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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2015
GESCHÄFTSBERICHT 2015
9.1. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen
Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde für aktive Dienstnehmer eine pensionswirksame
Gehaltssteigerung von 3,70 % p.a. (Vorjahr: 4,00 % p.a.) zugrunde gelegt. Die Parameter für Pensionisten wurden mit einem Rechnungs-
zinssatz von 1,60 % (Vorjahr: 1,50 %) und einer erwarteten Pensionserhöhung von 2,50 % p.a. (Vorjahr: 2,25 %) angesetzt.
Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen wurde das Pensionsantrittsalter bei Frauen und Männern mit 62 Jahren (Vorjahr: 62
Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG
Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozial-
versicherten) angesetzt.
9.2. Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder
Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder gelangten ein Rechnungszinssatz von 1,40 % (Vorjahr: 1,50 %)
sowie eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 3,70 % p.a. (Vorjahr: 4,00 %) zur Anwendung. Darüber hinaus wurden bei der Berech-
nung individuell ermittelte, jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten berücksichtigt.
Bei Frauen und Männern wurde ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren (Vorjahr: 62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen
laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfas-
sungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten) zugrunde gelegt.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden bei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2008-P-Rechnungsgrundlagen für die
Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen.
9.3. Übrige Rückstellungen
In den übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken, der
Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurtei-
lung erforderlich sind.
10. Gewinn-und-Verlust-Rechnung
10.1. Zinserträge und Zinsaufwendungen
Positive wie negative Entgelte aus der Kapitalüberlassung werden in den Zinserträgen, positive wie negative Entgelte aus der Kapitalauf-
nahme werden unter den Zinsaufwendungen dargestellt. Dementsprechend werden negative Zinszahlungen auf Aktivgeschäfte im Zinser-
trag (als Reduktion des Zinsertrages) erfasst, negative Zinszahlungen auf Passivgeschäfte im Zinsaufwand (als Reduktion des Zinsaufwan-
des).