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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

GESCHÄFTSBERICHT 2016

Die Ermittlung des beizulegenden Wertes erfolgte auf Basis eines Discounted Cash Flow Verfahrens. Die Bewertung durch die Gesellschaft

auf der Grundlage eines externen Gutachtens zeigte, dass der Buchwert der Beteiligung den ermittelten beizulegenden Wert übersteigt.

Dies führte zu einer erfolgswirksamen Wertminderung in Höhe von 31.614 TEUR.

Dieser Sachverhalt war von besonderer Bedeutung, da das Ergebnis dieser Bewertung in hohem Maße von der Einschätzung der künftigen

Zahlungsmittelzuflüsse durch die gesetzlichen Vertreter sowie des verwendeten Diskontierungszinssatzes abhängig und daher mit einem

erheblichen Grad an Schätzunsicherheit verbunden ist.

PRÜFERISCHES VORGEHEN

Ich habe die Einschätzung der gesetzlichen Vertreter in Hinblick auf das Vorliegen von Wertminderungsindikatoren beurteilt und die Bewer-

tung der Anteile an der RZB basierend auf einem externen Gutachten überprüft. Ich habe die Grundlagen dieses externen Gutachtens,

insbesondere das Bewertungsmodell sowie die verwendeten Parameter wie den Diskontierungszinssatz unter Hinzuziehung branchenspe-

zifischer Marktdaten sowie unternehmensspezifischer Informationen und Markterwartungen geprüft. Ich habe die Angemessenheit der bei

der Berechnung verwendeten zukünftigen Zahlungsmittelzuflüsse und die Planungstreue insbesondere auf der Basis von Unternehmens-

dokumentationen und externen Gutachten analysiert und beurteilt.

VERWEIS AUF WEITERGEHENDE INFORMATIONEN

Die Angaben der Gesellschaft zur Bewertung der Anteile an der RZB sind im Anhang im Kapitel B.6. und C.8. erläutert.

Bewertung der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente

SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS

Im Jahresabschluss der RLB Stmk AG werden Wertpapiere des Anlagevermögens grundsätzlich zum gemilderten Niederstwertprinzip unter

Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips sowie der bankrechtlichen Besonderheiten gemäß Bankwesengesetz (BWG) angesetzt.

Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zum strengen Niederstwertprinzip gemäß BWG bewertet.

Für Derivate im Bankbuch gilt das imparitätische Realisationsprinzip, wodurch positive Marktwerte in der Bilanz nicht auszuweisen und

negative Marktwerte bilanziell zu erfassen sind. Wertpapiere und Derivate des Handelsbuchs werden zu Marktwerten bilanziert.

Für die Bewertung von Wertpapieren und derivativen Finanzinstrumenten wurden in der Bank umfangreiche Bilanzierungs- und Bewer-

tungsrichtlinien implementiert, die die gesetzlichen Bestimmungen, die Ausführungen der entsprechenden Stellungnahmen des Österrei-

chischen Rechnungslegungskomitees (AFRAC) und das entsprechende Rundschreiben der Finanzmarktaufsicht zu „Rechnungslegungs-

fragen bei Zinssteuerungsderivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG“ berücksichtigen.

Für den Jahresabschluss der RLB Stmk AG sind insbesondere die Zuordnung der Wertpapiere und derivativen Finanzinstrumente zum

Bank- oder Handelsbuch, die Anwendung der ordnungsgemäßen Bewertungsprinzipien, die Ermittlung von beizulegenden Zeitwerten und

die Abbildung von Bewertungseinheiten und freistehenden Derivaten sowie die damit verbundenen Einschätzungen als bedeutsame Risi-

ken einzustufen.

PRÜFERISCHES VORGEHEN

Ich habe die Dokumentation der von der Bank eingerichteten Prozesse für die Zuordnung und Bewertung der Wertpapiere und der derivati-

ven Finanzinstrumente eingesehen und die eingerichteten internen Kontrollen stichprobenartig auf ihre Effektivität geprüft.

Die Zuordnung der Wertpapiere und der derivativen Finanzinstrumente habe ich dahingehend geprüft, ob sie den internen Vorgaben ent-

sprechen. Die Marktwerte habe ich in Stichproben mit extern zugänglichen Werten verglichen. Bei Vorliegen von inaktiven Märkten bzw.

Ermittlung des beizulegenden Zeitwertes durch Bewertungsmodelle wurden die eingehenden Parameter auf ihre Angemessenheit beurteilt.

Bei nicht zu Marktwerten bilanzierten Wertpapieren habe ich risikoorientierte Prüfungshandlungen hinsichtlich des Vorliegens von Wertmin-

derungsindikatoren für bonitätsinduzierte Wertminderungen, insbesondere Länder- und Bankenrisiken, gesetzt.