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100

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2015

21. Angabe zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von

Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens gem. § 237a Abs.1 Z. 2a UGB

In TEUR

Buchwert

Beizulegender

Zeitwert

Unterlassene

Abschreibung

2015

2015

2015

Forderungen an Kreditinstitute

0

0

0

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

von öffentlichen Emittenten

0

0

0

von anderen Emittenten

56.780

56.614

166

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

0

0

0

In TEUR

Buchwert

Beizulegender

Zeitwert

Unterlassene

Abschreibung

2014

2014

2014

Forderungen an Kreditinstitute

5.001

5.000

1

Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere

von öffentlichen Emittenten

0

0

0

von anderen Emittenten

69.205

68.741

464

Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere

2.210

2.203

7

22. Gründe für das Unterlassen einer Abschreibung gem. § 204 Abs. 2 UGB und Anhaltspunkte, die

darauf hindeuten, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist (§ 237a Abs. 1 Z. 2b UGB)

Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB, zweiter Satz) unterbleibt, da die angeführten Wertminderungen durch

Zinssatzbewegungen verursacht sind. Die Bonität der Wertpapierschuldner ist nach wie vor einwandfrei, sodass eine planmäßige Tilgung

zu erwarten ist.