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053

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

GESCHÄFTSBERICHT 2016

4. Risikovorsorge

Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste Einzelwertberichtigungen bzw.

Rückstellungen gebildet. Bei signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen erfolgt die Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge durch

Schätzung und Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Discounted-Cashflow-Methode). Bei nicht signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-

Klassen wird diese durch Pauschalsätze vom Blankovolumen ermittelt. Vom Wertbeibehaltungswahlrecht gemäß § 208 Abs. 2 UGB in der

Fassung vor dem RÄG 2014 wurde nicht Gebrauch gemacht, sodass eine Wertaufholung im Sinne des § 906 Abs. 32 UGB nicht vorzu-

nehmen war.

Darüber hinaus wurden im Geschäftsjahr 2016 erstmalig auch Forderungen, bei denen in der Einzelbetrachtung keine Hinweise auf einge-

tretene Wertminderungen vorgelegen sind, im Rahmen einer pauschalen Betrachtung wertberichtigt. Bei der Ermittlung der Portfoliowertbe-

richtigungen wurden gemäß § 201 Abs. 1 Z 7 UGB statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet

bzw. berücksichtigt Die Höhe basiert auf historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten.

5. Unterbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG

Im vorliegenden Jahresabschluss wurde vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht.

6. Beteiligungen

Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein ver-

minderter Ertragswert eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich machten. Für die wichtigsten Beteiligungen wird

der beizulegende Wert mittels Unternehmenswertgutachten (i.S. der AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB)) ermittelt.

Für die Bewertung wird in der Regel die Discounted Cash Flow (DCF)-Methode angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unterneh-

menswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszins-

satz und einem Risikozuschlag zusammen, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird.

Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weg-

gefallen sind.

7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.

Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich

dauernder Wertminderung vorgenommen.

Die geringwertigen Vermögensgegenstände wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.