Geschäftsbericht 2018

079 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 GESCHÄFTSBERICHT 2018 Zusätzlich zur Mindesteigenmittelquote gemäß CRR kann die Aufsicht im Rahmen ihrer Beurteilung höhere Kapitalanforderungen vor- schreiben. Mit Bescheid vom 5. März 2019 hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) der RLB Steiermark aufgetragen, jederzeit eine SREP-Gesamtkapitalquote gemäß Art. 92 Abs. 2 lit. c CRR in Höhe von 11,9 % auf Basis des Einzelinstituts und der konsolidierten Lage der RLB-Stmk Verbund eGen einzuhalten. Zum Bilanzstichtag betrug die vorgeschriebene SREP-Quote 11,7 %. Hinsichtlich der Aufstellung über die konsolidierten Eigenmittel gemäß § 64 Abs. 1 Z. 17 BWG wird auf den IFRS-Konzernabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG verwiesen. 20. Gesamtbetrag der Aktiva und Passiva in fremder Währung gem. § 64 Abs. 1 Z. 2 BWG In TEUR 2018 2017 Gesamtbetrag der Aktiva in fremder Währung 596.349 670.803 Gesamtbetrag der Passiva in fremder Währung 128.314 100.667 21. Art und Betrag wesentlicher Eventualverbindlichkeiten gem. § 51 Abs. 13 BWG Eventualverbindlichkeiten in TEUR 2018 2017 Haftsummenzuschlag als Mitglied bei Genossenschaften 754 743 Bürgschaften und Garantien gegenüber Nichtbanken 279.015 244.990 Kundengarantiegemeinschaft Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist Vereinsmitglied der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark. Die Vereinsmitglieder übernehmen eine vertragliche Haftungsverpflichtung dahingehend, dass sie solidarisch gemäß der Satzung die zeit- gerechte Erfüllung aller Kundeneinlagen und Eigenemissionen eines insolventen Vereinsmitglieds garantieren. Die individuelle Tragfähigkeit eines Vereinsmitglieds bestimmt sich laut Satzung nach den frei verwendbaren Reserven unter Berücksichtigung der einschlägigen Be- stimmungen des BWG und der CRR. Der Haftungsverpflichtung wurde durch Einstellen eines Merkpostens von einem Euro unter der Bilanz entsprochen, da es nicht möglich ist, die potentielle Haftung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG aus dem Haftungsverbund betraglich festzulegen. Die Kundengarantie- gemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark ist ihrerseits Mitglied der Raiffeisen-Kundengarantiegemeinschaft Österreich, deren Mitglieder die Raiffeisen Bank International AG und andere Raiffeisen-Landeskundengarantiegemeinschaften sind. Der Vereinszweck entspricht dem der Kundengarantiegemeinschaft der Raiffeisen-Geldorganisation Steiermark, bezogen auf die Raiffeisen Bank International AG und die Mitglieder der beigetretenen Raiffeisen-Landeskundengarantiegemeinschaften. Institutionelles Sicherungssystem Im Zuge der regulatorischen Änderungen durch Basel III ergab sich für dezentrale Bankengruppen das Erfordernis, institutsbezogene Sicherungssysteme (IPS – Institutional Protection Schemes) zu schaffen. Ein IPS ist eine vertragliche oder satzungsmäßige Haftungsverein- barung, die die teilnehmenden Institute dezentraler Bankengruppen absichert. Gemäß Art. 49 CRR müssen Kreditinstitute bei der Ermittlung ihrer Eigenmittel grundsätzlich deren Positionen in Eigenmittelinstrumenten anderer Kreditinstitute in Abzug bringen, sofern nicht eine Be- freiung aufgrund von Art. 49 Abs. 3 CRR durch gebildete IPS besteht. Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG ist Mitglied im Landes-IPS, dem auch alle Raiffeisenbanken in der Steiermark angehören, sowie im Bundes-IPS, dem neben der Raiffeisen Bank International AG (RBI) auch die österreichischen Raiffeisenlandesbanken, die Raiffeisen Wohnbaubank, die Raiffeisen Bausparkasse sowie die Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien und Posojilnica Bank eGen angehören.

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