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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2015
GESCHÄFTSBERICHT 2015
auf 5,0 % – andererseits auch durch eine verbesserte finanzielle
Situation der privaten Haushalte gestützt. Letztere hat u.a. von der
Erholung am Immobilienmarkt profitiert. Demgegenüber hat die
Stärke des US-Dollars in Verbindung mit Investitionsrückgängen im
Energiesektor das Wachstum gedämpft. Die FED hat den Beginn
ihres Zinserhöhungszyklus´ verschoben – in gewisser Weise zu-
nächst verzweifelt aufgrund des geringen Preisdrucks bei Löhnen
und Waren sowie möglicherweise aufgrund der Marktturbulenzen
Ende des Sommers. Im Dezember schließlich hat die FED den
Leitzins um 25 Basispunkte erhöht.
In Japan haben sich die Perspektiven im Lauf des Jahres 2015
eingetrübt. Gründe dafür sind die langsam abnehmenden Effekte
des 2013 gestarteten Konjunkturprogrammes („Abenomics“) und
der gleichzeitige Abschwung in den wichtigsten Exportmärkten
China und Südostasien. Der Anstieg der Reallöhne blieb sehr mo-
derat, obwohl die Arbeitslosigkeit weiter auf 3,3 % fiel. In Folge
blieben die privaten Konsumausgaben weiter gering und die Inflati-
on war mit 0,2 % im Dezember weit entfernt von der Zielmarke der
Bank of Japan von 2,0 %. Mit der Ankündigung des Fiskalplans
„Dynamic Engagement of All Citizens“ wurde im September eine
neue Phase des Abenomics gestartet.
Das Bild der Wirtschaften in den Schwellenländern ist vielfältig und
in einigen Fällen schwierig. In China war zwar im Kontext der Um-
wandlung von einer Produktions- auf eine Dienstleistungswirtschaft
eine Verringerung des Wachstums zu erwarten, doch der Rückgang
des BIP-Wachstum im Jahr 2015 auf 6,9 % nach 7,35 % im Jahr
2014 löste Sorgen über die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt aus.
Selbst die Interventionen der Regierung – Reformen des Finanz-
marktes, Lockerung der Geldpolitik, leichte Abwertung des Ren-
minbi – ließen die heimischen Aktienmärkte nicht ruhen. Allgemein
haben Nettoölexporteure und Schwellenländer mit engen chinesi-
schen Handelsbeziehungen 2015 gelitten. Auch durch spezielle
geopolitische und landesspezifische Rahmenbedingungen war das
russische und brasilianische Wirtschaftswachstum mit rund 3,75 %
rückläufig (Quelle: IWF). Aber es gab auch Lichtblicke: So konnte
Indien mit einem Zuwachs von 7,3 % kräftige Impulse setzen.
Die gesamte Zinskurve wurde nach unten bewegt, was dem Kampf
der EZB gegen die Inflation geschuldet ist. Die Geldmarktzinssätze
bewegten sich unter die Null-Linie und mehrere europäische
Staatsanleihen werden heute mit negativen Renditen gehandelt. Da
sich die FED als einzige Zentralbank an eine Zinserhöhung gewagt
hat, wurde der US-Dollar gegenüber den meisten Währungen fester.
10 % legte der US-Dollar gegenüber dem EURO zu, mehr noch war
es gegenüber Währungen von Schwellenländern. Der um 36 %
gesunkene Ölpreis wirkte sich in Summe positiv auf die globale
Wirtschaft aus, allerdings geriet der Energie-Sektor an sich auf-
grund der erwarteten negativen Auswirkungen zunehmend unter
Druck. Die globalen Aktienmärkte reagierten mit gemischten Gefüh-
len: Großbritannien verzeichnete einen moderaten Rückgang (-5 %),
die USA blieben unverändert, Europa verzeichnete moderate Ge-
winne (+5 %), einen soliden Anstieg gab es in Japan (+9 %). Noch
bemerkenswerter war, dass die Finanzmärkte mit mehreren Perio-
den gestiegener Volatilität konfrontiert waren.
Am 1. Jänner 2015 trat die europäische Bankenabwicklungsrichtli-
nie (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) in Kraft.
Diese Richtlinie steckt den Rahmen für die Sanierung und Abwick-
lung von Banken in der EU ab. In Österreich wurde mit der Umset-
zung der BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und
Abwicklung von Banken (BaSAG) ein nationaler Rechtsrahmen für
den Umgang mit Banken in Schieflage geschaffen.
Das BaSAG soll einen geordneten Marktaustritt von Banken ge-
währleisten – ohne signifikante negative Auswirkungen auf die
Finanzstabilität bei gleichzeitigem Schutz von Einlegerinnen und
Einlegern sowie Kundinnen und Kunden und möglichst geringem
Einsatz öffentlicher Mittel.
Das BaSAG trifft Regelungen für die folgenden Themenbereiche:
„Vorbeugung“ durch die verpflichtende Erstellung von
Sanierungsplänen durch die Banken und die Erstellung
von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörde
samt Befugnissen zur Beseitigung von Abwicklungshin-
dernissen;
„Frühintervention“ mit der Möglichkeit frühzeitig einzugrei-
fen und damit verbundenen zusätzlichen Eingriffsbefug-
nissen für die Aufsichtsbehörden sowie
„Abwicklung“ durch die Einrichtung einer nationalen Ab-
wicklungsbehörde und den ihr zur Verfügung stehenden
Befugnissen und Abwicklungsinstrumenten.
Als besonders erwähnenswerte Neuerungen sind die Einrichtung
der Abwicklungsbehörde, die Schaffung eines Abwicklungsfinanzie-
rungsmechanismus und die Einführung des Bail-in-Instruments zur
Gläubigerbeteiligung an den Abwicklungskosten bereits mit
1. Jänner 2015 hervorzuheben.
Gem. § 126 BaSAG hat die FMA als nationale Abwicklungsbehörde
für 2015 auch Beiträge zum nationalen Abwicklungsfonds einzuhe-
ben. Der Beitrag, welcher in Summe von allen österreichischen
Banken zu bezahlen ist, errechnet sich aus einem Grundbeitrag für
nicht pauschalierte Institute, welcher sich an den gedeckten Einla-
gen gem. ESAEG orientiert, und einer Risikoanpassung, um für
jedes Kreditinstitut die individuelle Risikosituation zu erfassen und
so den individuellen Beitrag zu berechnen.
Mit der Anwendung des neuen Bankenabwicklungsgesetzes auf die
HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) erfolgte europaweit die
erste Abwicklung gemäß der neuen EU-Richtlinie.