Nachhaltigkeitsbericht 2021
GRI 2-20 A. Prozess zur Gestaltung der Vergütungspolitik und zur Festlegung der Vergütung, einschließlich: I. ob unabhängige Mitglieder des höchsten Kontrollorgans oder ein unabhängiger Vergütungsausschuss den Prozess zur Fest setzung der Vergütung überwacht; II. wie die Ansichten von Stakeholdern (einschließlich Sharehol der) in Bezug auf die Vergütung gesucht und berücksichtigt werden; III. ob Vergütungsberater an der Festlegung der Vergütung betei ligt sind und wenn ja, ob sie unabhängig von der Organisation sind, ihrem höchsten Kontrollorgan und von den leitenden Angestellten; B. die Ergebnisse der Abstimmungen von Stakeholdern (einschließ lich Aktionären) über die Vergütungsrichtlinien und Vorschläge, falls zutreffend. Die Vergütungspolitik wird einmal jährlich adaptiert und an neue regulato- rische Anforderungen angepasst. Anschließend wird diese dem Vergü- tungsausschuss präsentiert und durch diesen beschlossen. Der Vergü- tungsausschuss besteht mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern und Stakeholdern. Ein Mitglied hat die Funktion des Vergütungsexperten inne. Die Vergütungsrichtlinie wurde in der letzten Sitzung des Vergütungsaus- schusses einstimmig beschlossen. 073 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2021 NICHTFINANZIELLER BERICHT 2021
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