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079

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

GESCHÄFTSBERICHT 2016

D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Für die Geschäftstätigkeit der Bank besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen geografischen Märkten, sodass die Aufgliederung der

Betriebserträge gemäß § 64 Abs. 1. Z 9 BWG nicht erforderlich ist.

1. Gesamtbetrag für nachrangige Verbindlichkeiten gem. § 64 Abs. 1 Z. 13 BWG

In TEUR

2016

2015

Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten

1.554

824

2. In den G+V-Positionen 3 c, 13/14 enthaltene Erträge und Aufwendungen

gem. § 238 Abs. 1 Z. 21 UGB

Erträge (G+V Pos. 3 c) in TEUR

2016

2015

Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen

1.485

0

Aufwendungen (G+V Pos. 13/14) in TEUR

2016

2015

Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen

0

0

Übernommene Verluste aus Ergebnisabführungsverträgen

-2

-3

3. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen gem. § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG

Wesentliche sonstige betriebliche Erträge (G+V Pos. 7) in TEUR

2016

2015

Erträge aus bankfremden Geschäften

35.527

33.974

Die Erträge aus bankfremden Geschäften betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Personalkosten- und Betriebskostenverrechnung, die

dazugehörigen Aufwendungen werden in den entsprechenden Aufwandspositionen ausgewiesen.

Wesentliche sonstige betriebliche Aufwendungen (G+V Pos. 10) in TEUR

2016

2015

Laufende Beiträge an Sicherungseinrichtungen

3.079

2.873

Die laufenden Beiträge an Sicherungseinrichtungen betreffen den EU-Bankenabwicklungsfonds und die EU-Einlagensicherung.

Aufgrund der EU-Richtlinien 2014/49/EU und 2014/59/EU zum Bankenabwicklungsfonds und zum Spareinlagen-Sicherungssystem, in

Österreich umgesetzt durch das BaSAG (Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) sowie durch das ESAEG (Einlagensicherungs- und

Anlegerentschädigungsgesetz), sind Kreditinstitute ab 2015 verpflichtet, Beiträge aus diesem Titel an staatliche Sicherungseinrichtungen zu

entrichten.