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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017

GESCHÄFTSBERICHT 2017

Bericht zum Jahresabschluss

Prüfungsurteil

Ich habe den Jahresabschluss der

Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG,

Graz,

bestehend aus der Bilanz zum

31. Dezember 2017

, der Gewinn- und Verlustrechnung für das an diesem Stichtag endende Geschäftsjahr

und dem Anhang, geprüft.

Nach meiner Beurteilung entspricht der beigefügte Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt ein möglichst getreues

Bild der Vermögens- und Finanzlage zum 31. Dezember 2017 sowie der Ertragslage der Gesellschaft für das an diesem Stichtag endende

Geschäftsjahr in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmens- und bankrechtlichen Vorschriften.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Ich habe die Abschlussprüfung in Übereinstimmung mit der EU-Verordnung Nr. 537/2014 (im Folgenden EU-VO) mit den österreichischen

Grundsätzen ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Diese Grundsätze erfordern die Anwendung der International Standards

on Auditing (ISA). Meine Verantwortlichkeiten nach diesen Vorschriften und Standards sind im Abschnitt „Verantwortlichkeiten des Ab-

schlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses“ meines Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Ich bin von der Gesell-

schaft unabhängig in Übereinstimmung mit den österreichischen unternehmensrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und ich habe

meine sonstigen beruflichen Pflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Ich bin der Auffassung, dass die von mir er-

langten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für mein Prüfungsurteil zu dienen.

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte

Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach meinem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten für

meine Prüfung des Jahresabschlusses des Geschäftsjahres waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit meiner Prüfung des

Jahresabschlusses und bei der Bildung meines Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt, und ich gebe kein gesondertes Prüfungsurteil zu

diesen Sachverhalten ab.

Im Rahmen der Prüfung wurden drei dieser Sachverhalte identifiziert, die nachfolgend beschrieben werden:

BESTÄTIGUNGSVERMERK