053
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2016
4. Risikovorsorge
Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste Einzelwertberichtigungen bzw.
Rückstellungen gebildet. Bei signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen erfolgt die Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge durch
Schätzung und Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Discounted-Cashflow-Methode). Bei nicht signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-
Klassen wird diese durch Pauschalsätze vom Blankovolumen ermittelt. Vom Wertbeibehaltungswahlrecht gemäß § 208 Abs. 2 UGB in der
Fassung vor dem RÄG 2014 wurde nicht Gebrauch gemacht, sodass eine Wertaufholung im Sinne des § 906 Abs. 32 UGB nicht vorzu-
nehmen war.
Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2016 erstmalig auch Forderungen, bei denen in der Einzelbetrachtung keine Hinweise auf einge-
tretene Wertminderungen vorgelegen sind, im Rahmen einer pauschalen Betrachtung wertberichtigt. Bei der Ermittlung der Portfoliowertbe-
richtigungen wurden gemäß § 201 Abs. 1 Z 7 UGB statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet
bzw. berücksichtigt Die Höhe basiert auf historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten.
5. Unterbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG
Im vorliegenden Jahresabschluss wurde vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht.
6. Beteiligungen
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein ver-
minderter Ertragswert eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich machten. Für die wichtigsten Beteiligungen wird
der beizulegende Wert mittels Unternehmenswertgutachten (i.S. der AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB)) ermittelt.
Für die Bewertung wird in der Regel die Discounted Cash Flow (DCF)-Methode angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unterneh-
menswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszins-
satz und einem Risikozuschlag zusammen, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird.
Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weg-
gefallen sind.
7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.