Geschäftsbericht 2018
066 RAIFFEISEN-LANDESBANK STEIERMARK 2018 4. Risikovorsorge Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei Kreditnehmern Einzelwertberich- tigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Bei signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen erfolgt die Ermittlung der Höhe der Risikovor- sorge durch Schätzung und Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Discounted-Cashflow-Methode). Bei nicht signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen wird eine in Abhängigkeit der Ausfallsdauer pauschalierte Einzelwertberichtigung anhand von laufzeitabhängigen Ver- lustquoten gebildet. Darüber hinaus wurden auch Forderungen, bei denen in der Einzelbetrachtung keine Hinweise auf eingetretene Wertminderungen vorge- legen sind, im Rahmen einer pauschalen Betrachtung wertberichtigt. Bei der Ermittlung der Portfoliowertberichtigung für erwartete Kredit- verluste wurden gemäß § 201 Abs. 2 Z. 7 UGB statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet bzw. berücksichtigt. Die Höhe der Kreditverluste basiert auf Risikoparametern, die mittels statistischer Verfahren aus historischen Ausfallswahr- scheinlichkeiten und Verlustquoten unter Berücksichtigung von makroökonomischen Prognosewerten für die Zukunft (PiT-Parameter) ermit- teltet werden. Im Rahmen der Einführung von IFRS 9 wurden die Risikoparameter für die Portfoliowertberichtigung neu ermittelt. Diese Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kommen, werden tourlich geschätzt und validiert. Die aktuellen Validie- rungsergebnisse zeigen im Wesentlichen plausible Ergebnisse. In Teilbereichen wurde in den einzelnen Segmenten ein Anpassungsbedarf aufgrund der gewählten makroökonomischen Modelle identifiziert. Aus diesem Grund werden die betroffenen Modelle im Jahr 2019 neu modelliert. 5. Unterbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG Im vorliegenden Jahresabschluss wurde vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht. 6. Beteiligungen Beteiligungen wurden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein ver- minderter Ertragswert eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert erforderlich machten. Für die wichtigsten Beteiligungen wird der beizulegende Wert mittels Unternehmenswertgutachten (i. S. der AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB)) ermittelt. Für die Bewertung wird in der Regel die Discounted Cash Flow (DCF)-Methode angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unterneh- menswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszins- satz und einem Risikozuschlag zusammen, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird. Zuschreibungen bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weg- gefallen sind. 7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern wurden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt: von bis Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens 4 5 Jahre Gebäude 10 67 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 20 Jahre Die Abschreibungssätze bewegten sich bei den unbeweglichen Sachanlagen von 1,5 % bis 10 % und bei den beweglichen Sachanlagen von 5 % bis 33,33 %.
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