BERICHT DES
AUFSICHTSRATS
Der Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hat für
die Beschlüsse im Berichtszeitraum fünf ordentliche Sitzungen, eine
konstituierende sowie eine außerordentliche Sitzung durchgeführt.
Im Zuge seiner Prüfungstätigkeit konnte sich der Aufsichtsrat davon
überzeugen, dass die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG von
den Verantwortungsträgern sorgfältig, gewissenhaft, mängelfrei und
im genossenschaftlichen Sinn geführt wird. Er hat somit alle ihm
von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen.
So hat der Aufsichtsrat im Rahmen der ihm zugewiesenen Funkti-
onen gemeinsam mit dem Vorstand aktiv Maßnahmen zur langfris-
tigen Wahrung der Interessen der Raiffeisen-Landesbank Steier-
mark AG zur weiteren stabilen und erfolgreichen Entwicklung des
Unternehmens gesetzt.
Da die Funktionsperiode des Aufsichtsrates im Jahr 2016 abgelau-
fen ist, wurde dieser von der Hauptversammlung am 25. Mai 2016
neu gewählt. In der darauffolgenden konstituierenden Aufsichts-
rats-Sitzung wurden satzungsgemäß der Vorsitzende sowie der
erste und zweite Stellvertreter des Vorsitzenden im Aufsichtsrat
gewählt sowie die Ausschüsse und deren Mitglieder bestellt.
Der Vorstand informierte die Mitglieder des Aufsichtsrates regelmä-
ßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher sowie mündlicher Form
über bedeutsame Geschäftsvorfälle sowie über alle relevanten
Fragen der Geschäftsentwicklung inkl. Risikolage und Risiko-
management. In einer außerordentlichen Aufsichtsrats-Sitzung am
25. Mai 2016 wurde einstimmig beschlossen, den Vorstand auf
weitere fünf Jahre wieder zu bestellen.
Die Interne Revision und Konzernrevision hat dem vom Aufsichtsrat
eingesetzten Präsidium gemäß § 42 Abs. 3 Bankwesengesetz quar-
talsweise Bericht über wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund
der durchgeführten Prüfungen erstattet sowie den Mitgliedern des
Prüfungsausschusses den Quartalsbericht auch schriftlich zur Ver-
fügung gestellt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates selbst
hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten und die ihm
vom Gesetz übertragenen Aufgaben zur Gänze erfüllt.
Gemeinsam mit dem gesetzlichen Bankprüfer, dem Österreichi-
schen Raiffeisenverband, sowie dem weiteren, freiwillig bestellten
Abschlussprüfer, der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-
und Steuerberatungsgesellschaft, wurden der Jahresabschluss
und Lagebericht sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebe-
richt für das Geschäftsjahr 2016 eingehend geprüft. Da diese den
gesetzlichen Vorschriften vollends entsprechen, erteilten sowohl der
Bankprüfer als auch der Abschlussprüfer die uneingeschränkten
Bestätigungsvermerke.
Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich am 20. April 2017 mit der
vorliegenden Bilanz. Die Prüfung des Jahresabschlusses und Lage-
berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts
für das Geschäftsjahr 2016 und die Kenntnisnahme der Berichte
des Bankprüfers sowie Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat
erfolgte ebenfalls per 20. April 2017. Nach dem abschließenden
Ergebnis seiner Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwen-
dungen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten
Jahresabschluss, der somit nach § 96 Aktiengesetz festgestellt ist,
und nimmt den Konzernabschluss zur Kenntnis.
Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften sowie
allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Raiffeisen-Landesbank
Steiermark AG für ihr Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im
Jahr 2016. Vor allem aber danken wir den Kunden unseres Hauses
für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Unsere langfristigen
Kundenbeziehungen sind ein Zeichen dafür, dass die Raiffeisen-
Landesbank Steiermark AG in allen Lebenslagen ein verlässlicher
Partner ist.
Bericht des Aufsichtsrats gemäß
§ 96 AktG an die Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat
Präsident Ök.-Rat Ing. Wilfried THOMA
Vorsitzender des Aufsichtsrats
RAIFFEISEN-LANDESBANK
STEIERMARK 2016
011
GESCHÄFTSBERICHT 2016