Nachhaltigkeitsbericht 2019
Menschenrechte ebenso abgebildet. Wir zielen darauf ab, die Ach- tung der Menschenrechte zu unterstützen. Faire Arbeitsbedingungen haben nicht nur in unserem eigenen Unternehmen höchste Priorität. Wir möchten diese auch in unserem unternehmerischen Umfeld fördern. Die Achtung der Menschen- rechte durch unsere Lieferanten ist für uns entscheidend. Aus diesem Grund plant die Raiffeisen-Landesbank Steiermark, eine Vertragsklausel, die schriftlich alle Lieferanten zur Achtung der Men- schenrechte verpflichtet, in ihre Verträge aufzunehmen. Langfristig soll eine entsprechende Vertragsklausel in alle Beschaffungsverträ- ge inkludiert sein. VII.5. Umwelt Geschäfte bzw. Projekte, welche nachhaltig die Umwelt gefährden (zum Beispiel: Vernichtung des Regenwaldes oder Verschmutzung der Umwelt und der Gewässer), werden von uns weder finanziert noch gehen wir Beteiligungen ein. Außerdem ist bei der Finanzie- rungs- und Projektprüfung zu bedenken, dass bei der Mittelverwen- dung durch das finanzierte Unternehmen die jeweils verbindlichen › › lokalen Umweltschutzvorschriften, › › die EU-Umweltschutzvorschriften und › › die internationalen Übereinkommen zum Schutz der Umwelt eingehalten werden. Atomkraft Der RLB Steiermark-Konzern beteiligt sich nicht am Bau von und Geschäften mit Atomkraftanlagen bzw. deren Betreibern. Die jüngsten Erfahrungen zeigen, dass das mit Atomkraftanlagen verbundene Risiko für die Umwelt und den Menschen derzeit nicht handhabbar ist. Waffen Der RLB Steiermark-Konzern beteiligt sich ebenso nicht an Geschäften mit Waffen und anderen militärischen Gütern sowie Repressionsmaterialen in Ländern, in denen es militärische Konflikte oder politische Unruhen gibt oder solche zu erwarten sind. Wir be- teiligen uns nicht an Firmen, die Militärgüter und Waffen produzie- ren. Finanzierungen und andere Geschäfte mit militärischen Firmen werden streng begrenzt. Glücksspiel Geschäfte mit Unternehmen der Glücksspielindustrie sind nur möglich, wenn sichergestellt ist, dass nicht gegen die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen verstoßen wird. Besonders zu beachten sind hierbei die Anwendbarkeit ausländischer Regelungen bzw. die Prüfung ausländischer Lizenzen. Handelsbeschränkungen und Sanktionen Der RLB Steiermark-Konzern hält sich an die internationalen Vorga- ben zu Finanzsanktionen und Handelsbeschränkungen. In beson- deren Fällen können auch strengere Regelungen gelten. VII.6. Beschwerdemanagement Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark nimmt jede Beschwerde ernst, denn jede einzelne Beschwerde gibt uns die Möglichkeit, uns zu verbessern. Als zentraler Prozess ist das Beschwerdema- nagement in unserem Konzern daher auch in der Prozesslandkarte integriert. Für das Beschwerdemanagement wurden Standards festgelegt, die sowohl für die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG als auch für die HYPO Steiermark AG gültig sind. Diese regeln den Umgang mit Beschwerden und geben Beschwerdekategorien vor. Bei einer Vermehrung gleichartiger Beschwerden werden die jeweils zuständigen Fachabteilungen kontaktiert. Diese können entspre- chende Veränderungen vornehmen. Eine Beschwerde gilt dann als gelöst, wenn der Kunde zufriedengestellt wurde, also beispielsweise der Sachverhalt geklärt ist und eine eventuell zu leistende Refundie- rung erfolgt ist. Insgesamt kam es 2019 zu 453 Beschwerden (2018: 610). Wir haben uns jeder einzelnen Beschwerde angenommen und sie überprüft. Anschließend wurden notwendige Maßnahmen eingelei- tet, um die Beschwerde positiv abzuschließen. Wir nehmen uns vor, die Zahl der Beschwerden weiter zu senken. Ein Schlüssel dafür ist, dass Beschwerden erst gar nicht entstehen. Sich wiederholende Beschwerden werden mit hoher Priorität bearbeitet. 067 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2019 NICHTFINANZIELLER BERICHT 2019
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw