Table of Contents Table of Contents
Previous Page  89 / 120 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 89 / 120 Next Page
Page Background

089

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2014

GESCHÄFTSBERICHT 2014

13. Modalitäten bei nachrangigen Kreditaufnahmen gem. § 64 Abs. 1 Z. 5 und 6 BWG

Bei den nachrangigen Kreditaufnahmen i.H.v. 17.036 TEUR (Vorjahr: 3.545 TEUR) handelt es sich um nachrangige Verbindlichkeiten i.S.d.

§ 51 Abs. 9 BWG und § 45 Abs. 4 BWG, welche ab 1.1.2014 Instrumente des Ergänzungskapitals gemäß Umsetzung von Artikel 63 der

CRR (Capital Requirements Regulation, VO (EU) Nr. 575/2013) sind. Die CRR ist Teil der neuen europäischen Eigenmittelvorschrift für Ban-

ken.

Folgende Nachranganleihen sind begeben:

Bezeichnung/Modalitäten

Währung

Betrag in

TEUR

Zinssatz

fällig am

Emissions-

jahr

Nachrangige Raiffeisen Stufenzins-Anlage 2013-2024/1

der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG

(ISIN AT000B091921) - Daueremission

EUR

3.545

4,80 27.05.2024

2013

Nachrangige Raiffeisen Stufenzins-Anleihe 2014-2024/1

(ISIN AT000B092101) - Daueremission

EUR

8.491

3,75 14.02.2024

2014

Ergänzungskapital Fixzins-Anleihe 2014-2029/2

(ISIN AT000B092200) - Einmalemission

EUR

5.000

4,60 18.06.2029

2014

Außerordentliche Kündigung: Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist berechtigt, die nachrangigen Anleihen mit Genehmigung der

FMA nach Ablauf von fünf Jahren ab Emissionsbeginn und aus regulatorischen (z.B. gesetzliche Änderungen) oder steuerlichen Gründen

auch vor Ablauf dieser 5-Jahres Frist zu 100% des Nennwertes zu kündigen.

14. Eigenkapital

Im Geschäftsjahr 2014 hat die RLB Steiermark eine Erhöhung des Grundkapitals im Wege der bedingten Kapitalerhöhung aus der Um-

wandlung von Partizipationskapital gemäß § 26b i.V.m § 103q Z. 14 Bankwesengesetz BGBl Nr. 1993/532 i.d.F. BGBl I Nr. 2014/59 unter

Anwendung von Vorschriften des Kapitalberichtigungsgesetzes (BGBl Nr. 1967/171 i.d.F. BGBl I Nr. 2011/53) auf Basis des Jahresab-

schlusses 2013 beschlossen. Im Rahmen dieser bedingten Kapitalerhöhung wird das Grundkapital auf die Dauer von fünf Jahren ab Be-

schlussfassung, somit bis zum 24.9.2019, von EUR 120.000.000,00 um bis zu EUR 22.721.217,89 auf bis zu EUR 142.721.217,89 erhöht.

Aufgrund der Ausgabe von bis zu 495.670 Stückaktien erhöht sich die Anzahl von 2.617.837 auf bis zu 3.113.507 Stück auf Namen lauten-

de Stückaktien (Stammaktien).

Bis zum Jahresultimo 2014 wurden 173.568 Stück Partizipationsscheine in 408.705 Stück Aktien gewandelt. Das gezeichnete Kapital

(Grundkapital) der RLB Steiermark zum 31.12.2014 beträgt daher insgesamt TEUR 138.735 (Vorjahr: TEUR 120.000) und besteht aus

3.026.542 Stück (Vorjahr: 2.617.837 Stück) nennbetragslosen, auf Namen lautenden, Stückaktien (Stammaktien). Die nicht in Aktien ge-

wandelten 36.932 Stück auf Namen lautende, vinkulierten Partizipationsscheine der Emission 2001 werden mit einem Nominalbetrag von

TEUR 2.684 (Vorjahr: TEUR 15.297) im neuen Bilanzposten „Instrumente ohne Stimmrecht gem. § 26a BWG ausgewiesen. Im Vorjahr wur-

den sowohl das Grundkapital der RLB Steiermark AG sowie der Nominalwert der Partizipationsscheine mit einem Gesamtbetrag von

135.297 TEUR unter der Position „Gezeichnetes Kapital“ gezeigt.

Aufgrund der seit 1.1.2014 geltenden EU-Verordnung Nr. 575/2013 „Capital Requirements Regulation“ (kurz: CRR) wurden die Emissions-

bedingungen des Partizipationskapitals der Emission 2001 angepasst, um die Anrechenbarkeit als CET-1 Kapital (Instrumente des harten

Kernkapitals) zu gewährleisten.