064
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2017
4. Risikovorsorge
Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste Einzelwertberichtigungen bzw.
Rückstellungen gebildet. Bei signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen erfolgt die Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge durch
Schätzung und Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Discounted-Cashflow-Methode). Bei nicht signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-
Klassen wird eine in Abhängigkeit der Ausfallsdauer pauschalierte Einzelwertberichtigung anhand von laufzeitabhängigen Verlustquoten
gebildet.
Darüber hinaus wurden auch Forderungen, bei denen in der Einzelbetrachtung keine Hinweise auf eingetretene Wertminderungen vorge-
legen sind, im Rahmen einer pauschalen Betrachtung wertberichtigt. Bei der Ermittlung der Portfoliowertberichtigungen wurden gemäß
§ 201 Abs. 2 Z. 7 UGB statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet bzw. berücksichtigt. Die Höhe
basiert auf historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten.
5. Unterbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG
Im vorliegenden Jahresabschluss wurde vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht.
6. Beteiligungen
Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein ver-
minderter Ertragswert eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich machten. Für die wichtigsten Beteiligungen wird
der beizulegende Wert mittels Unternehmenswertgutachten (i. S. der AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB)) ermittelt.
Für die Bewertung wird in der Regel die Discounted Cash Flow (DCF)-Methode angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unterneh-
menswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszins-
satz und einem Risikozuschlag zusammen, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird.
Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weg-
gefallen sind.
7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich
dauernder Wertminderung vorgenommen.
Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.
Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt:
von
bis
Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens
4
5
Jahre
Gebäude
10
67
Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung
3
20
Jahre
Die Abschreibungssätze bewegten sich bei den unbeweglichen Sachanlagen von 1,5 % bis 10 % und bei den beweglichen Sachanlagen
von 5 % bis 33,33 %.
8. Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
9. Kosten eigener Emissionen
Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio wurden auf die Laufzeit der Emissionen verteilt.