BERICHT DES
AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hat im
Berichtszeitraum fünf Sitzungen durchgeführt, in denen die erforder-
lichen Beschlüsse gefasst wurden. Im Zuge seiner Prüfungstätigkeit
konnte sich der Aufsichtsrat davon überzeugen, dass die Raiffei-
sen-Landesbank Steiermark AG von den Verantwortungsträgern
sorgfältig, gewissenhaft, mängelfrei und im genossenschaftlichen
Sinn geführt wird. Er hat somit alle ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen.
So hat der Aufsichtsrat im Rahmen der ihm zugewiesenen Funkti-
onen gemeinsam mit dem Vorstand aktiv Maßnahmen zur langfris-
tigen Wahrung der Interessen der Raiffeisen-Landesbank Steier-
mark AG zur weiteren stabilen und erfolgreichen Entwicklung des
Unternehmens gesetzt.
Neu in diesem Geschäftsjahr haben der Nominierungs- und der
Risikoausschuss getagt. Die Mitwirkungspflicht des Nominierungs-
ausschusses gemäß § 29 BWG bezieht sich auf die Besetzung frei
werdender Stellen im Vorstand und Aufsichtsrat und auch auf die
Auswahl des höheren Managements. Die jeweiligen Organe sind
in der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung sowie über
ihre Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrung zu bewerten.
Dem Risikoausschuss obliegt gemäß § 39d BWG die Beratung des
Vorstands hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Risikobereit-
schaft und Risikostrategie der RLB Steiermark AG.
Der Vorstand informierte die Mitglieder des Aufsichtsrats regelmä-
ßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher sowie mündlicher Form
über bedeutsame Geschäftsvorfälle sowie über alle relevanten
Fragen der Geschäftsentwicklung inkl. Risikolage und Risikoma-
nagement.
Die Interne Revision und Konzernrevision hat dem vom Aufsichtsrat
eingesetzten Präsidium gemäß § 42 Abs. 3 Bankwesengesetz quar-
talsweise Bericht über wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund
der durchgeführten Prüfungen erstattet sowie den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses den Quartalsbericht auch schriftlich zur
Verfügung gestellt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrats selbst
hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten und die ihm
vom Gesetz übertragenen Aufgaben zur Gänze erfüllt.
Bericht des Aufsichtsrats gemäß
§ 96 AktG an die Hauptversammlung
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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2014