Table of Contents Table of Contents
Previous Page  25 / 104 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 25 / 104 Next Page
Page Background

025

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

GESCHÄFTSBERICHT 2016

Rückstellungen

Unter Anwendung der Bestimmung des § 906 Abs. 36 UGB wurde

mit der gewinnneutralen Auflösung der unversteuerten Rücklagen

des Vorjahres in Höhe von 6.214 TEUR der darauf entfallende

Steueranteil mit einem Betrag von 35 TEUR in die Steuerrückstel-

lungen umgegliedert, wodurch sich der Vorjahresbetrag der Rück-

stellungen von 80.084 TEUR auf 80.119 TEUR erhöhte. Ausgehend

davon haben sich die Rückstellungen im Berichtsjahr um 8,8 Mio.

EUR auf nunmehr 71,3 Mio. EUR reduziert. Maßgeblich dafür war

vor allem ein Rückgang bei der Rückstellung für Abfertigungsver-

pflichtungen sowie bei den Rückstellungen für außerbilanzielle

Geschäfte (Haftungen und Garantien).

Sonstige Passiva

Mit 9,8 Mio. EUR rückläufig entwickelten sich auch die sonstigen

Verbindlichkeiten, vor allem bedingt durch geringere negative

Marktwerte von Derivaten des Handelsbuchs und Verbindlichkeiten

aus der Fremdwährungsbewertung. Demgegenüber haben sich die

Rechnungsabgrenzungsposten gegenüber dem letzten Bilanzstich-

tag um 17,7 Mio. EUR erhöht.

in TEUR

2016

2015

VERÄNDERUNG

Gezeichnetes Kapital

142.721

142.721

0

-

Kapitalrücklagen

401.825

401.825

0

-

Gewinnrücklagen

272.984

263.653

+9.331

3,54 %

Haftrücklage

87.915

87.915

0

-

Bilanzgewinn

5.044

5.044

+0

-

GESAMT

910.489

901.158

+9.331

1,04 %

Gezeichnetes Kapital sowie Kapitalrücklagen

Das Grundkapital (= gezeichnetes Kapital) der RLB Steiermark

beträgt per 31.12.2016 wie im Vorjahr 142.721 TEUR und besteht

aus 3.113.507 Stück nennbetragslosen, auf Namen lautenden,

Stückaktien (Stammaktien). Die RLB Steiermark hält keine eigenen

Anteile.

Gewinnrücklagen, Haftrücklage gem.

§ 57 Abs. 5 BWG sowie Bilanzgewinn

Die Gewinnrücklagen betreffen die freie Rücklage in Höhe von 273,0

Mio. EUR, welche im Berichtsjahr mit einem Betrag von 9,3 Mio. EUR

erhöht werden konnte. Von dieser Zuführung entfällt ein Betrag von

4,0 Mio. EUR auf die Nettodotierung der Rücklage zum Aufbau eines

Sondervermögens für institutsbezogene Sicherungssysteme (IPS).

Darüber hinaus ist innerhalb dieser Position der KWG-Haftrücklagen-

Überhang 1994 in Höhe von 8,3 Mio. EUR eingestellt.

Mit dem RÄG 2014 wurde die Ausweispflicht der unversteuerten

Rücklagen gesetzlich gestrichen. Die Übergangsregelung des

§ 906 Abs. 31 UGB sieht vor, dass bestehende unversteuerte Rück-

lagen unmittelbar in die Gewinnrücklage (Eigenkapitalanteil) einzu-

stellen sind, soweit nicht darin enthaltene passive latente Steuern

den Rückstellungen (Fremdkapitalanteil) zuzuführen sind (siehe

dazu auch die Erläuterung bei den Rückstellungen). Die letztmalig

im Jahresabschluss vor Inkrafttreten des RÄG 2014 ausgewiesenen

unversteuerten Rücklagen i.H.v. 6.214 TEUR erhöhten daher um

einen Betrag von 6.179 TEUR die freie Gewinnrücklage des Vorjah-

res, wodurch es zu einem Anstieg der Bilanzposition 11. „Gewinn-

rücklagen“ von 257.474 TEUR um 6.179 TEUR auf 263.653 TEUR

gekommen ist.

Die Haftrücklage gemäß § 57 Abs. 5 BWG wurde entsprechend den

gesetzlichen Bestimmungen gebildet und verzeichnet einen Stand

von 87,9 Mio. EUR. Eine Dotierung im laufenden Geschäftsjahr war

nicht vorzunehmen.

Der Bilanzgewinn 2016 beträgt 5,0 Mio. EUR und liegt somit auf

dem Vorjahresniveau.

Eigenkapital