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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

1. Rechtlicher Hintergrund

Gemäß §

243a Abs. 2 UGB sind im Lagebericht von Gesellschaften,

deren Aktien oder andere von ihnen ausgegebene Wertpapiere zum

Handel auf einem geregelten Markt im Sinn des §

1 Abs. 2 BörseG

zugelassen sind, die wichtigsten Merkmale des internen Kontroll-

und Risikomanagementsystems im Hinblick auf den (Konzern-)

Rechnungslegungsprozess zu beschreiben.

2. Gegenstand des Berichts

Unter dem „Internen Kontrollsystem“ (IKS) werden alle von der

Geschäftsleitung entworfenen und im Unternehmen ausgeführten

Prozesse verstanden, durch die

die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der betrieblichen Tätigkeit

(hierzu gehört auch der Schutz des Vermögens vor Verlusten

durch Schäden und Malversationen),

die Zuverlässigkeit der Finanzberichterstattung und

die Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen gesetzli-

chen Vorschriften

überwacht und kontrolliert werden.

Das Interne Kontrollsystem umfasst die Grundsätze, Verfahren und

Maßnahmen zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit

der Rechnungslegung, zur Sicherung der Ordnungsmäßigkeit der

Rechnungslegung sowie zur Sicherung der Einhaltung der maßgeb-

lichen rechtlichen Vorschriften. Dazu gehört auch das interne Revi-

sionssystem, soweit es sich auf die Rechnungslegung bezieht.

Das Risikomanagementsystem umfasst alle Prozesse, die dazu

dienen, Risiken zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten

sowie Maßnahmen zu ergreifen, die verhindern, dass das Erreichen

der Unternehmensziele durch Risiken, die schlagend werden, be-

einträchtigt wird.

Das Risikomanagementsystem im Hinblick auf den Rechnungsle-

gungsprozess bezieht sich als Teil des Internen Kontrollsystems wie

letzteres auf Kontroll- und Überwachungsprozesse der Rechnungs-

legung, insbesondere bei bilanziellen Positionen, die Risikoabsiche-

rungen des Unternehmens erfassen.

IV.BERICHTERSTATTUNG

ÜBER WESENTLICHE

MERKMALE DES INTERNEN

KONTROLL- UND RISIKO-

MANAGEMENTSYSTEMS

IM HINBLICK AUF DEN

RECHNUNGSLEGUNGS-

PROZESS