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RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2015

Zur Finanzierung des gesetzlichen Abwicklungsfinanzierungsmechanismus durch Aufbau eines ex-ante Fonds i.S.d. § 123 BaSAG sind

gemäß § 125 BaSAG regelmäßige Beiträge zu leisten. Die Höhe der Beiträge richtet sich gemäß § 126 BaSAG nach dem Verhältnis der

Höhe Verbindlichkeiten abzüglich der gesicherten Einlagen des Instituts zu den aggregierten Verbindlichkeiten abzüglich gesicherter Einla-

gen aller in Österreich zugelassenen Institute. Diese Beiträge sind entsprechend dem Risikoprofil des Instituts anzupassen. Im Jahr 2015

hat die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG einen Beitrag von 2.663 TEUR geleistet. Unwiderrufliche Zahlungsverpflichtungen wurden

nicht verwendet.

Darüber hinaus kann die Abwicklungsbehörde im Bedarfsfall gemäß § 127 BaSAG außerordentliche nachträgliche Beiträge einheben. Die

Berechnung der Höhe dieser Beiträge folgt den Regeln der ordentlichen Beiträge i.S.d. § 126 BaSAG und dürfen den dreifachen Jahresbe-

trag der ordentlichen Beiträge nicht überschreiten.

Im Vorjahr wurden aufgrund der Vereinbarung über die Errichtung von institutsbezogenen Sicherungssystemen erstmalig Beitragszahlun-

gen an das Landes- und Bundes-IPS (siehe dazu auch Punkt 18. des Anhangs) entrichtet. In Höhe dieser Zahlungen wurde eine besondere

IPS-Rücklage aus dem versteuerten Gewinn gebildet, welche im Geschäftsjahr 2015 um einen Betrag von 3.345 TEUR erhöht wurde. Diese

Rücklage wird innerhalb der Gewinnrücklagen ausgewiesen und weist zum Bilanzstichtag einen Stand von 8.074 TEUR (Vorjahr:

4.729 TEUR) auf.

2. In den G+V-Positionen 3 c, 13/14 enthaltene Erträge und Aufwendungen gem. § 238 Z. 4 UGB

Erträge (G+V Pos. 3 c) in TEUR

2015

2014

Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen

0

770

Aufwendungen (G+V Pos. 13/14) in TEUR

2015

2014

Wertberichtigungen auf Anteile an verbundenen Unternehmen

0

0

Übernommene Verluste aus Ergebnisabführungsverträgen

-3

-2

3. Gesamtbetrag für nachrangige Verbindlichkeiten gem. § 64 Abs. 1 Z. 13 BWG

In TEUR

2015

2014

Aufwendungen für nachrangige Verbindlichkeiten

824

509

4. Steuern vom Einkommen und Ertrag gem. § 237 Z. 6 UGB

Auswirkung der unversteuerten Rücklagen auf die Steuern vom Einkommen und

Ertrag in TEUR

2015

2014

Ertragssteuern laut Jahresabschluss

-3.853

-210

Ertragssteuern ohne Berücksichtigung der unversteuerten Rücklagen

-3.825

220

Erhöhung Ertragssteuern durch Auflösung unversteuerter Rücklagen

28

430