Geschäftsbericht 2018
067 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 GESCHÄFTSBERICHT 2018 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Kosten eigener Emissionen Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio wurden auf die Laufzeit der Emissionen verteilt. 10. Rückstellungen Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren („Projected Unit Credit Method“) ermittelt. Im Geschäftsjahr 2018 wurden die bislang als biometrische Rechnungsgrundlagen für sämtliche Sozialkapitalrückstellungen herangezoge- nen Sterbetafeln „AVÖ 2008-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte durch die „AVÖ 2018-P-Rechtsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ ersetzt. Im Geschäftsjahr der erstmaligen Anwendung der aktualisierten Sterbetafeln hat unternehmensrechtlich eine ergebniswirksame Anpassung der bilanzierten Rückstellungen zu erfolgen. Aufgrund der am 16.11.2018 veröffentlichten Override-Verordnung (BGBI II 283/2018; Verord- nung über die Nichtanwendung einer Rechnungslegungsvorschrift des Unternehmensgesetzbuchs) ergibt sich grundsätzlich das Erforder- nis, den Ergebniseffekt aufgrund der Neuberechnung der Verpflichtungen (Unterschiedsbetrag) gleichmäßig auf einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren zu verteilen, sofern bei sofortiger Realisierung der True-and-Fair View nach § 222 Abs. 2 UGB so stark beeinträchtigt wird, dass dieser auch durch zusätzliche Anhangangaben nicht vermittelt werden kann. Die Raiffeisen-Landesbank-Steiermark AG weist den Unterschiedsbetrag i. Z. m. der Änderung der Sterbetafeln in Höhe von 2.702 TEUR zur Gänze im Ergebnis der laufenden Periode aus. Davon betrifft ein Betrag von 2.394 TEUR Pensionsverpflichtungen und ein Betrag von insgesamt 307 TEUR Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder. Bei einer Verteilung des Unterschiedsbetrags aus Pensionsver- pflichtungen würde sich der folgende Ergebniseffekt im Jahr 2018 bzw. in den Folgejahren ergeben: GuV-Effekt bei Verteilung in TEUR 2 Jahre 3 Jahre 4 Jahre 5 Jahre 2018 1.197 798 599 479 2019 1.197 798 599 479 2020 798 599 479 2021 599 479 2022 479 10.1. Rückstellung für Pensionsverpflichtungen Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 1,50 % (Vorjahr: 1,30 %) zugrunde gelegt. Die pensionswirksame Gehaltssteigerung wurde für aktive Dienstnehmer mit 3,30 % p.a. (Vorjahr: 3,30 % p.a.) angesetzt, für Pensionisten kam eine erwartete Pensionserhöhung von 2,60 % p.a. (Vorjahr: 2,30 %) zur Anwendung. Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen wurde das Pensionsantrittsalter bei Frauen und Männern mit 62 Jahren (Vorjahr: 62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten) angesetzt. 10.2. Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder (25 und 35 Dienstjahre) gelangten ein Rechnungszinssatz von 1,20 % (Vorjahr: 1,00 %) sowie eine durchschnittliche Gehaltssteigerung von 3,30 % p.a. (Vorjahr: 3,30 %) zur Anwendung. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung individuell ermittelte, jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten berücksichtigt.
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