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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
Der vorliegende Jahresabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG wurde nach den Vorschriften des Bankwesengesetzes (BWG),
der EU-Verordnung Nr. 575/2013 (CRR – Capital Requirements Regulation) und – soweit anwendbar – nach den Vorschriften des Unter-
nehmensgesetzbuches (UGB) in der jeweils zum Bilanzstichtag geltenden bzw. anzuwendenden Fassung aufgestellt.
Durch das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 (RÄG 2014), das mit 20. Juli 2015 in Kraft getreten ist, erfolgte eine umfassende
Novellierung der Vorschriften über die Rechnungslegung. Gemäß § 906 Abs. 28 UGB sind diese Vorschriften erstmalig auf Unterlagen der
Rechnungslegung für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2015 beginnen.
Im Zuge der Anwendung des RÄG kam es zur erstmaligen Aktivierung der vorhandenen aktiven latenten Steuern. Dabei wurde das Wahl-
recht ausgeübt, die zum 1. Jänner 2016 vorhandenen, aber bisher nicht aktivierten latenten Steuern über einen Zeitraum von 5 Jahren
gleichmäßig zu verteilen. Darüber hinaus wurden gemäß der Übergangsregelung des § 906 Abs. 31 UGB bestehende unversteuerte Rück-
lagen unmittelbar in die Gewinnrücklage eingestellt, soweit nicht darin enthaltene passive latente Steuern den Rückstellungen zuzuführen
waren. Eine genaue Darstellung zu den Änderungen aufgrund des RÄG 2014 ist den Erläuterungen zu den Bilanzpositionen unter C 13
„Aktive latente Steuern“, C 17 „Rückstellungen“ und C 19 „Eigenkapital“ zu entnehmen.
Die Vorjahresbeträge sind hinsichtlich der Gliederung von Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung an die geänderten Vorgaben des RÄG
2014 angepasst worden. Dies betrifft insbesondere die Umgliederung der unversteuerten Rücklagen nach Abzug der darauf lastenden
latenten Steuern in das Eigenkapital und die geänderte Darstellung des Anlagenspiegels.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfolgte gemäß den Gliederungsvorschriften der Anlage 2 zu Artikel I
§ 43 BWG.
Im Anhang wurden das aktuelle Zahlenmaterial und die Vorjahreswerte gerundet in Tausend EURO (TEUR) ausgewiesen. In der Summen-
bildung sind daher Rundungsdifferenzen nicht auszuschließen.
Die Offenlegung gemäß Teil 8 Art. 431-455 der CRR erfolgt auf Grundlage der konsolidierten Finanzlage der RLB-Stmk Verbund eGen in
ihrer Funktion als EWR-Mutterfinanzholding und ist auf der Homepage der RLB Steiermark einsehbar.
ANHANG FÜR DAS
GESCHÄFTSJAHR 2016