088
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017
24. Angabe zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von
Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens gem. § 238 Abs.1 Z. 2 UGB
In TEUR
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Unterlassene
Abschreibung
2017
2017
2017
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei
der Zentralnotenbank zugelassen sind
57.158
56.779
379
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten
0
0
0
von anderen Emittenten
96.976
96.498
477
In TEUR
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Unterlassene
Abschreibung
2016
2016
2016
Schuldtitel öffentlicher Stellen und Wechsel, die zur Refinanzierung bei
der Zentralnotenbank zugelassen sind
21.820
21.664
156
Forderungen an Kreditinstitute
50.000
49.346
654
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten
0
0
0
von anderen Emittenten
47.836
47.485
351
Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB, zweiter Satz) ist unterblieben, da die angeführten Wertminderungen durch
Zinssatzbewegungen verursacht sind. Die Bonität der Wertpapierschuldner ist nach wie vor einwandfrei, sodass eine planmäßige Tilgung
zu erwarten ist.