Nachhaltigkeitsbericht 2018
Bereich Prinzip Fortschritt/Maßnahme Menschen- rechte 1 Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und Verbindliche Regelungen im Code of Conduct Berücksichtigung der Prinzipien in den Eigenveranlagungen 2 sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen. Weitere Forcierung der nachhaltigen Veranlagungsmöglich keiten für Kunden (Nachhaltigkeitsfonds) Arbeits- normen 3 Unternehmen sollen die Vereini- gungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für Moderne und flexible Arbeitszeitmodelle Konstruktive Kommunikation zwischen Vorstand und Arbeitnehmervertretung 4 die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit, Einhaltung bzw. Übererfüllung der gesetzlichen Regelungen Werteorientierte Führungsleitlinien (professionell, respektvoll, offen & transparent), die im Zukunftsbild festgeschrieben sind 5 die Abschaffung der Kinderarbeit und Berücksichtigung auf Basis des Code of Conduct mit entsprechenden Ausschlusskriterien Zahlreiche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche zur Förderung eines selbstbestimmten Lebens Berücksichtigung bei der Auswahl von Lieferanten 6 die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten. Wahrung der Chancengleichheit im Rahmen des Auswahlverfahrens für neue Mitarbeiter sowie bei den inner betrieblichen Entwicklungsmöglichkeiten (Ausbildung) Gezielte Aktivitäten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie Umwelt- schutz 7 Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen, Erstellung eines Corporate Carbon Footprint für das Unternehmen und permanente Verbesserungsmaßnahmen auf Basis dieser Kriterien 8 Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungsbewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und Schaffung eines Kriterienkatalogs für nachhaltige Finanzierungen inkl. eines intern und extern wirkenden Anreizsystems 9 die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern. Stärkere Betonung in Richtung grüne Finanzierungen Korruptions- bekämpfung 10 Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung. Verbindliche Regelungen im Code of Conduct Berücksichtigung bei Eigenveranlagungen Wirksame interne organisatorische Verankerung zur permanenten Bewusstseinsbildung und zum Monitoring 011 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 NICHTFINANZIELLER BERICHT 2018
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