Nachhaltigkeitsbericht 2021

Interessenkonflikte Eigene Interessen der Mitarbeiter:innen dürfen unter keinen Um- ständen in Konflikt mit den Verpflichtungen gegenüber der RLB Steiermark oder den Kund:innen stehen. Interessenkonflikte können aus einem persönlichen Naheverhältnis zwischen dem Mitarbeiter/ der Mitarbeiterin und Kund:innen, Vertretern von Geschäftspartnern oder anderen Mitarbeiter:innen entstehen. Im Zusammenhang mit Geschenken, Einladungen, Auftragsvergaben, Korruption, Betrug oder Marktmissbrauch können ebenso potentielle Interessenkonflikte entstehen. Die Vergütung entspricht internationalen Standards und steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Bank in Einklang. Allen Mitarbeiter:innen der RLB Steiermark ist es untersagt, auf persönliche Hedging-Strategien oder vergütungs- und haftungsbezogene Versicherungen zurückzu- greifen. All diese müssen dem zuständigen Compliance Officer gemeldet werden. Dieser entscheidet über das Vorliegen eines tatsächlichen Interessenkonflikts und die notwendigen Maßnahmen. Die RLB Steiermark ist und war im Berichtszeitraum in keine laufen- den Rechtsverfahren aufgrund von wettbewerbswidrigem Verhalten und Verstößen gegen das Kartell- und Monopolrecht involviert. Der monetäre Wert an Parteispenden war im Jahr 2021 unwesentlich. Prävention von Geldwäscherei & Terrorismusfinanzierung Die RLB Steiermark unterstützt den internationalen Kampf gegen Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung und wendet strengste Vorsichts- und Abwehrmaßnahmen an. Ziel der Geldwäscheprä- vention ist es, das Einbringen von illegal erworbenem Geld in den Wirtschaftskreislauf zu unterbinden sowie zu verhindern, dass Per- sonen, die in Zusammenhang mit kriminellen Handlungen stehen, Zugang zum Finanzsystem erhalten. Durch die Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung leistet die RLB Steiermark einen wichtigen Beitrag für ein sauberes Zahlungsverkehrssystem und unterstützt damit die Realwirtschaft in Österreich. Transaktionen mit möglichem terroristischen Hintergrund werden blockiert. Die RLB Steiermark wird dazu neben den gesetzlichen Vorgaben interne Richtlinien erlassen. Die Mitarbeiter:innen werden laufend geschult und sensibilisiert. Daneben sind umfassende technische Systeme zur Erkennung von verdächtigen Handlungen im Einsatz. Wertpapier Compliance Sämtliche Mitarbeiter:innen unterliegen ebenso den Bestimmun- gen der Wertpapier-Compliance, die auf Basis der gesetzlichen Vorgaben im Compliance-Handbuch ihren Niederschlag finden. Damit zusammenhängend sorgt das Compliance-Office mittels regelmäßiger Schulungen der Mitarbeiter:innen, aktivem Mitwirken bei themenbezogenen Prozessen und Projekten sowie umfassen- den Kontroll- und Prüfungshandlungen dafür, dass die gesetzlichen Regelungen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen vollumfäng- lich erfüllt werden. Alle Abteilungen, die direkten Kontakt mit Kunden haben, werden in jährlich stattfindenden Trainings geschult. Vertraulichkeitsbereiche werden laut Schulungskonzept alle zwei Jahre geschult. Neu ins Unternehmen eingetretene Mitarbeiter:innen sowie Mitarbei- ter:innen, die aus Karenzzeiten zurückkehren, haben e-Learning Programme zu absolvieren. Internetbetrug Das Thema Internetbetrug ist im Alltag omnipräsent. Die RLB Steier­ mark nimmt das Thema Betrugsprävention sehr ernst und stellt ihren Kund:innen sichere Produkte zur Verfügung. Zudem warnt Raiffeisen seine Kund:innen bei offenkundigen Betrugszahlungen und schützt diese daher vor Verlust ihrer Gelder. Menschenrechte Um ein klares Zeichen zu setzen, ist die RLB Steiermark Mitglied des United Global Compact. In den Prinzipien des UN Global Compact, zu welchen sich die RLB Steiermark bekennt, sind die Menschenrechte ebenso abgebildet. Wir zielen darauf ab, die Ach- tung der Menschenrechte zu unterstützen. Faire Arbeitsbedingungen haben nicht nur in unserem eigenen Unternehmen höchste Priorität. Wir möchten diese auch in unserem unternehmerischen Umfeld fördern. Die Achtung der Menschen- rechte durch unsere Lieferant:innen ist für uns entscheidend. Aus diesem Grund plant die RLB Steiermark, eine Vertragsklausel, die schriftlich alle Lieferant:innen zur Achtung der Menschenrechte ver- pflichtet, in ihre Verträge aufzunehmen. Langfristig soll eine entspre- chende Vertragsklausel in alle Beschaffungsverträge inkludiert sein. Unser Unternehmen finanziert weder indirekt noch direkt Geschäfte, Projekte oder Parteien, wenn dabei Zwangsarbeit (einschließlich Schuldknechtschaft) oder Kinderarbeit eingesetzt wird, oder gegen › die Europäische Menschenrechtskonvention, › die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen des jeweiligen Landes, › die anwendbaren Regelungen internationaler Organisationen und insbesondere der entsprechenden UNO-Konventionen oder › die Rechte der lokalen Bevölkerung oder der Urvölker verstoßen wird. 029 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2021 NICHTFINANZIELLER BERICHT 2021

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