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074

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017

14. In den Passivposten 1, 2, 3 und 7 enthaltene verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten

an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (§ 45 Abs. 1 Z. 4 BWG), und an

verbundenen Unternehmen (§ 45 Abs. 1 Z. 3 BWG)

Beteiligungsunternehmen (§ 45 Abs. 1 Z. 4 BWG) in TEUR

2017

2016

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

223.774

29.016

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

27.775

27.541

Verbundene Unternehmen (§ 45 Abs. 1 Z. 3 BWG) in TEUR

2017

2016

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten

388.759

485.954

Verbindlichkeiten gegenüber Kunden

119.431

115.042

Verbriefte Verbindlichkeiten

178.000

428.000

15. Wesentliche sonstige Verbindlichkeiten gem. § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG und § 225 Abs. 6 UGB

In TEUR

2017

2016

Negative Marktwerte von derivativen Finanzgeschäften des Handelsbuchs

108.973

155.417

Fremdwährungsbewertung von Finanzgeschäften des Bankbuchs

3.345

15.350

Steuern und Abgaben

4.490

21.808

hievon Aufwendungen, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden

4.490

21.808

16. Rückstellungen

Rückstellungen wurden für Pensionsansprüche, Abfertigungen und sonstige Verpflichtungen gebildet. Die Steuerrückstellungen betreffen

die Rückstellung für Körperschaftssteuer mit 1.716 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR).

I

n den sonstigen Rückstellungen sind die folgenden wesentli-

chen Positionen enthalten:

Rückstellung in TEUR für

2017

2016

außerbilanzielle Geschäfte

14.282

17.706

Personal

8.118

8.299

Rückstellungen für Zinsenrefundierungen

3.795

291

Die Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte betreffen Haftungen, Garantien und Kreditrisiken.

In den Personalrückstellungen ist unter anderem die Rückstellung für Jubiläumsgelder mit 4.221 TEUR (Vorjahr: 4.248 TEUR) enthalten.

Rückstellung für Zinsenrefundierungen

In Österreich sind mehrere Gerichtsverfahren zwischen Banken und Verbrauchern bzw. einer Konsumentenschutzorganisation anhängig,

welche die Auswirkungen von negativen Indikatoren bzw. Referenzzinssätzen (z. B. LIBOR, EURIBOR) bei variabel verzinsten Verbraucher-

krediten zum Gegenstand haben. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob im Falle von negativen Indikatoren bzw. Referenzzinssätzen

die Bank einen Mindestzinssatz (Marge) verlangen darf (Aufschlagserhalt) oder ob die Bank im Extremfall sogar Zinsen an den Kreditneh-