025
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
GESCHÄFTSBERICHT 2016
Rückstellungen
Unter Anwendung der Bestimmung des § 906 Abs. 36 UGB wurde
mit der gewinnneutralen Auflösung der unversteuerten Rücklagen
des Vorjahres in Höhe von 6.214 TEUR der darauf entfallende
Steueranteil mit einem Betrag von 35 TEUR in die Steuerrückstel-
lungen umgegliedert, wodurch sich der Vorjahresbetrag der Rück-
stellungen von 80.084 TEUR auf 80.119 TEUR erhöhte. Ausgehend
davon haben sich die Rückstellungen im Berichtsjahr um 8,8 Mio.
EUR auf nunmehr 71,3 Mio. EUR reduziert. Maßgeblich dafür war
vor allem ein Rückgang bei der Rückstellung für Abfertigungsver-
pflichtungen sowie bei den Rückstellungen für außerbilanzielle
Geschäfte (Haftungen und Garantien).
Sonstige Passiva
Mit 9,8 Mio. EUR rückläufig entwickelten sich auch die sonstigen
Verbindlichkeiten, vor allem bedingt durch geringere negative
Marktwerte von Derivaten des Handelsbuchs und Verbindlichkeiten
aus der Fremdwährungsbewertung. Demgegenüber haben sich die
Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber dem letzten Bilanzstich-
tag um 17,7 Mio. EUR erhöht.
in TEUR
2016
2015
VERÄNDERUNG
Gezeichnetes Kapital
142.721
142.721
0
-
Kapitalrücklagen
401.825
401.825
0
-
Gewinnrücklagen
272.984
263.653
+9.331
3,54 %
Haftrücklage
87.915
87.915
0
-
Bilanzgewinn
5.044
5.044
+0
-
GESAMT
910.489
901.158
+9.331
1,04 %
Gezeichnetes Kapital sowie Kapitalrücklagen
Das Grundkapital (= gezeichnetes Kapital) der RLB Steiermark
beträgt per 31.12.2016 wie im Vorjahr 142.721 TEUR und besteht
aus 3.113.507 Stück nennbetragslosen, auf Namen lautenden,
Stückaktien (Stammaktien). Die RLB Steiermark hält keine eigenen
Anteile.
Gewinnrücklagen, Haftrücklage gem.
§ 57 Abs. 5 BWG sowie Bilanzgewinn
Die Gewinnrücklagen betreffen die freie Rücklage in Höhe von 273,0
Mio. EUR, welche im Berichtsjahr mit einem Betrag von 9,3 Mio. EUR
erhöht werden konnte. Von dieser Zuführung entfällt ein Betrag von
4,0 Mio. EUR auf die Nettodotierung der Rücklage zum Aufbau eines
Sondervermögens für institutsbezogene Sicherungssysteme (IPS).
Darüber hinaus ist innerhalb dieser Position der KWG-Haftrücklagen-
Überhang 1994 in Höhe von 8,3 Mio. EUR eingestellt.
Mit dem RÄG 2014 wurde die Ausweispflicht der unversteuerten
Rücklagen gesetzlich gestrichen. Die Übergangsregelung des
§ 906 Abs. 31 UGB sieht vor, dass bestehende unversteuerte Rück-
lagen unmittelbar in die Gewinnrücklage (Eigenkapitalanteil) einzu-
stellen sind, soweit nicht darin enthaltene passive latente Steuern
den Rückstellungen (Fremdkapitalanteil) zuzuführen sind (siehe
dazu auch die Erläuterung bei den Rückstellungen). Die letztmalig
im Jahresabschluss vor Inkrafttreten des RÄG 2014 ausgewiesenen
unversteuerten Rücklagen i.H.v. 6.214 TEUR erhöhten daher um
einen Betrag von 6.179 TEUR die freie Gewinnrücklage des Vorjah-
res, wodurch es zu einem Anstieg der Bilanzposition 11. „Gewinn-
rücklagen“ von 257.474 TEUR um 6.179 TEUR auf 263.653 TEUR
gekommen ist.
Die Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG wurde entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen gebildet und verzeichnet einen Stand
von 87,9 Mio. EUR. Eine Dotierung im laufenden Geschäftsjahr war
nicht vorzunehmen.
Der Bilanzgewinn 2016 beträgt 5,0 Mio. EUR und liegt somit auf
dem Vorjahresniveau.
Eigenkapital