079
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2016
D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung
Für die Geschäftstätigkeit der Bank besteht kein wesentlicher Unterschied zwischen geografischen Märkten, sodass die Aufgliederung der
Betriebserträge gemäß § 64 Abs. 1. Z 9 BWG nicht erforderlich ist.
1. Gesamtbetrag für nachrangige Verbindlichkeiten gem. § 64 Abs. 1 Z. 13 BWG
In TEUR
2016
2015
Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
1.554
824
2. In den G+V-Positionen 3 c, 13/14 enthaltene Erträge und Aufwendungen
gem. § 238 Abs. 1 Z. 21 UGB
Erträge (G+V Pos. 3 c) in TEUR
2016
2015
Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
1.485
0
Aufwendungen (G+V Pos. 13/14) in TEUR
2016
2015
Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen
0
0
Übernommene Verluste aus Ergebnisabführungsverträgen
-2
-3
3. Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen gem. § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG
Wesentliche sonstige betriebliche Erträge (G+V Pos. 7) in TEUR
2016
2015
Erträge aus bankfremden Geschäften
35.527
33.974
Die Erträge aus bankfremden Geschäften betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Personalkosten- und Betriebskostenverrechnung, die
dazugehörigen Aufwendungen werden in den entsprechenden Aufwandspositionen ausgewiesen.
Wesentliche sonstige betriebliche Aufwendungen (G+V Pos. 10) in TEUR
2016
2015
Laufende Beiträge an Sicherungseinrichtungen
3.079
2.873
Die laufenden Beiträge an Sicherungseinrichtungen betreffen den EU-Bankenabwicklungsfonds und die EU-Einlagensicherung.
Aufgrund der EU-Richtlinien 2014/49/EU und 2014/59/EU zum Bankenabwicklungsfonds und zum Spareinlagen-Sicherungssystem, in
Österreich umgesetzt durch das BaSAG (Banken-Sanierungs- und Abwicklungsgesetz) sowie durch das ESAEG (Einlagensicherungs- und
Anlegerentschädigungsgesetz), sind Kreditinstitute ab 2015 verpflichtet, Beiträge aus diesem Titel an staatliche Sicherungseinrichtungen zu
entrichten.