Nachhaltigkeitsbericht 2020

VII.2. Bestechung und Korruption In Entsprechung ihrer Verantwortung im Bereich der Korruptions- prävention und -bekämpfung besteht in der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG seit dem Jahr 2013 eine Antikorruptionsrichtlinie, die vom Vorstand und von allen Mitarbeitern einzuhalten ist. Die Richtlinie schafft im Zusammenhang mit dem Erhalt von Einladun- gen und Geschenken klare Leitlinien und Handlungsanweisungen. Gleichzeitig wird auch geregelt, welche Regeln beim Ausspruch von Einladungen und bei der Gabe von Geschenken gelten. Vorstand und Mitarbeiter leisten weder an Amtsträger noch an Pri- vatpersonen Bestechungsgelder oder sonstige Zuwendungen, die als Beeinflussung („Anfüttern“) interpretiert werden könnten. Auch die indirekte Bestechung durch Drittpersonen wird nicht toleriert. Geschenke und Einladungen an Personen, die gegenüber der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG bzw. der Landes-Hypothe- kenbank Steiermark AG behördliche Aufsichtsfunktionen ausüben (Aufsichtsbehörden, Finanzamt, Arbeitsinspektorat, Gewerbebehör- de), haben gänzlich zu unterbleiben. Die Gabe und der Erhalt von Geldgeschenken ist strikt untersagt. Für Zuwendungen an Amtsträ- ger bestehen strenge Regeln. Vorstand und Mitarbeiter dürfen Geschenke und Einladungen nur dann annehmen und geben bzw. aussprechen, wenn diese nicht dazu geeignet sind, Entscheidungen in einem konkreten Geschäfts- fall oder hinsichtlich einer konkreten Entscheidung in irgendeine Richtung zu beeinflussen. Dies gilt für alle Zuwendungen, mit denen sowohl ein pflichtgemäßes als auch ein pflichtwidriges Verhalten bewirkt werden soll. Das Compliance-Management-System der RLB Steiermark AG im Bereich der Korruptionsprävention sieht ein betragsabhängiges Melde- und Genehmigungs-Procedere vor, an das sich Vorstand und Mitarbeiter halten müssen. Um die Einhaltung der Antikorruptionsrichtlinie sicherzustellen, wer- den die Mitarbeiter aus besonders exponierten Bereichen (z.B. aus dem Firmenkundenbereich) regelmäßig geschult. Zusätzlich finden diesbezüglich regelmäßig Prüfungen seitens der Internen Revision statt. Für das Geschäftsjahr 2020 sind im Zusammenhang mit Korrupti- on und Bestechung weder Strafen noch gerichtliche Erhebungen bekannt. VII.3. Marktmissbrauch Insiderhandel umfasst die unlautere Verwendung und Weitergabe nicht veröffentlichter preisrelevanter Informationen, um sich selbst oder Dritten einen Vorteil im Handel mit Wertpapieren zu verschaf- fen. Insiderhandel hat unmittelbare strafrechtliche und disziplinar- rechtliche Konsequenzen. Der Missbrauch der Stellung als professioneller Marktteilnehmer beeinträchtigt das Vertrauen in einen funktionierenden Kapitalmarkt und zieht schwerwiegende Konsequenzen, sowohl für den RLB Steiermark-Konzern als auch für die involvierten Mitarbeiter nach sich. Das Gebot der Integrität gilt auch im Kampf um Marktanteile. Wir treffen keine unzulässigen Absprachen und halten uns an die Regeln des fairen Wettbewerbs sowie die gesetzlichen Vorschriften. Der RLB Steiermark-Konzern verpflichtet sich dazu, im Rahmen seiner Offenlegungspflichten gegenüber den Aufsichtsbehörden und der Öffentlichkeit in seinen Kommunikationsmitteln rechtzei- tig vollständige, faire, präzise und verständliche Daten zu liefern. Unsere finanzielle Offenlegung entspricht den jeweils aktuellen Branchennormen. VII.4. Menschenrechte Unser Unternehmen finanziert weder indirekt noch direkt Geschäfte, Projekte oder Parteien, wenn dabei Zwangsarbeit (einschließlich Schuldknechtschaft) oder Kinderarbeit eingesetzt wird, oder gegen › die Europäische Menschenrechtskonvention, › die arbeits- und sozialrechtlichen Verpflichtungen des jeweiligen Landes, › die anwendbaren Regelungen internationaler Organisationen und insbesondere der entsprechenden UNO-Konventionen oder › die Rechte der lokalen Bevölkerung oder der Urvölker verstoßen wird. Um ein klares Zeichen zu setzen, ist die RLB Steiermark Mitglied des United Global Compact. In den Prinzipien des UN Global Compact, zu welchen sich die RLB Steiermark bekennt, sind die Menschenrechte ebenso abgebildet. Wir zielen darauf ab, die Ach- tung der Menschenrechte zu unterstützen. Faire Arbeitsbedingungen haben nicht nur in unserem eigenen Unternehmen höchste Priorität. Wir möchten diese auch in unserem unternehmerischen Umfeld fördern. Die Achtung der Menschen- rechte durch unsere Lieferanten ist für uns entscheidend. Aus diesem Grund plant die Raiffeisen-Landesbank Steiermark, eine Vertragsklausel, die schriftlich alle Lieferanten zur Achtung der Men- schenrechte verpflichtet, in ihre Verträge aufzunehmen. Langfristig soll eine entsprechende Vertragsklausel in alle Beschaffungsverträ- ge inkludiert sein. 064 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2020

RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw