licher Behinderung geduldet. Unsere Einstellungs-, Beförderungs-,
und Beurteilungspolitik basiert rein auf leistungsorientierten Kriteri-
en, wie zum Beispiel Zielvereinbarungen oder berufliche Erfahrung.
Unser Ziel ist es, weiterhin keine Diskriminierung am Arbeitsplatz zu
tolerieren. Sollten dennoch Verstöße beobachtet werden, können
Mitarbeiter diese bei ihren jeweiligen Vorgesetzten melden. Gesprä-
che unter Einbezug der Personalabteilung, interner Berater oder des
Betriebsrats sind im Bedarfsfall jederzeit möglich.
Die Vergütung entspricht internationalen Standards und steht mit
der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interes-
sen der Bank in Einklang. Des Weiteren beinhaltet es Vorkehrungen
zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Allen Mitarbeitern der
Raiffeisen-Landesbank Steiermark ist es untersagt, auf persönliche
Hedging-Strategien oder vergütungs- und haftungsbezogene Versi-
cherungen zurückzugreifen.
Alle Mitarbeiter sind angehalten, innerhalb des Unternehmens
verantwortlich zu agieren. Diese Verantwortung dient zur Sicherheit
und zum Schutz der Kunden, Mitarbeiter und Bank. Um dies zu
gewährleisten, wurden folgende Kontrollpflichten etabliert und sind
von allen einzuhalten:
• das Vier-Augen Prinzip
• die Legitimationsprüfung
• die Einhaltung der Unterschriftsberechtigungen
• die Echtheits-/Plausibilitätsprüfung der vorgelegten
• Dokumente
• die Einhaltung von Limit-Regeln
• die Einhaltung von eingeräumten (persönlichen) Kompetenzen
Eigene Interessen der Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen in
Konflikt mit den Verpflichtungen gegenüber dem RLB Konzern oder
den Kunden stehen. Interessenkonflikte können aus einem persönli-
chen Naheverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und Kunden, Vertre-
tern von Geschäftspartnern oder anderen Mitarbeitern entstehen. Im
Zusammenhang mit Geschenken, Einladungen, Auftragsvergaben
und Finanzinstrument, Korruption, Betrug oder Marktmissbrauch
können potenzielle Interessenkonflikte entstehen. All diese müssen
dem zuständigen Compliance Office gemeldet werden. Dieser ent-
scheidet über das Vorliegen eines tatsächlichen Interessenkonflikts
und die notwendigen Maßnahmen.
Datenschutz ist einer der essentiellsten Bausteine einer Bank und
auch bei uns wird dieses Thema groß geschrieben. Wir gehen bei
der Entgegennahme, Verwendung und Aufbewahrung von jeglichen
Daten (Finanzdaten, technische Daten, Betriebsdaten, Kundenin-
formationen, Aktennotizen etc.) mit größter Sorgfalt und Diskretion
vor. Vorgegebene Datensicherheitsstandards und Abläufe sorgen
dafür, dass Unbefugte diese Informationen nicht nutzen, einsehen,
verändern oder zerstören können.
VII.2. Bestechung und Korruption
Bei der RLB Steiermark wird keine Form von Bestechung und Kor-
ruption geduldet. Es werden ungebührlichen Vorteile jeglicher Art
weder angenommen noch geleistet. Es ist unser Ziel, jede Form von
Bestechung und Korruption im Unternehmen zu vermeiden.
Facilitation Payments werden weder von Mitarbeitern noch von an-
deren für den Konzern tätigten Personen geleistet. Unter Facilitation
Payment verstehen wir Hingabe kleinerer Geldbeträge an öffentliche
Amtsträger, um Leistungen zu erhalten oder zu beschleunigen. Aus-
nahmen zu diesem Kodex sind nur gestattet, wenn es um höher-
wertige Güter wie zum Beispiel Leben geht. Wenn dies nur mittels
einer entsprechenden Zahlung abgewendet werden kann, darf hier
eine Ausnahme getätigt werden.
Bei der Auswahl unserer Geschäftsvermittler, Berater, Mittelsperso-
nen und Drittpersonen, die bei der Geschäftsabwicklung mitarbeiten
und im Auftrag des RLB Konzerns handeln, legen wir besonderen
Wert darauf, direkte und indirekte Bestechung durch Drittpersonen
zu verhindern.
Vergabe und Annahme von Geschenken und Einladungen können
dazu ungebührlich auf eine Geschäftsbeziehung Einfluss nehmen.
Geldgeschenke sind grundsätzlich abzulehnen, andere Geschenke
und Einladungen unterliegen strengen Regeln. Unter Einbeziehung
der Compliance und Transparent-Haltung, dürfen unter folgenden
Bedingungen Zuwendungen an politische Parteien/Exponenten
bewilligt werden:
1. Den Zuwendungen stehen keine gesetzlichen Vorschriften
entgegen.
2. Die Zuwendungen bewegen sich im landesüblichen Maß.
Die Zuwendungen sind nicht geeignet, eine ungebührliche
Einflussnahme zu bewirken.
Spesen, Spenden, gemeinnützige Zuwendungen und Sponsoring
dürfen nicht zur Umgehung von Richtlinien getätigt werden. Die
Annahme und Vergabe von Geschenken sind im Verhaltenskodex
geregelt. Bestechungsgelder und Schmiergeldzahlungen sind strikt
untersagt und werden vom Konzern in keiner Weise toleriert.
Im vergangenen Geschäftsjahr wurden keine wesentlichen Vorfälle
im Konzern hinsichtlich Bestechung und Korruption bekannt.
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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017