Nachhaltigkeitsbericht 2021
VIII. INFORMATIONEN ZUR TAXONOMIE Offenlegung der Taxonomiefähigkeit Die RLB Steiermark legt hiermit die Quoten der taxonomiefähigen Risikopositionen offen. Dies erfolgt zur Erfüllung des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-VO) in Verbindung mit der delegierten Verordnung (EU) 2021/2178, Artikel 10, Absatz 3. Es wurde eine Portfolioanalyse auf Basis der Bilanzdaten mit Stichtag 31.12.2021 durchgeführt. Die Ergebnisse der Analyse zur Taxonomiefähigkeit werden in untenstehender Tabelle dargestellt. Über die Offenlegung dieser Quoten hinaus, wird im Anschluss eine qualitative Beschreibung die Berechnungsmethodik ergänzt. Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Aktiva 6,96 % Anteil der Risikopositionen bei nicht taxonomie- fähigen Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Aktiva 44,43 % Anteil der Risikopositionen gegenüber Zentral- regierungen, Zentralbanken, supranationalen Emittenten und Risikopositionen aus Derivaten an den gesamten Aktiva 21,94 % Anteil der Risikopositionen gegenüber Nicht-NFRD-Unternehmen an den gesamten Aktiva 19,65 % Anteil der Risikopositionen beim Handelsportfolio an den gesamten Aktiva 0,28 % Anteil der Risikopositionen bei täglich fälligen Interbankendarlehen an den gesamten Aktiva 8,14 % Alle oben angegebenen Quoten wurden anhand der Vorlage zur Er- mittlung der Green Asset Ratio sowie der aktuell vorliegenden Q&As zu oben genannten Normen ermittelt. Die Datengrundlage zur Berechnung der Quoten ist die FINREP Meldung des Konzerns der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG per Stichtag 31.12.2021. Alle relevanten Risikopositionen werden im Verhältnis zur Bilanzsumme dargestellt, das bedeutet, dass für alle oben angeführten Quoten die Bilanzsumme per 31.12.2021 als Nenner herangezogen wurde. Quote 1: Anteil der Risikopositionen bei taxonomiefähigen Wirt- schaftstätigkeiten an den gesamten Aktiva Zur Identifikation der Taxonomiefähigkeit wurde der NACE-Code der jeweiligen Gegenparteien herangezogen. Darüber hinaus wurden Privatkund:innen anhand der internen Schlüssel und des Verwen- dungszwecks des Darlehens ermittelt. Als taxonomiefähig werden Wirtschaftsaktivitäten gesehen, welche mit der Definition des Taxonomie-Kompasses der Europäischen Kommission im Einklang stehen. Risikopositionen von Unternehmen werden nur dann als taxonomiefähig angesehen, wenn die Gegenpartei zusätzlich den NFRD-Pflichten unterliegt. Finanzierungen des privaten Wohnbaus werden als taxonomiefähig angesehen. Eine Berücksichtigung der jeweiligen Risikopositionen von taxnonomiefähigen Unternehmen erfolgt aber nur und im entsprechenden Ausmaß, wenn das jeweilige Unternehmen auch die relevanten Kennzahlen zur Taxonomiefähigkeit publiziert hat. Für das Jahr 2021 konnten daher ausschließlich private Wohnbaufi- nanzierungen sowie Risikopositionen von zwei Unternehmen in die Berechnung aufgenommen werden. Es ist davon auszugehen, dass aufgrund der neuen Berichtspflich- ten sukzessive die notwendigen Informationen von Unternehmen publiziert werden und die daraus resultierenden Daten eine Steige- rung dieser Quote 1 herbeiführen werden. Quote 2: Anteil der Risikopositionen bei nicht taxonomiefähigen Wirtschaftstätigkeiten an den gesamten Aktiva Zur Berechnung von nicht taxonomiefähigen Wirtschaftsaktivitäten wurde die Bilanzsumme abzüglich der Zähler aus Quote 1, 3, 4, 5 und 6 herangezogen und in Verhältnis zur Bilanzsumme gestellt. Für die Quoten 3 bis 6 wurden die in der Definition der Quoten ge- nannten Bestandteile des Portfolios in Verhältnis zur Bilanzsumme gesetzt. Zusätzlich dürfen wir noch freiwillig die Kennzahl „Anteil der Risi- kopositionen in taxonomiefähige wirtschaftliche Aktivitäten unter Berücksichtigung von „Nicht NFRD pflichtigen Unternehmen“ offen- legen. Diese Kennzahl entspricht dem Anteil der Quote 1 inkl. der Berücksichtigung der Risikopositionen von nicht NFRD pflichtigen Unternehmen welchen eine taxonomiefähige wirtschaftliche Aktivität zugewiesen wurde. Anteil der Risikopositionen in taxonomiefähige wirtschaftliche Aktivitäten unter Berücksichtigung von „Nicht NFRD pflichtigen Unternehmen“. 26,61 % 064 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2021
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