BERICHT DES
AUFSICHTSRATES
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank
Steiermark AG hat für die Beschlüsse im
Berichtszeitraum fünf ordentliche Sitzungen
und eine außerordentliche Sitzung durchge-
führt. Im Zuge seiner Prüfungstätigkeit konn-
te sich der Aufsichtsrat davon überzeugen,
dass die Raiffeisen-Landesbank Steier-
mark AG von den Verantwortungsträgern
sorgfältig, gewissenhaft, mängelfrei und im
genossenschaftlichen Sinn geführt wird. Er
hat somit alle ihm von Gesetz und Satzung
übertragenen Aufgaben wahrgenommen.
So hat der Aufsichtsrat im Rahmen der
ihm zugewiesenen Funktionen gemeinsam
mit dem Vorstand aktiv Maßnahmen zur
langfristigen Wahrung der Interessen der
Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG zur
weiteren stabilen und erfolgreichen Entwick-
lung des Unternehmens gesetzt.
Mit 28.02.2015 hat das Aufsichtsratsmitglied
Mag. Eugen Roth auf Grund beruflicher Ver-
änderungen sein Mandat zurückgelegt. Eine
Ersatzwahl hat im Rahmen der ordentlichen
Hauptversammlung am 27.05.2015 statt-
gefunden und Frau Romana Gschiel-Hötzl
wurde neu in den Aufsichtsrat gewählt.
Der Vorstand informierte die Mitglieder des
Aufsichtsrates regelmäßig, zeitnah und
umfassend in schriftlicher sowie mündlicher
Form über bedeutsame Geschäftsvorfäl-
le sowie über alle relevanten Fragen der
Geschäftsentwicklung inkl. Risikolage und
Risikomanagement.
Die Interne Revision und Konzernrevision
hat dem vom Aufsichtsrat eingesetzten
Präsidium gemäß § 42 Abs. 3 Bankwesen-
gesetz quartalsweise Bericht über wesent-
liche Prüfungsfeststellungen aufgrund der
durchgeführten Prüfungen erstattet sowie
den Mitgliedern des Prüfungsausschusses
den Quartalsbericht auch schriftlich zur
Verfügung gestellt. Der Prüfungsausschuss
des Aufsichtsrats selbst hat im Berichtszeit-
raum zwei Sitzungen abgehalten und die
ihm vom Gesetz übertragenen Aufgaben zur
Gänze erfüllt.
Gemeinsam mit dem gesetzlichen Bank-
prüfer, dem Österreichischen Raiffeisen-
verband, sowie dem weiteren, freiwillig
bestellten Abschlussprüfer, der KPMG
Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs- und
Steuerberatungsgesellschaft, wurden der
Jahresabschluss und Lagebericht sowie der
Konzernabschluss und Konzernlagebericht
für das Geschäftsjahr 2015 eingehend ge-
prüft. Da diese den gesetzlichen Vorschrif-
ten vollends entsprechen, erteilten sowohl
der Bankprüfer als auch der Abschlussprü-
fer die uneingeschränkten Bestätigungsver-
merke.
Bericht des Aufsichtsrates gemäß
§ 96 AktG an die Hauptversammlung
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2015
013
GESCHÄFTSBERICHT 2015