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BERICHT DES

AUFSICHTSRATS

Der Aufsichtsrat der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hat für

die Beschlüsse im Berichtszeitraum fünf ordentliche Sitzungen, eine

konstituierende sowie eine außerordentliche Sitzung durchgeführt.

Im Zuge seiner Prüfungstätigkeit konnte sich der Aufsichtsrat davon

überzeugen, dass die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG von

den Verantwortungsträgern sorgfältig, gewissenhaft, mängelfrei und

im genossenschaftlichen Sinn geführt wird. Er hat somit alle ihm

von Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen.

So hat der Aufsichtsrat im Rahmen der ihm zugewiesenen Funkti-

onen gemeinsam mit dem Vorstand aktiv Maßnahmen zur langfris-

tigen Wahrung der Interessen der Raiffeisen-Landesbank Steier-

mark AG zur weiteren stabilen und erfolgreichen Entwicklung des

Unternehmens gesetzt.

Da die Funktionsperiode des Aufsichtsrates im Jahr 2016 abgelau-

fen ist, wurde dieser von der Hauptversammlung am 25. Mai 2016

neu gewählt. In der darauffolgenden konstituierenden Aufsichts-

rats-Sitzung wurden satzungsgemäß der Vorsitzende sowie der

erste und zweite Stellvertreter des Vorsitzenden im Aufsichtsrat

gewählt sowie die Ausschüsse und deren Mitglieder bestellt.

Der Vorstand informierte die Mitglieder des Aufsichtsrates regelmä-

ßig, zeitnah und umfassend in schriftlicher sowie mündlicher Form

über bedeutsame Geschäftsvorfälle sowie über alle relevanten

Fragen der Geschäftsentwicklung inkl. Risikolage und Risiko-

management. In einer außerordentlichen Aufsichtsrats-Sitzung am

25. Mai 2016 wurde einstimmig beschlossen, den Vorstand auf

weitere fünf Jahre wieder zu bestellen.

Die Interne Revision und Konzernrevision hat dem vom Aufsichtsrat

eingesetzten Präsidium gemäß § 42 Abs. 3 Bankwesengesetz quar-

talsweise Bericht über wesentliche Prüfungsfeststellungen aufgrund

der durchgeführten Prüfungen erstattet sowie den Mitgliedern des

Prüfungsausschusses den Quartalsbericht auch schriftlich zur Ver-

fügung gestellt. Der Prüfungsausschuss des Aufsichtsrates selbst

hat im Berichtszeitraum zwei Sitzungen abgehalten und die ihm

vom Gesetz übertragenen Aufgaben zur Gänze erfüllt.

Gemeinsam mit dem gesetzlichen Bankprüfer, dem Österreichi-

schen Raiffeisenverband, sowie dem weiteren, freiwillig bestellten

Abschlussprüfer, der KPMG Austria GmbH Wirtschaftsprüfungs-

und Steuerberatungsgesellschaft, wurden der Jahresabschluss

und Lagebericht sowie der Konzernabschluss und Konzernlagebe-

richt für das Geschäftsjahr 2016 eingehend geprüft. Da diese den

gesetzlichen Vorschriften vollends entsprechen, erteilten sowohl der

Bankprüfer als auch der Abschlussprüfer die uneingeschränkten

Bestätigungsvermerke.

Der Prüfungsausschuss beschäftigte sich am 20. April 2017 mit der

vorliegenden Bilanz. Die Prüfung des Jahresabschlusses und Lage-

berichts sowie des Konzernabschlusses und Konzernlageberichts

für das Geschäftsjahr 2016 und die Kenntnisnahme der Berichte

des Bankprüfers sowie Abschlussprüfers durch den Aufsichtsrat

erfolgte ebenfalls per 20. April 2017. Nach dem abschließenden

Ergebnis seiner Prüfungen erhebt der Aufsichtsrat keine Einwen-

dungen. Der Aufsichtsrat billigt den vom Vorstand aufgestellten

Jahresabschluss, der somit nach § 96 Aktiengesetz festgestellt ist,

und nimmt den Konzernabschluss zur Kenntnis.

Der Aufsichtsrat dankt dem Vorstand, den Führungskräften sowie

allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Raiffeisen-Landesbank

Steiermark AG für ihr Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im

Jahr 2016. Vor allem aber danken wir den Kunden unseres Hauses

für das uns entgegengebrachte Vertrauen. Unsere langfristigen

Kundenbeziehungen sind ein Zeichen dafür, dass die Raiffeisen-

Landesbank Steiermark AG in allen Lebenslagen ein verlässlicher

Partner ist.

Bericht des Aufsichtsrats gemäß

§ 96 AktG an die Hauptversammlung

Der Aufsichtsrat

Präsident Ök.-Rat Ing. Wilfried THOMA

Vorsitzender des Aufsichtsrats

RAIFFEISEN-LANDESBANK

STEIERMARK 2016

011

GESCHÄFTSBERICHT 2016