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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
Bewertung der Forderungen an Kunden
SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Jahresabschluss der RLB Stmk AG zum 31. Dezember 2016 werden die Kreditforderungen an Nichtbanken im Bilanzposten „Forderun-
gen an Kunden“ unter Berücksichtigung von Risikovorsorgen und einer Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG mit einem Betrag von
3.098.766 TEUR ausgewiesen.
Forderungen an Kunden unterliegen über die Gesamtlaufzeit einer Kreditbewertung, die spezifische Einzelwertberichtigungen und zusätz-
lich eine Portfoliowertberichtigung auf Portfolioebene jeweils in Abhängigkeit von der Ratingeinstufung vorsieht.
In der RLB Stmk AG wurden interne Bewertungsrichtlinien bzw. Richtlinien für den Ansatz von Sicherheiten erstellt. Im Rahmen der Kredit-
überwachung wird überprüft, ob ein Ausfallsereignis vorliegt und damit Einzelwertberichtigungen zu bilden sind. Dies beinhaltet auch die
Einschätzung, ob Kunden die vertraglich vereinbarten Rückflüsse in voller Höhe und ohne Verwertung von Sicherheiten leisten können.
In der RLB Stmk AG werden für alle signifikanten ausgefallenen Kundenforderungen Einzelwertberichtigungen auf Basis von individuell
erwarteten künftigen Cashflows ermittelt.
Die Ermittlung von Wertberichtigungen für nicht signifikante ausgefallene Kunden (pauschale Einzelwertberichtigung) und für nicht ausge-
fallene Kunden (Portfoliowertberichtigung) erfolgt auf Basis von Bewertungsmodellen. In diese Modelle fließen neben Kundenobligo und
Sicherheiten auch Parameter ein, denen statistische Annahmen zu Grunde liegen. Diese Parameter umfassen insbesondere die Ausfalls-
wahrscheinlichkeit auf Basis des Bonitätsratings des Kunden, die Verlustquote der Sicherheiten und den Zeitraum bis zur Identifikation des
Ausfallsereignisses.
Die Bewertung der Forderungen, die Ratingeinstufungen und die Bewertung der gewidmeten Sicherheiten beruhen in einem hohen Maße
auf Einschätzungen und Annahmen der gesetzlichen Vertreter. Die Werthaltigkeit der Forderungen stellt daher einen Sachverhalt von be-
sonderer Bedeutung im Jahresabschluss der RLB Stmk AG zum 31. Dezember 2016 dar.
PRÜFERISCHES VORGEHEN
Ich habe die in der Bilanz ausgewiesenen Forderungen an Kunden und Einzelwertberichtigungen in Stichproben betreffend das Vorliegen
von Ausfallsereignissen sowie die Bonität der Kreditnehmer und den Ansatz der Sicherheiten auf ihre Angemessenheit geprüft. Die Auswahl
der Stichprobe erfolgte risikoorientiert unter besonderer Berücksichtigung von Ratingstufen mit höherem Ausfallsrisiko.
Bei den pauschalen Einzelwertberichtigungen und der Portfoliowertberichtigung habe ich die Modelle und die darin verwendeten Parameter
– unter Berücksichtigung der Ergebnisse des von der Bank durchgeführten Backtestings – dahingehend beurteilt, ob diese geeignet sind,
Vorsorgen in angemessener Höhe zu ermitteln. Die rechnerische Richtigkeit der Vorsorgen habe ich nachvollzogen.
Meine Prüfungshandlungen haben die Beurteilung der Gestaltung und das Testen der Effektivität der wesentlichen internen Kontrollen in
Zusammenhang mit dem Kreditvergabe-, Rating-, Wertberichtigungs- und Sicherheitenprozess sowie die Prüfung der Werthaltigkeit auf
Basis wirtschaftlicher Unterlagen der Kreditnehmer in Stichproben umfasst. Die Berücksichtigung von Sicherheiten wurde durch Prüfung
des Ansatzes von Verkehrswerten, Belehnwertabschlägen und der rechtlichen Verwertbarkeit beurteilt.
VERWEIS AUF WEITERGEHENDE INFORMATIONEN
Die Angaben der Gesellschaft zu den Kundenforderungen sind im Anhang in den Kapiteln B.4. und B.5. und C.1. erläutert.
Werthaltigkeit der Anteile an der Raiffeisen Zentralbank Österreich Aktiengesellschaft
SACHVERHALT UND RISIKO FÜR DEN ABSCHLUSS
Im Jahresabschluss der RLB Stmk AG zum 31. Dezember 2016 werden die direkt und indirekt gehaltenen Anteile an der Raiffeisen Zentral-
bank Österreich Aktiengesellschaft (RZB), die auch das Zentralinstitut der RLB Stmk AG ist, unter den Bilanzposten „Beteiligungen“ und
„Anteile an verbundenen Unternehmen“ in Höhe von insgesamt 762.831 TEUR ausgewiesen. Die Folgebewertung der Anteile an der RZB
erfolgt gemäß dem gemilderten Niederstwertprinzip unter Berücksichtigung des Anschaffungskostenprinzips. Wenn daher der beizulegen-
de Wert voraussichtlich dauernd unter dem Beteiligungsbuchwert liegt, wird eine Abschreibung vorgenommen.