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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017

Zusätzlich zur Mindesteigenmittelquote gemäß CRR kann die Aufsicht im Rahmen ihrer Beurteilung höhere Kapitalanforderungen

vorschreiben. Mit Bescheid vom 24. Jänner 2018 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der RLB Steiermark aufgetragen,

jederzeit eine SREP-Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 2 lit. c CRR in Höhe von 11,7 % auf Basis der konsolidierten Lage der

RLB-Stmk Verbund eGen einzuhalten. Zum Bilanzstichtag betrug die vorgeschriebene SREP-Quote 11,3 %.

Hinsichtlich der Aufstellung über die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z. 17 BWG wird auf den IFRS-Konzernabschluss

der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG verwiesen.

20. Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva in fremder Währung gem. § 64 Abs. 1 Z. 2 BWG

In TEUR

2017

2016

Gesamtbetrag der Aktiva in fremder Währung

670.803

516.241

Gesamtbetrag der Passiva in fremder Währung

100.667

60.124

21. Art und Betrag wesentlicher Eventualverbindlichkeiten gem. § 51 Abs. 13 BWG

Eventualverbindlichkeiten in TEUR

2017

2016

Haftsummenzuschlag als Mitglied bei Genossenschaften

743

743

Bürgschaften und Garantien gegenüber Nichtbanken

244.990

227.426

Kundengarantiegemeinschaft

Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist Vereinsmitglied der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark.

Die Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung dahingehend, dass sie solidarisch gemäß der Satzung die zeit-

gerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds garantieren. Die individuelle Tragfähigkeit

eines Vereinsmitglieds bestimmt sich laut Satzung nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Be-

stimmungen des BWG und der CRR.

Der Haftungsverpflichtung wurde durch Einstellen eines Merkpostens von einem Euro unter der Bilanz entsprochen, da es nicht möglich ist,

die potentielle Haftung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG aus dem Haftungsverbund betraglich festzulegen. Im gleichen Umfang

sind mit diesem Haftungsverbund alle Kundeneinlagen und Eigenemissionen der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG geschützt. Dieser

Schutz geht über die gesetzliche Haftung gemäß Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz hinaus.

Die Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark ist ihrerseits Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantie-

gemeinschaft Österreich, deren Mitglieder die Raiffeisen Bank International AG und andere Raiffeisen-Landeskundengarantiegemein-

schaften sind. Der Vereinszweck entspricht dem der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark, bezogen auf

die Raiffeisen Bank International AG und die Mitglieder der beigetretenen Raiffeisen-Landeskundengarantiegemeinschaften.

Institutionelles Sicherungssystem

Im Zuge der regulatorischen Änderungen durch Basel III ergab sich für dezentrale Bankengruppen das Erfordernis, institutsbezogene

Sicherungssysteme (IPS – Institutional Protection Schemes) zu schaffen. Ein IPS ist eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsverein-

barung, die die teilnehmenden Institute dezentraler Bankengruppen absichert. Damit wird das solidarische Zusammenstehen geregelt.

Gemäß Art. 49 CRR müssen Kreditinstitute bei der Ermittlung ihrer Eigenmittel grundsätzlich deren Positionen in Eigenmittelinstrumenten

anderer Kreditinstitute in Abzug bringen, sofern nicht eine Befreiung aufgrund von Art. 49 Abs. 3 CRR durch gebildete IPS besteht. Die

Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist Mitglied im Landes-IPS, dem auch alle Raiffeisenbanken in der Steiermark angehören, sowie im

Bundes-IPS, dem neben der Raiffeisen Bank International AG (RBI) seit Rechtswirksamkeit der Fusion im März 2017 auch die österreichi-