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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2016
4. Aufwendungen und Erträge zu Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder
In der GuV-Position 8 a „Personalaufwand“ sind in der sublit. aa „Löhne und Gehälter“ Aufwendungen aus Rückstellungen für Jubiläums-
gelder i.H.v. -80 TEUR (Vorjahr: Erträge i.H.v. +33 TEUR) enthalten. Dieser Betrag entspricht der Änderung der Rückstellung für Jubiläums-
gelder im Geschäftsjahr 2016. Weitere Erträge oder Aufwendungen für vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen sind nicht enthalten.
Die Änderungen der Rückstellungen für Pensionen werden in der GuV-Position 8 a „Personalaufwand“ in der sublit. ee „Dotierung der Pen-
sionsrückstellung“ mit -106 TEUR (Vorjahr: -221 TEUR) ausgewiesen, die Änderungen der Rückstellungen für Abfertigungen sind in der
sublit. ff „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ mit +2.398 TEUR (Vorjahr: -152 TEUR)
enthalten.
Aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage der Abfertigungsrückstellung ergab sich im Geschäftsjahr 2016 in der Position 8 a
„Personalaufwand“ ein periodenfremder Ertrag i.H.v. 2.775 TEUR.
5. Steuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Seit dem Veranlagungsjahr 2011 fungiert die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG als Gruppenträger gem. § 9 Abs. 8 KStG.
Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2016 folgende Gesellschaften einbezogen:
RLB-Stmk Management GmbH i.Liqu.
Raiffeisen-Immobilien Steiermark Gesellschaft m.b.H.
INPRIMIS Beteiligungs GmbH
Raiffeisen Bauträger & Projektentwicklungs GmbH
Belua Beteiligungs GmbH i.Liqu.
Raiffeisen Rechenzentrum Holding GmbH
Raiffeisen Rechenzentrum GmbH
RLO Beteiligungs GmbH
Die Mitglieder der Steuergruppe haben eine Regelung über den Steuerausgleich dahingehend getroffen, dass eine jährliche Abrechnung
der Steuerbe- oder -entlastung, die sich aus dem – während der Gruppenzugehörigkeit entstehenden – Einkommen des Gruppenmitglieds
ergibt, erfolgt. In der G+V-Position 18. „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ sind Erträge aus Steuerumlagen i.H.v. 284 TEUR (Vorjahr:
221TEUR) und Aufwendungen aus Steuerumlagen von 0 TEUR (Vorjahr: 264 TEUR) enthalten.
Sonstige Steuern
Am 15. Dezember 2016 wurde die Änderung des Stabilitätsabgabegesetzes (StabAbgG) im Nationalrat beschlossen. Im Zuge der gesetzli-
chen Änderung der Stabilitätsabgabe wurde auch eine Sonderzahlung (Abschlagszahlung) auf die Stabilitätsabgabe vorgesehen. Die
Abschlagszahlung beträgt 0,211 % der gemäß § 5 Abs. 1 i.V.m. § 2 StabAbgG ermittelten Bemessungsgrundlage, womit sich ein Gesamt-
betrag für die Sonderzahlung in Höhe von 17.198 TEUR errechnete. Da sich die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG für die sofortige
Entrichtung der Sonderzahlung entschieden hat, entstand die Abgabenschuld für die Sonderzahlung mit Beginn des letzten Kalendervier-
teljahres 2016, womit dieser Betrag in voller Höhe im Jahresabschluss 2016 berücksichtigt wurde. Für die laufende Stabilitätsabgabe
wurde zusätzlich ein Betrag von 9.723 TEUR entrichtet.
6. Gesamtkapitalrentabilität gem. § 64 Abs. 1 Z. 19 BWG
Die Gesamtkapitalrentabilität der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG beträgt 0,12 % (Vorjahr: 0,16 %) und berechnet sich als Quotient
des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag.