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licher Behinderung geduldet. Unsere Einstellungs-, Beförderungs-,

und Beurteilungspolitik basiert rein auf leistungsorientierten Kriteri-

en, wie zum Beispiel Zielvereinbarungen oder berufliche Erfahrung.

Unser Ziel ist es, weiterhin keine Diskriminierung am Arbeitsplatz zu

tolerieren. Sollten dennoch Verstöße beobachtet werden, können

Mitarbeiter diese bei ihren jeweiligen Vorgesetzten melden. Gesprä-

che unter Einbezug der Personalabteilung, interner Berater oder des

Betriebsrats sind im Bedarfsfall jederzeit möglich.

Die Vergütung entspricht internationalen Standards und steht mit

der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interes-

sen der Bank in Einklang. Des Weiteren beinhaltet es Vorkehrungen

zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Allen Mitarbeitern der

Raiffeisen-Landesbank Steiermark ist es untersagt, auf persönliche

Hedging-Strategien oder vergütungs- und haftungsbezogene Versi-

cherungen zurückzugreifen.

Alle Mitarbeiter sind angehalten, innerhalb des Unternehmens

verantwortlich zu agieren. Diese Verantwortung dient zur Sicherheit

und zum Schutz der Kunden, Mitarbeiter und Bank. Um dies zu

gewährleisten, wurden folgende Kontrollpflichten etabliert und sind

von allen einzuhalten:

• das Vier-Augen Prinzip

• die Legitimationsprüfung

• die Einhaltung der Unterschriftsberechtigungen

• die Echtheits-/Plausibilitätsprüfung der vorgelegten

• Dokumente

• die Einhaltung von Limit-Regeln

• die Einhaltung von eingeräumten (persönlichen) Kompetenzen

Eigene Interessen der Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen in

Konflikt mit den Verpflichtungen gegenüber dem RLB Konzern oder

den Kunden stehen. Interessenkonflikte können aus einem persönli-

chen Naheverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und Kunden, Vertre-

tern von Geschäftspartnern oder anderen Mitarbeitern entstehen. Im

Zusammenhang mit Geschenken, Einladungen, Auftragsvergaben

und Finanzinstrument, Korruption, Betrug oder Marktmissbrauch

können potenzielle Interessenkonflikte entstehen. All diese müssen

dem zuständigen Compliance Office gemeldet werden. Dieser ent-

scheidet über das Vorliegen eines tatsächlichen Interessenkonflikts

und die notwendigen Maßnahmen.

Datenschutz ist einer der essentiellsten Bausteine einer Bank und

auch bei uns wird dieses Thema groß geschrieben. Wir gehen bei

der Entgegennahme, Verwendung und Aufbewahrung von jeglichen

Daten (Finanzdaten, technische Daten, Betriebsdaten, Kundenin-

formationen, Aktennotizen etc.) mit größter Sorgfalt und Diskretion

vor. Vorgegebene Datensicherheitsstandards und Abläufe sorgen

dafür, dass Unbefugte diese Informationen nicht nutzen, einsehen,

verändern oder zerstören können.

VII.2. Bestechung und Korruption

Bei der RLB Steiermark wird keine Form von Bestechung und Kor-

ruption geduldet. Es werden ungebührlichen Vorteile jeglicher Art

weder angenommen noch geleistet. Es ist unser Ziel, jede Form von

Bestechung und Korruption im Unternehmen zu vermeiden.

Facilitation Payments werden weder von Mitarbeitern noch von an-

deren für den Konzern tätigten Personen geleistet. Unter Facilitation

Payment verstehen wir Hingabe kleinerer Geldbeträge an öffentliche

Amtsträger, um Leistungen zu erhalten oder zu beschleunigen. Aus-

nahmen zu diesem Kodex sind nur gestattet, wenn es um höher-

wertige Güter wie zum Beispiel Leben geht. Wenn dies nur mittels

einer entsprechenden Zahlung abgewendet werden kann, darf hier

eine Ausnahme getätigt werden.

Bei der Auswahl unserer Geschäftsvermittler, Berater, Mittelsperso-

nen und Drittpersonen, die bei der Geschäftsabwicklung mitarbeiten

und im Auftrag des RLB Konzerns handeln, legen wir besonderen

Wert darauf, direkte und indirekte Bestechung durch Drittpersonen

zu verhindern.

Vergabe und Annahme von Geschenken und Einladungen können

dazu ungebührlich auf eine Geschäftsbeziehung Einfluss nehmen.

Geldgeschenke sind grundsätzlich abzulehnen, andere Geschenke

und Einladungen unterliegen strengen Regeln. Unter Einbeziehung

der Compliance und Transparent-Haltung, dürfen unter folgenden

Bedingungen Zuwendungen an politische Parteien/Exponenten

bewilligt werden:

1. Den Zuwendungen stehen keine gesetzlichen Vorschriften

entgegen.

2. Die Zuwendungen bewegen sich im landesüblichen Maß.

Die Zuwendungen sind nicht geeignet, eine ungebührliche

Einflussnahme zu bewirken.

Spesen, Spenden, gemeinnützige Zuwendungen und Sponsoring

dürfen nicht zur Umgehung von Richtlinien getätigt werden. Die

Annahme und Vergabe von Geschenken sind im Verhaltenskodex

geregelt. Bestechungsgelder und Schmiergeldzahlungen sind strikt

untersagt und werden vom Konzern in keiner Weise toleriert.

Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Vorfälle

im Konzern hinsichtlich Bestechung und Korruption bekannt.

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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017