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RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2015
21. Angabe zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von
Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens gem. § 237a Abs.1 Z. 2a UGB
In TEUR
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Unterlassene
Abschreibung
2015
2015
2015
Forderungen an Kreditinstitute
0
0
0
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten
0
0
0
von anderen Emittenten
56.780
56.614
166
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
0
0
0
In TEUR
Buchwert
Beizulegender
Zeitwert
Unterlassene
Abschreibung
2014
2014
2014
Forderungen an Kreditinstitute
5.001
5.000
1
Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere
von öffentlichen Emittenten
0
0
0
von anderen Emittenten
69.205
68.741
464
Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere
2.210
2.203
7
22. Gründe für das Unterlassen einer Abschreibung gem. § 204 Abs. 2 UGB und Anhaltspunkte, die
darauf hindeuten, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist (§ 237a Abs. 1 Z. 2b UGB)
Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB, zweiter Satz) unterbleibt, da die angeführten Wertminderungen durch
Zinssatzbewegungen verursacht sind. Die Bonität der Wertpapierschuldner ist nach wie vor einwandfrei, sodass eine planmäßige Tilgung
zu erwarten ist.