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075

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

GESCHÄFTSBERICHT 2016

24. Angabe zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von

Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens gem. § 238 Abs.1 Z. 2 UGB

In TEUR

Buchwert

Beizulegender

Zeitwert

Unterlassene

Abschreibung

2016

2016

2016

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei

der Zentralnotenbank zugelassen sind

21.820

21.664

156

Forderungen an Kreditinstitute

50.000

49.346

654

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

von öffentlichen Emittenten

0

0

0

von anderen Emittenten

47.836

47.485

351

In TEUR

Buchwert

Beizulegender

Zeitwert

Unterlassene

Abschreibung

2015

2015

2015

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei

der Zentralnotenbank zugelassen sind

0

0

0

Forderungen an Kreditinstitute

0

0

0

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

von öffentlichen Emittenten

0

0

0

von anderen Emittenten

56.780

56.614

166

25. Gründe für das Unterlassen einer Abschreibung gem. § 204 Abs. 2 UGB und Anhaltspunkte,

die darauf hindeuten, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist (§ 238 Abs. 1 Z. 2 lit. b UGB)

Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB, zweiter Satz) unterbleibt, da die angeführten Wertminderungen durch

Zinssatzbewegungen verursacht sind. Die Bonität der Wertpapierschuldner ist nach wie vor einwandfrei, sodass eine planmäßige Tilgung

zu erwarten ist.