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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017

GESCHÄFTSBERICHT 2017

Werthaltigkeit der direkt und indirekt gehaltenen Anteile an der Raiffeisen Bank International AG

SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der RLB Stmk AG zum 31. Dezember 2017 werden die direkt und indirekt gehaltenen Anteile an der Raiffeisen Bank

International AG (RBI), die auch das Zentralinstitut der RLB Stmk AG ist, unter den Bilanzposten „Beteiligungen“ und „Anteile an verbunde-

nen Unternehmen“ in Höhe von insgesamt 794.445 TEUR zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Folgebewertung der Anteile an der RBI

erfolgt gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips. Wenn daher der beizulegen-

de Wert voraussichtlich dauernd unter dem Beteiligungsbuchwert liegt, wird eine Abschreibung vorgenommen. Stellt sich in einem späteren

Geschäftsjahr heraus, dass die Gründe dafür nicht mehr bestehen, so ist der Betrag dieser Abschreibung im Umfang der Werterhöhung

unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips zuzuschreiben.

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an der RBI sind im Anhang im Kapitel B.6. erläutert.

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgte auf Basis eines Discounted Cash Flow Verfahrens. Die Bewertung durch die Gesellschaft

auf der Grundlage eines externen Gutachtens zeigte, dass der ermittelte beizulegende Wert den Buchwert der Beteiligung übersteigt. Auf-

grund der im Vorjahr vorgenommenen erfolgswirksamen Wertminderung war eine Zuschreibung in Höhe von 31.614 TEUR im Geschäfts-

jahr 2017 notwendig.

Das Risiko für den Jahresabschluss ergibt sich daraus, dass das Ergebnis dieser Bewertung in hohem Maße von der Einschätzung der

künftigen Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher

mit einem erheblichen Grad an Schätzunsicherheit verbunden ist.

PRÜFERISCHES VORGEHEN

Ich habe die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Hinblick auf das Vorliegen von Wertminderungsindikatoren beurteilt und die Bewer-

tung der Anteile und die Höhe der Zuschreibung an der RBI basierend auf einem externen Gutachten überprüft. Ich habe die Grundlagen

dieses externen Gutachtens, insbesondere das Bewertungsmodell sowie die verwendeten Parameter wie den Diskontierungszinssatz unter

Hinzuziehung branchenspezifischer Marktdaten sowie unternehmensspezifischer Informationen und Markterwartungen geprüft. Ich habe

die Angemessenheit der bei der Berechnung verwendeten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die Planungstreue insbesondere auf der

Basis von Unternehmensdokumentationen und externen Gutachten analysiert und beurteilt.

Bewertung der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente

SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der RLB Stmk AG werden Wertpapiere des Anlagevermögens grundsätzlich zum gemilderten Niederstwertprinzip unter

Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips sowie der bankrechtlichen Besonderheiten gemäß Bankwesengesetz (BWG) angesetzt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum strengen Niederstwertprinzip gemäß BWG bewertet.

Für Derivate im Bankbuch gilt das imparitätische Realisationsprinzip, wodurch positive Marktwerte in der Bilanz nicht auszuweisen und

negative Marktwerte bilanziell zu erfassen sind. Wertpapiere und Derivate des Handelsbuchs werden zu Marktwerten bilanziert.

Die Angaben der Gesellschaft zu Wertpapieren und zu Derivaten sind im Anhang insbesondere in den Kapiteln B.2., B.3. und C.2. bis C.7.

und C.23. erläutert.

Bei zum beizulegenden Zeitwert bilanzierten Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten, für die keine Marktkurse und keine ausrei-

chend beobachtbaren Marktdaten für die Bewertung vorliegen, ist die Bewertung aufgrund der starken Abhängigkeit von internen Bewer-

tungsmodellen und darin enthaltenen Annahmen und Parametern ermessensbehaftet.

Für die Bildung von Sicherungsbeziehungen (Bewertungseinheiten) sind Anforderungen an die Dokumentation der Sicherungsbeziehung

sowie der Effektivität derselben zu erfüllen.

Bei Vorliegen einer entsprechend dokumentierten Strategie können derivative Finanzinstrumente zur Steuerung des Zinsrisikos in funktiona-

le Einheiten zusammengefasst werden. Werden die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder funktionalen Einheiten