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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Bericht zum Lagebericht

Der Lagebericht ist auf Grund der österreichischen unternehmensrechtlichen Vorschriften darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss

in Einklang steht und ob er nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt wurde.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts in Übereinstimmung mit den österreichischen unterneh-

mens- und bankrechtlichen Vorschriften.

Ich habe meine Prüfung in Übereinstimmung mit den Berufsgrundsätzen zur Prüfung des Lageberichts durchgeführt.

URTEIL

Nach meiner Beurteilung ist der Lagebericht nach den geltenden rechtlichen Anforderungen aufgestellt worden, enthält die nach § 243a

Abs. 2 UGB zutreffenden Angaben und steht in Einklang mit dem Jahresabschluss.

ERKLÄRUNG

Angesichts der bei der Prüfung des Jahresabschlusses gewonnenen Erkenntnisse und des gewonnenen Verständnisses über die Gesell-

schaft und ihr Umfeld wurden wesentliche fehlerhafte Angaben im Lagebericht nicht festgestellt.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen beinhalten alle Informationen im

Geschäftsbericht, ausgenommen den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Bestätigungsvermerk. Der Geschäftsbericht wird mir

voraussichtlich nach dem Datum des Bestätigungsvermerks zur Verfügung gestellt.

Mein Prüfungsurteil zum Jahresabschluss deckt diese sonstigen Informationen nicht ab und ich werde keine Art der Zusicherung darauf

geben.

In Verbindung mit meiner Prüfung des Jahresabschlusses ist es meine Verantwortung diese sonstigen Informationen zu lesen, sobald diese

vorhanden sind und abzuwägen, ob sie angesichts des bei der Prüfung gewonnenen Verständnisses wesentlich in Widerspruch zum Jah-

resabschluss stehen, oder sonst wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Zusätzliche Angaben nach Artikel 10 der EU‐VO

Ich wurde vom Österreichischen Raiffeisenverband als dem für die Gesellschaft zuständigen Revisionsverband für die gesetzliche Jahres-

abschlussprüfung im Sinne des Bankwesengesetzes (BWG) zum Bankprüfer für das Geschäftsjahr 2017 bestellt. Ich bin seit der Prüfung

des Jahresabschlusses 2016 Bankprüfer.

Ich erkläre, dass das Prüfungsurteil im Abschnitt „Bericht zum Jahresabschluss“ mit dem zusätzlichen Bericht an den Prüfungsausschuss

nach Artikel 11 der EU-VO in Einklang steht.

Ich erkläre, dass ich keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen (Artikel 5 Abs. 1 der EU-VO) erbracht habe und dass ich bei der Durchfüh-

rung der Abschlussprüfung meine Unabhängigkeit von der geprüften Gesellschaft gewahrt habe.

Auftragsverantwortlicher Wirtschaftsprüfer

Der für die Abschlussprüfung auftragsverantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Dr. Matthias Trost.

Wien, am 4. April 2018

Als vom Österreichischen Raiffeisenverband bestellter Revisor:

Dr. Matthias

TROST

– Wirtschaftsprüfer

Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Jahresabschlusses mit meinem Bestätigungsvermerk darf nur in der von mir bestätigten Fassung erfolgen. Dieser Bestätigungsvermerk bezieht sich

ausschließlich auf den deutschsprachigen und vollständigen Jahresabschluss samt Lagebericht. Für abweichende Fassungen sind die Vorschriften des § 281 Abs. 2 UGB zu beachten.