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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017
5. Aufwendungen und Erträge zu Rückstellungen für Abfertigungen, Pensionen und Jubiläumsgelder
In der GuV-Position 8 a „Personalaufwand“ werden in der sublit. aa „Löhne und Gehälter“ Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen für
Jubiläumsgelder i. H. v. 42 TEUR (Vorjahr: Aufwendungen i. H. v. –80 TEUR) ausgewiesen. Weiters wurden Verpflichtungen mit einem Be-
trag von 14 TEUR erfolgsneutral übertragen, womit sich in Summe die Änderung der Rückstellung für Jubiläumsgelder im Geschäftsjahr
2017 ergibt. Weitere Erträge oder Aufwendungen für vergleichbare, langfristig fällige Verpflichtungen sind nicht enthalten.
Die Änderungen der Rückstellungen für Pensionen werden in der GuV-Position 8 a „Personalaufwand“ in der sublit. ee „Dotierung der Pen-
sionsrückstellung“ mit +713 TEUR (Vorjahr: –106 TEUR) ausgewiesen, die Änderungen der Rückstellungen für Abfertigungen sind in der
sublit. ff „Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Mitarbeitervorsorgekassen“ mit –257 TEUR (Vorjahr: +2.398 TEUR)
enthalten.
Aufgrund der Änderung der Bemessungsgrundlage der Abfertigungsrückstellung ergab sich im Geschäftsjahr 2016 in der Position 8 a
„Personalaufwand“ ein periodenfremder Ertrag i. H. v. 2.775 TEUR.
6. Steuern
Steuern vom Einkommen und Ertrag
Seit dem Veranlagungsjahr 2011 fungiert die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG als Gruppenträger gem. § 9 Abs. 8 KStG.
Als Gruppenmitglieder werden im Veranlagungsjahr 2017 folgende Gesellschaften einbezogen:
Raiffeisen-Immobilien Steiermark Gesellschaft m.b.H.
INPRIMIS Beteiligungs GmbH
Raiffeisen Bauträger & Projektentwicklungs GmbH
Raiffeisen Rechenzentrum Holding GmbH
Raiffeisen Rechenzentrum GmbH
RLO Beteiligungs GmbH
Die Mitglieder der Steuergruppe haben eine Regelung über den Steuerausgleich dahingehend getroffen, dass eine jährliche Abrechnung
der Steuerbe- oder -entlastung, die sich aus dem – während der Gruppenzugehörigkeit entstehenden – Einkommen des Gruppenmitglieds
ergibt, erfolgt. In der G+V-Position 18. „Steuern vom Einkommen und Ertrag“ sind Erträge aus Steuerumlagen i. H. v. 250 TEUR (Vorjahr:
284 TEUR) und Aufwendungen aus Steuerumlagen von –58 TEUR (Vorjahr: 0 TEUR) enthalten.
Sonstige Steuern
In den Sonstigen Steuern wird die seit dem Jahr 2011 in Österreich erhobene Stabilitätsabgabe mit einem Betrag von 2.065 TEUR (Vorjahr:
26.921 TEUR) ausgewiesen. Die Reduktion der Stabilitätsabgabe gegenüber dem Vorjahr ist unter anderem auf die Änderung des Stabili-
tätsabgabegesetzes (StabAbgG) im Dezember 2016 zurückzuführen, wodurch sich der Aufwand für die laufende Stabilitätsabgabe von
9.723 TEUR im Geschäftsjahr 2016 auf 2.065 TEUR deutlich vermindert hat. Im Zuge der gesetzlichen Änderung der Stabilitätsabgabe
wurde auch eine Sonderzahlung (Abschlagszahlung) auf die Stabilitätsabgabe vorgesehen, welche seitens der RLB Steiermark sofort in
voller Höhe entrichtet wurde und sich im Vorjahr mit einem Betrag von 17.198 TEUR ebenfalls in dieser Position niederschlug.
7. Gesamtkapitalrentabilität gem. § 64 Abs. 1 Z. 19 BWG
Die Gesamtkapitalrentabilität der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG beträgt 0,53 % (Vorjahr: 0,12 %) und berechnet sich als Quotient
des Jahresergebnisses nach Steuern geteilt durch die Bilanzsumme zum Bilanzstichtag.