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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2015
Zur Finanzierung des gesetzlichen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus durch Aufbau eines ex-ante Fonds i.S.d. § 123 BaSAG sind
gemäß § 125 BaSAG regelmäßige Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich gemäß § 126 BaSAG nach dem Verhältnis der
Höhe Verbindlichkeiten abzüglich der gesicherten Einlagen des Instituts zu den aggregierten Verbindlichkeiten abzüglich gesicherter Einla-
gen aller in Österreich zugelassenen Institute. Diese Beiträge sind entsprechend dem Risikoprofil des Instituts anzupassen. Im Jahr 2015
hat die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG einen Beitrag von 2.663 TEUR geleistet. Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen wurden
nicht verwendet.
Darüber hinaus kann die Abwicklungsbehörde im Bedarfsfall gemäß § 127 BaSAG außerordentliche nachträgliche Beiträge einheben. Die
Berechnung der Höhe dieser Beiträge folgt den Regeln der ordentlichen Beiträge i.S.d. § 126 BaSAG und dürfen den dreifachen Jahresbe-
trag der ordentlichen Beiträge nicht überschreiten.
Im Vorjahr wurden aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung von institutsbezogenen Sicherungssystemen erstmalig Beitragszahlun-
gen an das Landes- und Bundes-IPS (siehe dazu auch Punkt 18. des Anhangs) entrichtet. In Höhe dieser Zahlungen wurde eine besondere
IPS-Rücklage aus dem versteuerten Gewinn gebildet, welche im Geschäftsjahr 2015 um einen Betrag von 3.345 TEUR erhöht wurde. Diese
Rücklage wird innerhalb der Gewinnrücklagen ausgewiesen und weist zum Bilanzstichtag einen Stand von 8.074 TEUR (Vorjahr:
4.729 TEUR) auf.
2. In den G+V-Positionen 3 c, 13/14 enthaltene Erträge und Aufwendungen gem. § 238 Z. 4 UGB
Erträge (G+V Pos. 3 c) in TEUR
2015
2014
Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen
0
770
Aufwendungen (G+V Pos. 13/14) in TEUR
2015
2014
Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen
0
0
Übernommene Verluste aus Ergebnisabführungsverträgen
-3
-2
3. Gesamtbetrag für nachrangige Verbindlichkeiten gem. § 64 Abs. 1 Z. 13 BWG
In TEUR
2015
2014
Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten
824
509
4. Steuern vom Einkommen und Ertrag gem. § 237 Z. 6 UGB
Auswirkung der unversteuerten Rücklagen auf die Steuern vom Einkommen und
Ertrag in TEUR
2015
2014
Ertragssteuern laut Jahresabschluss
-3.853
-210
Ertragssteuern ohne Berücksichtigung der unversteuerten Rücklagen
-3.825
220
Erhöhung Ertragssteuern durch Auflösung unversteuerter Rücklagen
28
430