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088

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2017

24. Angabe zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von

Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens gem. § 238 Abs.1 Z. 2 UGB

In TEUR

Buchwert

Beizulegender

Zeitwert

Unterlassene

Abschreibung

2017

2017

2017

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei

der Zentralnotenbank zugelassen sind

57.158

56.779

379

Forderungen an Kreditinstitute

0

0

0

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

von öffentlichen Emittenten

0

0

0

von anderen Emittenten

96.976

96.498

477

In TEUR

Buchwert

Beizulegender

Zeitwert

Unterlassene

Abschreibung

2016

2016

2016

Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei

der Zentralnotenbank zugelassen sind

21.820

21.664

156

Forderungen an Kreditinstitute

50.000

49.346

654

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

von öffentlichen Emittenten

0

0

0

von anderen Emittenten

47.836

47.485

351

Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB, zweiter Satz) ist unterblieben, da die angeführten Wertminderungen durch

Zinssatzbewegungen verursacht sind. Die Bonität der Wertpapierschuldner ist nach wie vor einwandfrei, sodass eine planmäßige Tilgung

zu erwarten ist.