Nachhaltigkeitsbericht 2021

GRI 2: Standardangaben GRI 2-9 A. Führungsstruktur der Organisation, einschließlich der Gremien des höchsten Kontrollorgans. B. Gremien der höchsten Kontrollorgane, die für Entscheidungen und die Aufsicht des Managements hinsichtlich der Auswirkungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zuständig sind. C. Zusammensetzung des höchsten Kontrollorgans und seiner Gremien, aufgeschlüsselt nach: I. Führungskraft oder Nicht-Führungskraft; II. Unabhängigkeit; III. Dauer der Position im Kontrollorgan; IV. Anzahl der sonstigen wichtigen Positionen und Verpflichtungen jeder Person sowie die Art der Verpflichtungen; V. Geschlecht; VI. Anteil von unterrepräsentierten sozialen Gruppen im Kontrol­ lorgan; VII. Kompetenzen bezüglich ökonomischer, ökologischer und sozialer Themen; VIII. Repräsentation der Stakeholder Dualistisches System – gegliedert in Vorstand und Aufsichtsrat. Der Auf- sichtsrat hat folgende Ausschüsse gebildet: Prüfungsausschuss Nominierungsausschuss Vergütungsausschuss Risikoausschuss Sowohl der Aufsichtsrat selbst als auch seine Ausschüsse sind für Ent- scheidungen und die Aufsicht des Managements hinsichtlich der Auswir- kungen der Organisation auf Wirtschaft, Umwelt und Menschen zuständig. Zusammensetzung des Aufsichtsrats (Ausschüsse sind von Mitgliedern des Aufsichtsrates besetzt.): Arbeitnehmer-Vertreter: Führungskraft: 0 Nicht-Führungskraft: 7 Wir sehen 15 Personen als unabhängig an durchschnittlich 10 Jahre Eigentümervertreter: 10 Universität/Fachhochschule: 2 Kammer: 1 Vom Betriebsrat entsendet: 7 15 männlich, 5 weiblich 0 20 10 GRI 2-10 A. Nominierungs- und Auswahlverfahren für das höchste Kontrollorg­ an und seine Gremien. B. für die Nominierung und Auswahl von Mitgliedern des höchsten Kontrollorgans verwendete Kriterien, einschließlich ob und wie: I. Ansichten der Stakeholder (einschließlich Anteilseigner) einbe­ zogen sind; II. Diversität Berücksichtigung findet; III. Unabhängigkeit Berücksichtigung findet; IV. Expertise und Erfahrungen bezüglich ökonomischer, ökologi­ scher und sozialer Auswirkungen Berücksichtigung finden. Das Nominierungs- und Auswahlverfahren erfolgt unter Berücksichtigung der Kenntnisse und Fähigkeiten sowie einer angemessenen Diversität hinsichtlich Region, berufliche Erfahrung, Geschlecht etc. Berücksichtigt im Rahmen der Hauptversammlung Berücksichtigt im Rahmen des Fit & Proper Prozesses Berücksichtigt im Rahmen der regulatorischen Vorgaben Berücksichtigt im Rahmen des Fit & Proper Prozesses 069 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2021 NICHTFINANZIELLER BERICHT 2021

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