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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2014

9.1. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen

Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde für aktive Dienstnehmer eine pensionswirksame

Gehaltssteigerung von 2,00 % p.a. bzw. ein individueller Karrieretrend von 2,00 % p.a. unverändert zum Vorjahr zugrunde gelegt. Die Para-

meter für Pensionisten wurden mit einem Rechnungszinssatz von 1,50 % (Vorjahr: 3,00 %) und einer erwarteten Pensionserhöhung von

2,25 % p.a. (Vorjahr: 2,25 %) angesetzt.

Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen wurde das Pensionsantrittsalter bei Frauen und Männern mit 62 Jahren (Vorjahr: 62

Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG

Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozial-

versicherten) angesetzt.

9.2. Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder

Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder gelangte ein Rechnungszinssatz von 1,50 % (Vorjahr: 3,00 %),

eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 2,00 % p.a. (Vorjahr: 2,00%) sowie ein individueller Karrieretrend von 2,00 % (Vorjahr: 2,00%) zur

Anwendung. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung individuell ermittelte, jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten berücksichtigt.

Bei Frauen und Männern wurde ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren (Vorjahr: 62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen

laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfas-

sungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten) zugrunde gelegt.

Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden bei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2008-P-Rechnungsgrundlagen für die

Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.

9.3. Übrige Rückstellungen

In den übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken, der

Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-

lung erforderlich sind.

10. Gewinn-und-Verlust-Rechnung

Im Geschäftsjahr 2014 wurden Beteiligungserträge in Höhe von 39.783 TEUR (Vorjahr: 60.923 TEUR) vereinnahmt. Davon entfallen 34.751

TEUR (Vorjahr: 34.751 TEUR) auf die Raiffeisen-Landesbanken-Holding GmbH, wovon der gesamte Betrag aus der Dividende der RZB

stammt (Vorjahr: 34.751 TEUR).