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051

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

GESCHÄFTSBERICHT 2016

A. Allgemeine Grundsätze

Der Jahresabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG wurde auf Basis der Unternehmensfortführung und unter Bedachtnahme

auf die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-,

Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt.

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit eingehalten und die Posten des Jahresabschlusses

unter Berücksichtigung ihres wirtschaftlichen Gehalts bilanziert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden

wurde, sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder für eine Gruppenbewertung (§ 209 Abs. 2 UGB) nicht

gegeben waren, der Grundsatz der Einzelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Vorsichtsprinzip

wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Abschlussstichtag

realisierten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden.

Die Erstellung eines Jahresabschlusses erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwendung von Bilanzierungs- und Bewertungsmetho-

den sowie die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und den Wert von Ver-

mögenswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Bilanzstichtag und den Ausweis von Erträgen während der

Berichtsperiode wesentlich beeinflussen können.

Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basieren diese auf historischen Erfahrungen und

anderen Faktoren wie Planungen und – nach jeweils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger

Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßigen Prüfung.

B. Angaben zu den in der Bilanz und in der Gewinn-und-Verlust-

Rechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

1. Währungsumrechnung

Die Fremdwährungsbeträge werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu den von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Referenzkursen

des Bilanzstichtages umgerechnet. Für jene Fremdwährungspositionen, für die keine EZB-Referenzkurse veröffentlicht wurden, wurden die

Devisenmittelkurse von Referenzbanken herangezogen. Devisentermingeschäfte werden mit dem Terminkurs zum Bilanzstichtag bewertet.

2. Wertpapiere

Für die Bewertung von Wertpapieren werden Börsenkurse oder am Markt beobachtbare Quotierungen von Handelsteilnehmern heran-

gezogen. Eine Bildung von Durchschnittskursen bei volatilen Kursen rund um den Abschlussstichtag wird nicht vorgenommen.

Sind aufgrund eines inaktiven Marktes keine adäquaten Marktdaten vorhanden, erfolgt die Kursermittlung anhand interner Bewertungs-

modelle unter Zugrundelegung von Auf- und Abschlägen für Bonität, Handelbarkeit und Ausstattung.

Folgende Gründe führen zur Annahme eines inaktiven Marktes bei der Bewertung:

es sind keine beobachtbaren Kurse vorhanden

die Marktkurse sind nicht aktuell

die Handelsaktivitäten sind eingebrochen

wesentliche Ausweitung der bid/ask Spreads