der RLB Konzern beteiligt sich

nicht an Firmen, die Militärgüter und Waffen produzieren. Finan-

zierungen und andere Geschäfte mit militärischen Firmen werden

streng begrenzt.

Glückspiel

Geschäfte mit Unternehmen der Glückspielindustrie sind nur mög-

lich, wenn sichergestellt ist, dass nicht gegen die geltenden rechtli-

chen Rahmenbedingungen verstoßen wird. Besonders zu beachten

sind hierbei die Anwendbarkeit ausländischer Regelungen bzw. die

Prüfung ausländischer Lizenzen.

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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017

NICHTFINANZIELLER BERICHT 2017