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051

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2015

GESCHÄFTSBERICHT 2015

auf 5,0 % – andererseits auch durch eine verbesserte finanzielle

Situation der privaten Haushalte gestützt. Letztere hat u.a. von der

Erholung am Immobilienmarkt profitiert. Demgegenüber hat die

Stärke des US-Dollars in Verbindung mit Investitionsrückgängen im

Energiesektor das Wachstum gedämpft. Die FED hat den Beginn

ihres Zinserhöhungszyklus´ verschoben – in gewisser Weise zu-

nächst verzweifelt aufgrund des geringen Preisdrucks bei Löhnen

und Waren sowie möglicherweise aufgrund der Marktturbulenzen

Ende des Sommers. Im Dezember schließlich hat die FED den

Leitzins um 25 Basispunkte erhöht.

In Japan haben sich die Perspektiven im Lauf des Jahres 2015

eingetrübt. Gründe dafür sind die langsam abnehmenden Effekte

des 2013 gestarteten Konjunkturprogrammes („Abenomics“) und

der gleichzeitige Abschwung in den wichtigsten Exportmärkten

China und Südostasien. Der Anstieg der Reallöhne blieb sehr mo-

derat, obwohl die Arbeitslosigkeit weiter auf 3,3 % fiel. In Folge

blieben die privaten Konsumausgaben weiter gering und die Inflati-

on war mit 0,2 % im Dezember weit entfernt von der Zielmarke der

Bank of Japan von 2,0 %. Mit der Ankündigung des Fiskalplans

„Dynamic Engagement of All Citizens“ wurde im September eine

neue Phase des Abenomics gestartet.

Das Bild der Wirtschaften in den Schwellenländern ist vielfältig und

in einigen Fällen schwierig. In China war zwar im Kontext der Um-

wandlung von einer Produktions- auf eine Dienstleistungswirtschaft

eine Verringerung des Wachstums zu erwarten, doch der Rückgang

des BIP-Wachstum im Jahr 2015 auf 6,9 % nach 7,35 % im Jahr

2014 löste Sorgen über die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt aus.

Selbst die Interventionen der Regierung – Reformen des Finanz-

marktes, Lockerung der Geldpolitik, leichte Abwertung des Ren-

minbi – ließen die heimischen Aktienmärkte nicht ruhen. Allgemein

haben Nettoölexporteure und Schwellenländer mit engen chinesi-

schen Handelsbeziehungen 2015 gelitten. Auch durch spezielle

geopolitische und landesspezifische Rahmenbedingungen war das

russische und brasilianische Wirtschaftswachstum mit rund 3,75 %

rückläufig (Quelle: IWF). Aber es gab auch Lichtblicke: So konnte

Indien mit einem Zuwachs von 7,3 % kräftige Impulse setzen.

Die gesamte Zinskurve wurde nach unten bewegt, was dem Kampf

der EZB gegen die Inflation geschuldet ist. Die Geldmarktzinssätze

bewegten sich unter die Null-Linie und mehrere europäische

Staatsanleihen werden heute mit negativen Renditen gehandelt. Da

sich die FED als einzige Zentralbank an eine Zinserhöhung gewagt

hat, wurde der US-Dollar gegenüber den meisten Währungen fester.

10 % legte der US-Dollar gegenüber dem EURO zu, mehr noch war

es gegenüber Währungen von Schwellenländern. Der um 36 %

gesunkene Ölpreis wirkte sich in Summe positiv auf die globale

Wirtschaft aus, allerdings geriet der Energie-Sektor an sich auf-

grund der erwarteten negativen Auswirkungen zunehmend unter

Druck. Die globalen Aktienmärkte reagierten mit gemischten Gefüh-

len: Großbritannien verzeichnete einen moderaten Rückgang (-5 %),

die USA blieben unverändert, Europa verzeichnete moderate Ge-

winne (+5 %), einen soliden Anstieg gab es in Japan (+9 %). Noch

bemerkenswerter war, dass die Finanzmärkte mit mehreren Perio-

den gestiegener Volatilität konfrontiert waren.

Am 1. Jänner 2015 trat die europäische Bankenabwicklungsrichtli-

nie (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) in Kraft.

Diese Richtlinie steckt den Rahmen für die Sanierung und Abwick-

lung von Banken in der EU ab. In Österreich wurde mit der Umset-

zung der BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und

Abwicklung von Banken (BaSAG) ein nationaler Rechtsrahmen für

den Umgang mit Banken in Schieflage geschaffen.

Das BaSAG soll einen geordneten Marktaustritt von Banken ge-

währleisten – ohne signifikante negative Auswirkungen auf die

Finanzstabilität bei gleichzeitigem Schutz von Einlegerinnen und

Einlegern sowie Kundinnen und Kunden und möglichst geringem

Einsatz öffentlicher Mittel.

Das BaSAG trifft Regelungen für die folgenden Themenbereiche:

„Vorbeugung“ durch die verpflichtende Erstellung von

Sanierungsplänen durch die Banken und die Erstellung

von Abwicklungsplänen durch die Abwicklungsbehörde

samt Befugnissen zur Beseitigung von Abwicklungshin-

dernissen;

„Frühintervention“ mit der Möglichkeit frühzeitig einzugrei-

fen und damit verbundenen zusätzlichen Eingriffsbefug-

nissen für die Aufsichtsbehörden sowie

„Abwicklung“ durch die Einrichtung einer nationalen Ab-

wicklungsbehörde und den ihr zur Verfügung stehenden

Befugnissen und Abwicklungsinstrumenten.

Als besonders erwähnenswerte Neuerungen sind die Einrichtung

der Abwicklungsbehörde, die Schaffung eines Abwicklungsfinanzie-

rungsmechanismus und die Einführung des Bail-in-Instruments zur

Gläubigerbeteiligung an den Abwicklungskosten bereits mit

1. Jänner 2015 hervorzuheben.

Gem. § 126 BaSAG hat die FMA als nationale Abwicklungsbehörde

für 2015 auch Beiträge zum nationalen Abwicklungsfonds einzuhe-

ben. Der Beitrag, welcher in Summe von allen österreichischen

Banken zu bezahlen ist, errechnet sich aus einem Grundbeitrag für

nicht pauschalierte Institute, welcher sich an den gedeckten Einla-

gen gem. ESAEG orientiert, und einer Risikoanpassung, um für

jedes Kreditinstitut die individuelle Risikosituation zu erfassen und

so den individuellen Beitrag zu berechnen.

Mit der Anwendung des neuen Bankenabwicklungsgesetzes auf die

HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) erfolgte europaweit die

erste Abwicklung gemäß der neuen EU-Richtlinie.