Nachhaltigkeitsbericht 2019

VII.1. Compliance am Arbeitsplatz Verhaltenscodex Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark legt großen Wert auf die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. Für das Jahr 2019 gibt es keine Kenntnis über wesentliche Verstöße gegen Gesetze oder Verordnungen. Einladungen und Veranstaltungen werden von den Mitarbeitern grundsätzlich laut gültiger Antikorruptionsrichtlinie gemeldet. Die Leitlinien für unser wirtschaftliches und verantwortungsvolles Handeln legen wir im Verhaltenskodex (Code of Conduct = CoC) des Unternehmens fest. Die darin festgehaltenen Grundwerte be- inhalten die Themen Kundenorientierung, Professionalität, Qualität, gegenseitiger Respekt, Initiative, Teamwork sowie Integrität. Dieser Verhaltenskodex ist von all unseren Mitarbeitern einzuhalten, er bildet einen Bestandteil der allgemeinen Anstellungsbedingungen. Er wird durch ein ausführliches Compliance-Handbuch und eine Abwicklungsrichtlinie zur Vermeidung von Geldwäscherei und Ter- rorfinanzierung ergänzt. Diese Handbücher spezifizieren die im RLB Steiermark-Konzern CoC enthaltenen Grundprinzipien und geben detaillierte Angaben, wie die Umsetzung in den Geschäftsalltag stattzufinden hat. Die oberste Verantwortung für die einheitliche Anwendung des CoC des RLB Steiermark-Konzerns liegt beim Vorstand der Raiffei- sen-Landesbank Steiermark AG. Die operative Verantwortung für die vollständige Einführung, Umsetzung und Anwendung in allen Einheiten des Konzerns liegen beim RLB Compliance Officer. Die Führungskräfte im Konzern tragen die Verantwortung für die Anwen- dung und Befolgung des CoC in ihrem Verantwortungsbereich. Ihre Aufgabe ist es, das Verhalten der Mitarbeiter zu überwachen und die Einhaltung des Verhaltenskodex sicherzustellen. Wenn Mitarbeiter materielle Verstöße gegen den Verhaltenskodex beobachten, müssen diese unverzüglich dem Vorgesetzten und dem Compliance Office gemeldet werden. Das kann über jegliche Kommunikationsform und auch anonym erfolgen. Alle Meldun- gen werden vertraulich behandelt und wir stellen sicher, dass für gutgläubige Meldungen kein beruflicher Schaden entsteht. Verstöße gegen den Verhaltenskodex äußern sich in arbeitsrechtlichen Konsequenzen und können mit Disziplinarmaßnahmen bis hin zur fristlosen Kündigung des Arbeitsverhältnisses geahndet werden. Wertpapier-Compliance Sämtliche Mitarbeiter unterliegen ebenso den Bestimmungen der Wertpapier-Compliance, die auf Basis der gesetzlichen Vorgaben und des Standard Compliance Code der österreichischen Kredit- wirtschaft im Konzern-Compliance-Handbuch ihren Niederschlag finden. Damit zusammenhängend, sorgt das Konzern-Complian- ce-Office mittels regelmäßiger Schulungen der Mitarbeiter, aktivem Mitwirken bei themenbezogenen Prozessen und Projekten sowie umfassenden Kontroll- und Prüfungshandlungen dafür, dass die gesetzlichen Regelungen und aufsichtsbehördlichen Anforderungen vollumfänglich erfüllt werden. Alle Abteilungen, die direkten Kontakt mit Kunden haben, werden in jährlich stattfindenden Präsenztrainings geschult. Vertraulichkeitsbe- reiche werden laut Schulungskonzept alle zwei Jahre geschult. Neu ins Unternehmen eingetretene Mitarbeiter sowie Mitarbeiter, die aus Karenzzeiten zurückkehren, absolvieren das e-Learning Programm „Basiswissen Compliance“ innerhalb eines Monats. Diskriminierung Gegenseitiger Respekt, Ehrlichkeit und Integrität sind fundamen- tale Werte für die Raiffeisen-Landesbank Steiermark. Die Meinung anderer, persönliche Würde, Privatsphäre und Persönlichkeitsrechte werden respektiert. Außerdem dulden wir keinerlei Diskriminierung und Belästigung zum Beispiel aufgrund von Nationalität, Kultur, Religion, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter oder körperlicher Behinderung. Unsere Einstellungs-, Beförderungs- und Beurteilungspolitik basiert rein auf leistungsorientierten Kriterien, wie Zielvereinbarungen oder berufliche Erfahrung. Wir werden weiterhin keine Diskriminierung am Arbeitsplatz tolerie- ren. Sollten dennoch Verstöße beobachtet werden, können Mitar- beiter diese bei ihrem jeweiligen Vorgesetzten melden. Gespräche unter Einbezug der Personalabteilung, interner Berater oder des Betriebsrats sind im Bedarfsfall jederzeit möglich. Interessenkonflikte Die Vergütung entspricht internationalen Standards und steht mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und langfristigen Interessen der Bank in Einklang. Des Weiteren gibt es Vorkehrungen zur Vermeidung von Interessenkonflikten. Allen Mitarbeitern der Raiffeisen-Landesbank Steiermark ist es untersagt, auf persönliche Hedging-Strategien oder vergütungs- und haftungsbezogene Versi- cherungen zurückzugreifen. Eigene Interessen der Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen in Konflikt mit den Verpflichtungen gegenüber dem RLB Steier- mark-Konzern oder den Kunden stehen. Interessenkonflikte können aus einem persönlichen Naheverhältnis zwischen dem Mitarbeiter und Kunden, Vertretern von Geschäftspartnern oder anderen Mitar- beitern entstehen. Im Zusammenhang mit Geschenken, Einladun- gen, Auftragsvergaben und Finanzinstrument, Korruption, Betrug oder Marktmissbrauch können ebenso potentielle Interessenkonflik- te entstehen. All diese müssen dem zuständigen Compliance Of- ficer gemeldet werden. Dieser entscheidet über das Vorliegen eines tatsächlichen Interessenkonflikts und die notwendigen Maßnahmen. 064 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2019

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