075
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2016
24. Angabe zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von
Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens gem. § 238 Abs.1 Z. 2 UGB
In TEUR
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Unterlassene
Abschreibung
2016
2016
2016
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei
der Zentralnotenbank zugelassen sind
21.820
21.664
156
Forderungen an Kreditinstitute
50.000
49.346
654
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten
0
0
0
von anderen Emittenten
47.836
47.485
351
In TEUR
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Unterlassene
Abschreibung
2015
2015
2015
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei
der Zentralnotenbank zugelassen sind
0
0
0
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten
0
0
0
von anderen Emittenten
56.780
56.614
166
25. Gründe für das Unterlassen einer Abschreibung gem. § 204 Abs. 2 UGB und Anhaltspunkte,
die darauf hindeuten, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist (§ 238 Abs. 1 Z. 2 lit. b UGB)
Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB, zweiter Satz) unterbleibt, da die angeführten Wertminderungen durch
Zinssatzbewegungen verursacht sind. Die Bonität der Wertpapierschuldner ist nach wie vor einwandfrei, sodass eine planmäßige Tilgung
zu erwarten ist.