Nachhaltigkeitsbericht 2021
banken und deren Ehepartner bei Schicksalsschlägen zu unter stützen. Dazu ist bei Bedarf ein Beitrag jedes Instituts der Raiffeisen Bankengruppe Steiermark vereinbart. Der Kollektivvertrag sieht zudem im Falle des Ablebens eines aktiven Mitarbeiters/einer aktiven Mitarbeiterin eine Zahlung an die anspruchsberechtigten Hinterbliebenen vor. Gesundheit und Sicherheit im Fokus Um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz systema- tisch in der Organisation zu adressieren, wird ein Managementsys- tem eingesetzt, welches Richtlinien, Ziele und Maßnahmen umfasst. Das Managementsystem wird aufgrund rechtlicher Anforderun- gen umgesetzt und folgt aber keinem anerkannten Standard. Im regelmäßig stattfindenden Arbeitsschutzausschuss (1x jährlich) und Gesundheitsausschuss (2x jährlich) werden sicherheits- und ge- sundheitsrelevante Themen diskutiert und erforderlichenfalls Maß- nahmen /Aktivitäten abgeleitet. In der Betrachtung in den Ausschüs- sen werden alle Mitarbeiter:innen und Arbeitsplätze abgedeckt. Um die Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz frühzeitig zu erkennen, erfolgen regelmäßige Evaluierungen durch die Betriebsärzte und Sicherheitsfachkräfte. Tourlich werden die Arbeitsplätze in der RLB Steiermark sowohl hinsichtlich der körperlichen als auch der psychi- schen Risiken bewertet. Auf Basis der Evaluierung werden entspre- chende Maßnahmen abgeleitet. Es wird das Prinzip der Gefahren- erkennung als Basis für sicheres und gesundes Arbeiten verfolgt. Die Arbeitsplatzevaluierung zu psychischen Belastungen wurde mit externer Begleitung einer Arbeitspsychologin durchgeführt. Für die Durchführung der Verfahren ist die Personalabteilung (HRM) verantwortlich. Es werden Personen mit entsprechender Ausbildung und Erfahrung mit den Aufgaben betraut. Als Instrument für die regelmäßige Gefahren- und Risikobewertung dient die tourliche Begehung der Arbeitsplätze durch die Betriebs ärzte und die Sicherheitsfachkräfte. Das Thema Gesundheit und Sicherheit ist fester Bestandteil von Team-Meetings (z.B. Quartals- besprechungen mit Vorstand und Betriebsrat). Bestehende Risikoanalysen werden auch überprüft, wenn sich neue Rahmenbedingungen (z.B. gesetzliche Anforderungen) oder neue Informationen (z.B. Anzahl der Arbeitsunfälle) ergeben. Die Mitarbeiter:innen haben die Verantwortung, alle Vorfälle umge- hend zu melden, um rechtzeitige Untersuchungen und Maßnahmen sicherstellen zu können. Die Meldung erfolgt an die Vorgesetzten und an Human Resources (HRM) bzw. das Facility Management. Es besteht ein aktives Krisenmanagement (z.B. RLB-Krisenteam oder Corona-Task-Force). Mit dem Sicherheitshandbuch gibt es einen Standard in der Präven- tion, bei Notfällen und besonderen Vorkommnissen. Beschrieben sind unterschiedliche „Lagen“ (z.B. Bankraub, Amoklauf, medi- zinischer Notfall, etc.) mit Verhaltensmaßnahmen (im Vorfeld, im Anlassfall und nach dem Anlassfall) inkl. wichtiger Kontaktdaten inkl. Telefonnummern. Außerdem wurden die Corona-Ampel und ein Corona-Präventionskonzept eingeführt. Mögliche Störfallereignisse umfassen die Gefährdung und Schä- digung von Menschen z.B. durch Unfälle, Brand, Sturm, Erdbeben oder Epidemien/Pandemien. Zudem sind Betriebsunterbrechungen relevant, z.B. wegen mangelnder Verfügbarkeit oder Ausfall von Arbeitskräften, Energieverfügbarkeit oder Ähnliches. Zudem ist der Eingriff Unbefugter zu nennen. Dazu zählen u.a. unerlaubter Zu- gang, Vandalismus, Sabotage, Spionage und Cyberattacken. Auch Kundenbeanstandungen im Zusammenhang mit Produkthaftungs- und Gewährleistungsfällen, sind hier relevant. Ziel des Risikomanagements und der Notfallpläne ist es, die An- forderungen der Kund:innen und damit den Betrieb auch während möglicher Störfälle so reibungslos wie möglich erfüllen zu können. Das Recht der Mitarbeiter:innen auf Datenschutz wird auch im Zu- sammenhang mit Gesundheit und Sicherheit eingehalten. Es wer- den keine Daten im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Gesundheitsbereich erfasst, ausgewertet oder als Entscheidungskriterium zur Mitarbeiterentwicklung verwendet. Folgende arbeitsmedizinischen Dienste leisten einen Beitrag zur Identifizierung und Beseitigung von Gefahren und zur Minimierung von Risiken: › Beratung zu Ergonomie › Organisation der Erste-Hilfe- und der Notfall-Behandlung › Unterstützung bei psychischer Belastung › Hygiene-Maßnahmen (und weitere Maßnahmen) während der Corona-Pandemie › Arbeitsplatzbegehungen in Kooperation mit Sicherheitsfachkräften (inkl. Mutterschutzevaluierung) › Betriebsarzt (regelmäßige Sprechstunden) Informationen zu den verfügbaren arbeitsmedizinischen Diensten bekommen die Mitarbeiter:innen bei ihrer Einarbeitung bzw. Einwei- sung. Informationen werden zudem z.B. über das Intranet oder die Mitarbeiterplattform kommuniziert. Die Qualitätssicherung erfolgt durch Auswahl qualifizierter externer Dienstleister. Die Mitarbeiter:innen sind durch den Betriebsrat und durch die Sicherheitsvertrauenspersonen vertreten. Folgende Schulungen werden zur Verfügung gestellt: › Erste-Hilfe-Kurse › Online-Schulungen (z.B. Ergonomie im Home-Office) › Interne Sicherheitsschulungen › Schulungen im Bereich Arbeitsplatz-Ergonomie › Feuerlöschübung › Evakuierungsübung 054 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2021
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