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BERICHT DES

AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hat im

Berichtszeitraum fünf Sitzungen durchgeführt, in denen die erforder-

lichen Beschlüsse gefasst wurden. Im Zuge seiner Prüfungstätigkeit

konnte sich der Aufsichtsrat davon überzeugen, dass die Raiffei-

sen-Landesbank Steiermark AG von den Verantwortungsträgern

sorgfältig, gewissenhaft, mängelfrei und im genossenschaftlichen

Sinn geführt wird. Er hat somit alle ihm von Gesetz und Satzung

übertragenen Aufgaben wahrgenommen.

So hat der Aufsichtsrat im Rahmen der ihm zugewiesenen Funkti-

onen gemeinsam mit dem Vorstand aktiv Maßnahmen zur langfris-

tigen Wahrung der Interessen der Raiffeisen-Landesbank Steier-

mark AG zur weiteren stabilen und erfolgreichen Entwicklung des

Unternehmens gesetzt.

Neu in diesem Geschäftsjahr haben der Nominierungs- und der

Risikoausschuss getagt. Die Mitwirkungspflicht des Nominierungs-

ausschusses gemäß § 29 BWG bezieht sich auf die Besetzung frei

werdender Stellen im Vorstand und Aufsichtsrat und auch auf die

Auswahl des höheren Managements. Die jeweiligen Organe sind

in der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung sowie über

ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung zu bewerten.

Dem Risikoausschuss obliegt gemäß § 39d BWG die Beratung des

Vorstands hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereit-

schaft und Risikostrategie der RLB Steiermark AG.

Der Vorstand informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmä-

ßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher sowie mündlicher Form

über bedeutsame Geschäftsvorfälle sowie über alle relevanten

Fragen der Geschäftsentwicklung inkl. Risikolage und Risikoma-

nagement.

Die Interne Revision und Konzernrevision hat dem vom Aufsichtsrat

eingesetzten Präsidium gemäß § 42 Abs. 3 Bankwesengesetz quar-

talsweise Bericht über wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund

der durchgeführten Prüfungen erstattet sowie den Mitgliedern des

Prüfungsausschusses den Quartalsbericht auch schriftlich zur

Verfügung gestellt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats selbst

hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten und die ihm

vom Gesetz übertragenen Aufgaben zur Gänze erfüllt.

Bericht des Aufsichtsrats gemäß

§ 96 AktG an die Hauptversammlung

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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2014