Nachhaltigkeitsbericht 2020

I.2. Über diesen Bericht Im vorliegenden Nachhaltigkeitsbericht, den der Vorstand der Raiffeisen-Landesbank (RLB) Steiermark am 6. April 2021 aufge- stellt hat, stellen wir die ökonomischen, ökologischen und sozialen Auswirkungen unserer Unternehmenstätigkeit des Jahres 2020 dar und präsentieren unsere aktuellen Nachhaltigkeitsaktivitäten. Ziel des Berichts ist es, umfassend Rechenschaft darüber abzulegen, wie die Raiffeisen-Landesbank Steiermark ihren Nachhaltigkeitsauftrag im Berichtszeitraum erfüllt hat und wie sie ihre Nachhaltigkeitsleistung künftig umsetzen und verbessern wird. Zur Schonung der Ressour- cen wird auf eine gedruckte Auflage verzichtet. Der Nachhaltigkeits- bericht der RLB Steiermark ist online auf der Website www.raiffeisen.at/stmk zu finden. Dieser Bericht stellt die „nichtfinanzielle Erklärung“ der Raiffeisen-Landesbank Steiermark (gem. §§ 267a und 243b UGB) entspre- chend dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz dar. Laut Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) sind Kapitalgesellschaften, die Unternehmen von öffentlichem Interesse sind und am Abschlussstichtag mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen, dazu verpflichtet, einen nichtfinanziellen Bericht für das Geschäftsjahr abzugeben. Da diese Kriterien auf die Raiffeisen-Landesbank Steiermark zutreffen, ist sie als Bank ebenfalls gefordert, nichtfinanzielle Informationen zu berichten. Dieser Nachhaltigkeitsbericht bildet ebenso den Fortschrittsbericht „Communication on Progress“ (COP) des UN Global Compact ab. Das Thema Nachhaltigkeit ist von Beginn an mit den Werten von Raiffeisen verbunden. In diesem nichtfinanziellen Bericht stellt die Raiffeisen-Landesbank Steiermark ihre nachhaltigen Aktivitäten und Maßnahmen zu den gemäß NaDiVeG zu behandelnden Themen Umwelt, Arbeitnehmer und Soziales, Korruption und Bestechung sowie Menschenrechte vor. Die Adressaten sind – wie in unserem Stakeholder-Universum ausgewiesen (siehe Seite 21) – alle Stake- holder der RLB Steiermark. In die Auswahl der wichtigsten Themen dieses Berichts waren unterschiedliche Stakeholder eingebunden. Berichtsgrenzen Der Berichtszeitraum für die Kennzahlen und Beschreibungen umfasst, sofern nicht anders erwähnt, das Geschäftsjahr 2020 und somit den Zeitraum 1. Jänner bis 31. Dezember 2020. Der Bericht schließt nahtlos an den Nachhaltigkeitsbericht des vorangegange- nen Jahres an und wird jährlich publiziert. Der Bericht beinhaltet die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG (auch als „RLB Steiermark AG“ bezeichnet) sowie die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG (auch als „HYPO Steiermark“ oder „HYPO Steiermark AG“ bezeichnet), die gemeinsam den Raiffeisen-Landesbank Steiermark Konzern bilden. Dieser Konzern ist gemeint, wenn in diesem Bericht von der Raiffeisen-Landesbank Steiermark die Rede ist (auch als „RLB Steiermark“ oder „RLB Steiermark-Konzern“ bezeichnet). Beziehen sich die angegebenen Kennzahlen ausschließlich auf die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG oder auf andere Körperschaften, so wird das explizit ausgewiesen. Die Aktivitä- ten im Bereich Nachhaltigkeit sollen vorrangig in einer Sicht auf den gesamten Konzern aufgezeigt werden. Für die Zwecke des Einzelabschlusses gem. § 243b UGB gibt es keine anderen oder eingeschränkten Konzepte, welche in anderer Weise als im Konzern verfolgt werden. Der Bericht entspricht unseres Erachtens daher beiden gesetzlichen Ansprüchen, jenem des § 267a und des § 243b UGB. Ansprechpartner für den vorliegenden Bericht ist das Nachhaltig- keitskomitee der RLB Steiermark. Anmerkungen, Ideen und Verbes- serungsvorschläge richten Sie bitte per E-Mail an seine Vorsitzende Mag. Dr. Ariane Pfleger unter ariane.pfleger@rlbstmk.at . Standards und Monitoring Dieser Bericht folgt im Aufbau den Standards der Global Reporting Initiative, ist jedoch nicht in Übereinstimmung mit diesen erstellt. Ziel bleibt es, den Nachhaltigkeitsbericht der RLB Steiermark im nächsten Berichtsjahr in Übereinstimmung mit den GRI-Stan- dards in der Option „Kern“ zu erstellen. Die GRI (Global Reporting Initiative) Leitlinien sind jenes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeits- berichterstattung, das global und auch in Österreich am meisten Anwendung findet. Auch das Nachhaltigkeits- und Diversitätsver- besserungsgesetz (NaDiVeG) bezieht sich in den Erläuterungen auf GRI als geeigneten Standard für die Berichterstattung. Zur Erhebung quantitativer Daten ist geplant, in Zukunft die Soft- ware „mona“ (Monitoring Nachhaltigkeit) zum Einsatz zu bringen. Dieses, auf der Global Reporting Initiative (GRI) aufbauende, innovative Tool basiert auf wissenschaftlichen Daten und dient als Instrument beim Nachhaltigkeitsmonitoring und -reporting. In diesem Jahr diente, wie schon im Jahr zuvor, MS Excel als Mittel zur Datenerfassung. Wesentlichkeit, Auswirkungen und Bestimmung der Berichtsinhalte Im Bericht widmen wir uns jenen Themen, welche in der RLB Stei- ermark als wesentlich identifiziert wurden, die Erwartungen unserer Stakeholder reflektieren und Schwerpunkte unseres Engagements des vergangenen Jahres bildeten. Als Basis für das Nachhaltig- keitsverständnis der Raiffeisen-Landesbank Steiermark dient eine Wesentlichkeitsanalyse. Dabei wurden die detailliert ausgewer- teten internen und externen Nachhaltigkeitsanforderungen und -erwartungen an die RLB Steiermark sowie die Auswirkungen der RLB Steiermark auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft in einer Wesentlichkeitsmatrix zusammengeführt. Die wesentlichen Themen 010 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2020

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