074
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017
14. In den Passivposten 1, 2, 3 und 7 enthaltene verbriefte und unverbriefte Verbindlichkeiten
an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (§ 45 Abs. 1 Z. 4 BWG), und an
verbundenen Unternehmen (§ 45 Abs. 1 Z. 3 BWG)
Beteiligungsunternehmen (§ 45 Abs. 1 Z. 4 BWG) in TEUR
2017
2016
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
223.774
29.016
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
27.775
27.541
Verbundene Unternehmen (§ 45 Abs. 1 Z. 3 BWG) in TEUR
2017
2016
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
388.759
485.954
Verbindlichkeiten gegenüber Kunden
119.431
115.042
Verbriefte Verbindlichkeiten
178.000
428.000
15. Wesentliche sonstige Verbindlichkeiten gem. § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG und § 225 Abs. 6 UGB
In TEUR
2017
2016
Negative Marktwerte von derivativen Finanzgeschäften des Handelsbuchs
108.973
155.417
Fremdwährungsbewertung von Finanzgeschäften des Bankbuchs
3.345
15.350
Steuern und Abgaben
4.490
21.808
hievon Aufwendungen, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden
4.490
21.808
16. Rückstellungen
Rückstellungen wurden für Pensionsansprüche, Abfertigungen und sonstige Verpflichtungen gebildet. Die Steuerrückstellungen betreffen
die Rückstellung für Körperschaftssteuer mit 1.716 TEUR (Vorjahr: 19 TEUR).
I
n den sonstigen Rückstellungen sind die folgenden wesentli-
chen Positionen enthalten:
Rückstellung in TEUR für
2017
2016
außerbilanzielle Geschäfte
14.282
17.706
Personal
8.118
8.299
Rückstellungen für Zinsenrefundierungen
3.795
291
Die Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte betreffen Haftungen, Garantien und Kreditrisiken.
In den Personalrückstellungen ist unter anderem die Rückstellung für Jubiläumsgelder mit 4.221 TEUR (Vorjahr: 4.248 TEUR) enthalten.
Rückstellung für Zinsenrefundierungen
In Österreich sind mehrere Gerichtsverfahren zwischen Banken und Verbrauchern bzw. einer Konsumentenschutzorganisation anhängig,
welche die Auswirkungen von negativen Indikatoren bzw. Referenzzinssätzen (z. B. LIBOR, EURIBOR) bei variabel verzinsten Verbraucher-
krediten zum Gegenstand haben. Im Wesentlichen geht es um die Frage, ob im Falle von negativen Indikatoren bzw. Referenzzinssätzen
die Bank einen Mindestzinssatz (Marge) verlangen darf (Aufschlagserhalt) oder ob die Bank im Extremfall sogar Zinsen an den Kreditneh-