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083

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2014

GESCHÄFTSBERICHT 2014

6. Beteiligungen

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein ver-

minderter Ertragswert eine Abwertung erforderlich machten.

Für die Bewertung wird in der Regel die Discounted Cash Flow (DCF)-Methode angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unterneh-

menswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszins-

satz und einem Risikozuschlag zusammen, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird.

7. Sachanlagen und immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich

dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Folgende Nutzungsdauern wurden der Abschreibung zugrunde gelegt:

von

bis

Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens

4

4

Jahre

Gebäude

10

50

Jahre

Betriebs- und Geschäftsausstattung

3

20

Jahre

Die Abschreibungssätze bewegten sich bei den unbeweglichen Sachanlagen von 2 % bis 10 % und bei den beweglichen Sachanlagen von

5 % bis 33,33 %.

8. Kosten eigener Emissionen

Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio wurden auf die Laufzeit der Emissionen verteilt.

9. Rückstellungen

In der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG werden sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungs-

verpflichtungen und Jubiläumsgelder) gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit

Credit Method“) ermittelt. Bis 31.12.2012 wurde die nach IAS 19 (alt) zulässige Korridormethode angewandt, welche seit 1.1.2013 nach IAS

19R (neu) nicht mehr zulässig ist. Dies bedeutet, dass sämtliche Ergebnisse aus der Neubewertung der Nettoschuld aus leistungsorientier-

ten Versorgungsplänen im Sinne von IAS 19 (2011) ebenso wie andere Auswirkungen aufgrund der Änderung von Bewertungsmethoden

nach österreichischen Rechnungslegungsgrundsätzen grundsätzlich im Jahr der Änderung in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung zu erfas-

sen sind. Entsprechend der Stellungnahme KFS/RL 2/3b des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision werden die Auswirkungen

der Bewertungsänderungen auf die Höhe der Pensions- und Abfertigungsrückstellung über einen Zeitraum von 5 Jahren verteilt. Im Ge-

schäftsjahr 2014 wurde daher ein Betrag von 468 TEUR für Abfertigungsrückstellungen und ein Betrag von 643 TEUR für Pensionsrückstel-

lungen aufwandswirksam eingestellt.

In TEUR

Rückstellung für

Abfertigungen

Rückstellung für

Pensionen

DBO zum 1.1.2014

21.824

18.459

Rückstellung zum 1.1.2014

19.952

15.889

Unterschiedsbetrag zum 1.1.2014

1.872

2.570

Unterschiedsbetrag zum 31.12.2014

1.404

1.928